6. August 2015

Siebenbürgisches Kultur- und Begegnungszentrum auf Schloss Horneck

Lesen Sie im Folgenden den Projektentwurf für eine neue Stiftung als Träger der siebenbürgischen Einrichtungen in Gundelsheim am Neckar, erarbeitet vom Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. und dem Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrat e.V.

Hintergrund

Schloss Horneck ist eine denkmalgeschützte Liegenschaft in Gundelsheim am Neckar in der Trägerschaft eines Trägervereines (Hilfsverein Johannes Honterus) und beherbergt die zentralen Kultureinrichtungen der Siebenbürger Sachsen. Dem bisherigen Konzept entsprechend wurde im „Heimathaus Siebenbürgen“ ein Alten- und Pflegeheim betrieben, mit dessen Erträgen das Schloss bewirtschaftet und den Kultureinrichtungen Raum zur Entfaltung ihrer Tätigkeit zu symbolischen Mieten geboten werden konnte. Das Schloss wird von Museum, Bibliothek und Seniorenheim (als Abteilung des Alten- und Pflegeheimes Schloss Horneck) genutzt. Es wurde durch einen modernen Pflegebau auf dem Schlossgelände erweitert, in dem heute die Verwaltung und die Pflegeabteilung untergebracht sind. Schloss und Pflegebau bilden die Liegenschaft Schloss Horneck. Durch einen Nachfragewandel und Betriebshemmnisse für einen Heimbetrieb im denkmalgeschützen Schloss ist der Trägerverein in eine Unterdeckung der laufenden Kosten geraten. Deswegen musste der Trägerverein jüngst Insolvenz anmelden.

Der Pflegebetrieb im modernen Anbau läuft kostendeckend weiter, kann aber die Unterdeckung im Vereinshaushalt des Trägervereines nicht ausgleichen. Damit stellt sich die Frage der Fortführung des Projektes „Heimathaus Siebenbürgen“ und der nötigen Umstrukturierung.

Entstehungsgeschichte

Nach dem Erwerb des Schlosses Horneck samt damals dazugehörigem Areal durch den von der siebenbürgisch-sächsischen Gemeinschaft in Deutschland gegründeten Trägerverein und der Einrichtung eines Altenheims im Jahr 1960 folgte bereits 1963 die Unterbringung der Siebenbürgischen Bibliothek und der Geschäftsstelle des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde im Schloss. Ende der 1960er Jahre begann der Aufbau einer Heimatstube, aus der sich das Siebenbürgische Museum entwickelte, 1969 schließlich erfolgte die Gründung des Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturbeirats als Vorform des heutigen Kulturrats. Der Hilfsverein Johannes Honterus als Eigentümer des Schlosses erwirtschaftete durch den Heimbetrieb Erträge und bot gemäß seiner Satzung siebenbürgisch-sächsischen Kultureinrichtungen gegen eine symbolische Miete (1 DM) Räumlichkeiten an. So konnten sich Bibliothek und Museum ausweiten, weitere Einrichtungen hier ihre Bleibe finden: das Archiv, die Wörterbuch-Forschungsstelle, die Siebenbürgische Galerie, eine Stiftung, die HOG-Geschäftsstelle; knapp 20 Vereine hatten hier ihren Sitz – kurz: Seit den späten 1970er Jahren kann man das Schloss Horneck als das siebenbürgisch-sächsische Kulturzentrum in Deutschland mit Leuchtturmwirkung darüber hinaus bezeichnen.

So haben sich Schloss Horneck und Gundelsheim zu Identifikationsbegriffen für die Siebenbürger Sachsen außerhalb der Heimat entwickelt und sind heute auch international primär siebenbürgisch konnotiert, weniger schwäbisch oder badisch und schon gar nicht mit dem Deutschen Orden, obwohl dieser hier sechs Jahrhunderte bestimmend war. Doch ist Schloss Horneck auch ein Identifikationsort für die Stadt Gundelsheim und den Rhein-Neckar-Raum, zudem, ein Baudenkmal von gesamtdeutschem Rang.

Lösung/Vision: Kultur- und Begegnungszentrum

Heute bestehen auf Schloss Horneck folgende Kultureinrichtungen: Siebenbürgisches Museum; Siebenbürgen-Institut an der Universität Heidelberg mit Bibliothek und Archiv; Siebenbürgische Galerie – diese gilt es als Einheit zu erhalten und vor Ort auszubauen.

So würde das Siebenbürgische Kultur- und Begegnungszentrum im Schloss Horneck(SKBZ) entstehen.

Der Pflegebetrieb müsste dabei ausgegliedert werden. Durch die Verpachtung des Pflegebetriebes (Outsourcing) an einen professionellen Träger soll der Grund aktueller Unterdeckung beseitigt und eine zeitgemäße Fortführung des Altenpflegeheimes unter dem Dach einer diakonischen Einrichtung möglich werden. Geplant ist auch eine mittelfristige Umwandlung des bisherigen Heimbetriebes im denkmalgeschützten Schloss in betreutes seniorengerechtes Wohnen im Rahmen von reinen Wohnmietverhältnissen. Erforderliche ambulante Pflege könnte dabei mit dem Pflegeheimbetreiber oder einem anderen ambulanten Pflegedienst vereinbart werden. Eine solche Lösung würde den Fortbestand einer altersgerechten Wohnmöglichkeit im Kultur- und Begegnungszentrum Schloss Horneck ermöglichen und einen Umzug derzeitiger Bewohner des Rüstigenbereiches vermeiden. Perspektivisch würden frei werdende Raumkapazitäten im Schloss dann in ein Begegnungszentrum umgewandelt werden. Durch die Schaffung der Infrastruktur für Tagungen und Konferenzen sowie Begegnung und Geselligkeiten mit Übernachtungsmöglichkeit im Schloss würde der bisherige Kulturbetrieb mit einem deutlichen Mehrwert ergänzt werden.

Der für Siebenbürgen zuständige Kulturreferent könnte im SKBZ angesiedelt werden, so dass er im direkten Umfeld der Kultureinrichtungen die kulturellen Aktivitäten bündeln, Angebote organisieren und von diesem Zentrum aus ausstrahlen kann.

Aus den Pacht- und Stiftungserträgen könnten ein Geschäftsführer/Schlossverwalter und evtl. andere Angestellte beschäftigt werden. Dieser wäre auch zuständig für die Koordination des Jugend- und Begegnungszentrums, das den zahlreichen Jugendgruppen, den Kreisgruppen, den Heimatortsgemeinschaften sowie Arbeitsgruppen innerhalb und außerhalb des Verbands die Möglichkeit eröffnen soll, hier ihre Schulungen, Arbeitstreffen und geselligen Veranstaltungen abzuhalten.

Ein Treffpunkt Kunst soll überdies bildende Künstler, Schriftsteller, Mundartdichter und andere Kulturschaffende regelmäßig zusammenführen und im Sinne der römischen „Villa Massimo“ hier eine kreative Schaffensatmosphäre nicht allein für Siebenbürger entstehen lassen. In diesem Rahmen könnte ein Wissenschafts- und Kunststipendium Schloss Horneck ausgelobt werden, in dem jungen Künstlern und Wissenschaftlern ein Schaffensaufenthalt mit folgender Präsentationsmöglichkeit des Geschaffenen im Schloss oder im Schlossgraben und damit Öffentlichkeit ermöglicht werden könnte.

Trägerschaft: Neue Stiftung

Für die Trägerschaft als Kultur- und Begegnungszentrum ist angedacht, eine Stiftung zu schaffen. Deren Aufgabe wäre es zuerst, die Immobilie (Schloss und Pflegeanbau sind derzeit rechtlich eine Einheit mit einer Flurnummer im Grundbuch) aus der Insolvenzmasse zu erwerben und – nach Verpachtung des Pflegeheimbetriebes im genannten Sinne zu betreiben sowie aus dem Stiftungskapital Erlöse für die Umsetzung des Stiftungszwecks zu erwirtschaften.

Stifter würden in den Gremien der Stiftung angemessen beteiligt und könnten so auch aktiv an der Sicherung unseres kulturellen Vermächtnisses beteiligt werden. Durch Schaffung einer Stiftung könnten alle interessierten und unterstützungswilligen Personen an diesem wichtigen Gemeinschaftsprojekt beteiligt werden.

Aufgrund dieses Entwurfs hat der Bundesvorstand des Verbandes in einer Sitzung am 2. August 2015 einstimmig beschlossen, das Projekt umzusetzen und die Unterstützung der Gesamtgemeinschaft einzuwerben.


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Schlagwörter: Gundelsheim, Schloss Horneck, Kulturzentrum, Konzept

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