5. Juli 2026
Entschädigungszahlungen für Russlanddeportierte: Rumänien verzichtet auf Zehn-Prozent-Abzug / Verband hilft bei Rückforderung
Die positive Nachricht betrifft die Entschädigungszahlungen für Russlanddeportierte: Rumänien verzichtet auf die Einbehaltung von Beiträgen zur rumänischen Krankenversicherung von Leistungen an Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland (Zehn-Prozent-Abzug). Wie die Nationale Rumänische Rentenbehörde mit Schreiben vom 22. Mai 2026 an Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius (München) mitteilt, folgt die Behörde damit der vorgetragenen Argumentation und hat durch Erlass der Präsidenten beider beteiligten zentralen Behörden CNPP und CNAS Nr. 64/751/ 2026, veröffentlicht im Amtsblatt (Monitorul Oficial al României, Partea I, nr. 404/13.05.2026), die regionalen Behörden angewiesen, die Kürzung zu unterlassen.
Rumänien reagiert damit auch auf die Interventionen in der Deutsch-Rumänischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der deutschen Minderheit, die im November 2025 in Bukarest getagt hatte, so Fabritius.
Was Sonderzahlungen, wie etwa eine Entschädigung für politische Verfolgung und Deportation nach Dekret 118/90 (dazu gehören die Russland- und Bărăgan-Deportierten u.a.) anbelangt, wird der Abzug automatisch beendet. Im Falle von allgemeinen Renten des gesetzlichen Rentensystems ist hingegen nach Auffassung der rumänischen Dienststellen nach wie vor ein Antrag auf Befreiung (cerere de exceptare) zu stellen und ein Beleg über die Krankenversicherung, für die Beiträge im Ausland gezahlt werden, beizufügen. Auch wurden die Behörden angewiesen, die seit Mitte letzten Jahres zu Unrecht einbehaltenen Beträge auf Antrag an die Berechtigten zu erstatten. Der Erstattungsantrag ist bei der regionalen Rentenkasse zu stellen, von der die Leistung bezogen wird. Die Antragsvorlage (in rumänischer Sprache) können die Betroffenen von der Bundesgeschäftsstelle in München, E-Mail: verband[ät]siebenbuerger.de, Telefon: (0 89) 23 66 09-0, anfordern.
Was Sonderzahlungen, wie etwa eine Entschädigung für politische Verfolgung und Deportation nach Dekret 118/90 (dazu gehören die Russland- und Bărăgan-Deportierten u.a.) anbelangt, wird der Abzug automatisch beendet. Im Falle von allgemeinen Renten des gesetzlichen Rentensystems ist hingegen nach Auffassung der rumänischen Dienststellen nach wie vor ein Antrag auf Befreiung (cerere de exceptare) zu stellen und ein Beleg über die Krankenversicherung, für die Beiträge im Ausland gezahlt werden, beizufügen. Auch wurden die Behörden angewiesen, die seit Mitte letzten Jahres zu Unrecht einbehaltenen Beträge auf Antrag an die Berechtigten zu erstatten. Der Erstattungsantrag ist bei der regionalen Rentenkasse zu stellen, von der die Leistung bezogen wird. Die Antragsvorlage (in rumänischer Sprache) können die Betroffenen von der Bundesgeschäftsstelle in München, E-Mail: verband[ät]siebenbuerger.de, Telefon: (0 89) 23 66 09-0, anfordern.
Christian Schoger
Schlagwörter: Russlanddeportation, Entschädigungszahlung, CNSAS, Bernd Fabritius, Antrag
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- 05.07.2026, 12:44 Uhr von sibisax: Könnte man dieses Antragsformular(cerere de exceptare) nicht in die Sieb.Zeitung stellen? Wäre für ... [weiter]
- 05.07.2026, 12:03 Uhr von Peter Otto Wolff: Danke, eine überfällige offizielle Stellungnahme des Verbandes zur rechtlichen Klarstellung in ... [weiter]
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