24. April 2008

Außergerichtliche einvernehmliche Einigung

Am 11. April 2008 kam zwischen dem Lan­desverband Berlin, vertreten durch den Vorsit­zenden Johann Schöpf und den stellvertretenden Vorsitzenden Lothar Petri, und dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutsch­land e.V., vertreten durch den Bundesvorsitzen­den RA Dr. Bernd Fabritius und den Bundes­rechtsre­fe­renten RA Dr. Johann Schmidt, folgende VEREINBARUNG zustande:
1.) Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. nimmt die berechtigten Ein­wände und Anliegen des Landesverbandes Ber­lin zur Kenntnis und sichert zu, zukünftig diesen im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rech­nung zu tragen.

2.) Weitere aufgetretene organisatorische Fra­gen werden zwischen dem Bundesvorstand und dem Landesvorstand im Sinne einer Lösung geklärt.

3.) Der Vorsitzende des Landesverbandes Ber­lin erklärt sich bereit, die gegen die Be­schlüsse des Verbandstages erhobene Fest­stel­lungsklage durch seinen Bevollmächtigten RA Folch von Sydow zurückzunehmen. Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutsch­land e.V. stellt keinen Kostenantrag.

4.) Von den Kosten der Gegendarstellungs­verfahren trägt der Verband der Siebenbürger Sachsen e.V. die Hälfte. Aus den ergangenen Kos­tenfestsetzungsbeschlüssen wird nicht vollstreckt.

5.) Diese Vereinbarung wird dem Bundes­vorstand des Verbandes der Siebenbürger Sachsen e.V. und dem Landesvorstand Berlin zur Kenntnis gebracht und in der nächstmöglichen Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung veröffentlicht.

Berlin, den 11. April 2008

Gezeichnet: RA Dr. Bernd B. Fabritius; RA Dr. Johann Schmidt; Johann Schöpf; Lothar Petri

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