24. April 2008
Außergerichtliche einvernehmliche Einigung
Am 11. April 2008 kam zwischen dem Landesverband Berlin, vertreten durch den Vorsitzenden Johann Schöpf und den stellvertretenden Vorsitzenden Lothar Petri, und dem Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., vertreten durch den Bundesvorsitzenden RA Dr. Bernd Fabritius und den Bundesrechtsreferenten RA Dr. Johann Schmidt, folgende VEREINBARUNG zustande:
1.) Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. nimmt die berechtigten Einwände und Anliegen des Landesverbandes Berlin zur Kenntnis und sichert zu, zukünftig diesen im Rahmen des rechtlich Zulässigen Rechnung zu tragen.
2.) Weitere aufgetretene organisatorische Fragen werden zwischen dem Bundesvorstand und dem Landesvorstand im Sinne einer Lösung geklärt.
3.) Der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin erklärt sich bereit, die gegen die Beschlüsse des Verbandstages erhobene Feststellungsklage durch seinen Bevollmächtigten RA Folch von Sydow zurückzunehmen. Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. stellt keinen Kostenantrag.
4.) Von den Kosten der Gegendarstellungsverfahren trägt der Verband der Siebenbürger Sachsen e.V. die Hälfte. Aus den ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen wird nicht vollstreckt.
5.) Diese Vereinbarung wird dem Bundesvorstand des Verbandes der Siebenbürger Sachsen e.V. und dem Landesvorstand Berlin zur Kenntnis gebracht und in der nächstmöglichen Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung veröffentlicht.
Berlin, den 11. April 2008
Schöpf klagt gegen unseren Verband
2.) Weitere aufgetretene organisatorische Fragen werden zwischen dem Bundesvorstand und dem Landesvorstand im Sinne einer Lösung geklärt.
3.) Der Vorsitzende des Landesverbandes Berlin erklärt sich bereit, die gegen die Beschlüsse des Verbandstages erhobene Feststellungsklage durch seinen Bevollmächtigten RA Folch von Sydow zurückzunehmen. Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V. stellt keinen Kostenantrag.
4.) Von den Kosten der Gegendarstellungsverfahren trägt der Verband der Siebenbürger Sachsen e.V. die Hälfte. Aus den ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlüssen wird nicht vollstreckt.
5.) Diese Vereinbarung wird dem Bundesvorstand des Verbandes der Siebenbürger Sachsen e.V. und dem Landesvorstand Berlin zur Kenntnis gebracht und in der nächstmöglichen Ausgabe der Siebenbürgischen Zeitung veröffentlicht.
Berlin, den 11. April 2008
Gezeichnet: RA Dr. Bernd B. Fabritius; RA Dr. Johann Schmidt; Johann Schöpf; Lothar Petri
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Schlagwörter: Verband
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