30. Juli 2008

Klärungsbedarf: Betroffen sind zuzugswillige Spätaussiedler

Der Artikel zur Problematik „Gültigkeit von Aufnahmebescheiden für Spätaussiedler“ (in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 30. Juni 2008 hat verschiedentlich zu Nachfragen Anlass gegeben. Es wurde auch um eine Klarstellung gebeten, die hiermit erfolgt.
Die Frage der Gültigkeit von Aufnahmebescheiden spielt lediglich für zuzugswillige Spätaussiedlerbewerber eine Rolle. Sämtliche im Bundesgebiet bereits lebenden Aussiedler/Spätaussiedler sind somit von der angesprochenen Problematik nicht betroffen!

Das Bundesvertriebenengesetz, das am 12. Dezember 2007 geändert wurde (siehe auch Artikel in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 28. Februar 2008) hat eine wesentliche Änderung dahingehend mit sich gebracht, dass Spätaussiedlerbewerber, die ihren Wohnsitz noch in Rumänien haben und im Besitz sind von gültigen Übernahmegenehmigungen, die vor dem 1. Juli 1990 oder Aufnahmebescheiden, die vor dem 1. Januar 1993 erteilt wurden, nur noch bis zum 31. Dezember 2009 in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und als Spätaussiedler vom Bundesverwaltungsamt anerkannt werden können. Ab dem 1. Januar 2010 verlieren nämlich die vorher erwähnten Übernahmegenehmigungen/Aufnahmebescheide ihre Gültigkeit.

Nicht von dieser Regelung betroffen sind Aufnahmebescheide, die noch in Rumänien heute lebenden Spätaussiedlerbewerber nach dem 1. Januar 1993 erteilt wurden. Wie bereits berichtet, verlieren diese somit ihre Gültigkeit nicht am 31. Dezember 2009. Mit anderen Worten ausgedrückt, können Spätaussiedlerbewerber, die Aufnahmebescheide nach dem 1. Januar 1993 erhalten haben, auch nach dem 31. Dezember 2009 zuziehen und einen Antrag auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung stellen.

Dr. Johann Schmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Schlagwörter: Rechtsfragen, Aussiedlerzuzug

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