15. Mai 2009

Spitzenvertreter des Verbandes erörtern Rentenproblematik in Bukarest

Am 4. Mai hat eine Delegation des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e. V. unter Leitung des Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius Gespräche mit der Leitung der nationalen Rentenbehörde Rumäniens geführt zur Lösung der Rentenproblematik, die mit dem Beitritt Rumäniens zur EU entstanden war. Eine Lösung ist bei Zusammenwirken mit den deutschen Rentenbehörden in Aussicht.
In dem fast zweistündigen Gespräch mit der Präsidentin der nationalen Rentenbehörde Rumäniens, Staatssekretärin Domnica Doina Pârcălabu, und der Direktorin der Abteilung für Internationale Beziehungen, Maria Luiza Socol Florescu, an dem auf Einladung des Bundesvorsitzenden auch der Vertreter des Demokratischen Forums der Deutschen in der rumänischen Regierung, Staatssekretär Prof. Dr. Zeno Pinter, und auf Seiten unseres Verbandes der Bundesgeschäftsführer Erhard Graeff und der Bundesrechtsreferent RA Dr. Johann Schmidt teilgenommen haben, schilderte der Bundesvorsitzende eingangs die besondere Problemlage, in der sich unsere Landsleute bei Rentenantragstellung in Deutschland nach dem Beitritt Rumäniens zur EU befinden.
Rentengespräche in Bukarest, von links: ...
Rentengespräche in Bukarest, von links: Staatssekretär Dr. Zeno Pinter, Bundesvorsitzender Dr. Bernd Fabritius, Domnica Doina Pârcălabu, Staatssekretärin und Leiterin der rumänischen Rentenbehörde, Direktorin Maria Luiza Socol Florescu und Bundesrechtsreferent Dr. Johann Schmidt. Foto: Erhard Graeff
Die Gesprächspartner äußerten Verständnis und sicherten jede Bemühung zu, die bestehenden „Implementierungsprobleme“, zu denen es nach dem Beitritt Rumäniens und der damit erforderlichen Umsetzung des europäischen Rechtes zwangsläufig gekommen sei, zu bewältigen. So hätten Rentenzahlungen für Berechtigte in Deutschland bisher nur auf ein Konto von Bevollmächtigten in Rumänien in Landeswährung erfolgen können. Zukünftig solle das aber anders sein. In Einzelfällen seien Zahlungen an Berechtigte nach Deutschland in Euro bereits erfolgt, zukünftig solle dies verstärkt werden. Von den ca. 10 000 eingeleiteten Verfahren seien in ca. zehn Prozent der Fälle Zahlungen erfolgt. Auf die Problematik des Wechselkurses und der Transfergebühren angesprochen, teilten die Vertreter der Rentenbehörde mit, der Umrechnungskurs RON-Euro werde am Tag der Überweisung jeweils neu aktuell bestimmt, die Transferkosten würden bei Überweisung von dem errechneten Renten-Bruttobetrag in Abzug gebracht werden. Es sei daher mit wechselnden Beträgen zu rechnen. Man werde auch versuchen, die von unserem Verband angesprochenen verwaltungsmäßigen Hürden für die Betroffenen zu beseitigen und das Verfahren so weit als möglich zu vereinfachen. Auch eine Aufschlüsselung der Zahlung nach Anteilen auf Grund eigener Beitragsleistung und Anteilen mit Entschädigungscharakter werde wohlwollend geprüft. Eine Aufstellung mit allen Tatbeständen werde dem Verband kurzfristig übermittelt. Eine Anregung des Verbandes zum vereinfachten Datenaustausch zwischen den Behörden werde man mit Interesse prüfen. Bezüglich des Nachweises der Beitragszeiten in Rumänien teilte die Präsidentin der Rentenbehörde mit, dazu werde nach dem nun geltenden Recht ein Nachweis in der europarechtlich vorgeschriebenen Form E205 erstellt und an die deutschen Rentenbehörden übermittelt. Dieser Nachweis der Versicherungszeiten sei verbindlich und „nicht interpretierbar“.

Nach Erörterung weiterer Fragen in konstruktiver und sehr freundschaftlicher Stimmung wurden die Fortsetzung des Dialoges und die unmittelbare Klärung auftauchender Probleme in Zukunft vereinbart. Die spontane Einladung der Vertreter der nationalen Rentenbehörde Rumäniens nach Dinkelsbühl zur Teilnahme an der Podiumsdiskussion zum Thema „Rentengerechtigkeit“ am Heimattag der Siebenbürger Sachsen in Deutschland wurde mit Interesse und Freude zur Kenntnis genommen. Der Einladung werde im Rahmen der Möglichkeiten Folge geleistet.

Im Nachgang zu diesen Gesprächen hat unser Verband den federführend tätigen Rentenbehörden in Deutschland einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Problematik des Fiktivabzuges und die Belastung Betroffener durch unzählige Gerichtsverfahren beseitigt und die Grundlage für eine reibungslose Umsetzung der neuen Rechtslage ohne Risiko und Belastung für die Rentenantragsteller geschaffen werden könnte. Vom Ergebnis der Verhandlungen wird in dieser Zeitung weiter berichtet.

Schlagwörter: Rente, Rechtsfragen, Fabritius

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