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10. September 2015

Verbandspolitik

Schloss Horneck bleibt unsere „Sachsenburg am Neckar“!

Schloss Horneck in Gundelsheim am Neckar bleibt in siebenbürgisch-sächsischem Besitz. Die Gläubigerversammlung hat am 10. September 2015 in Heilbronn einstimmig beschlossen, das Kaufangebot des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland in Höhe von einer Million Euro anzunehmen. Dem Insolvenzverwalter Dr. Marcus Egner hatten mehrere Angebote für das Objekt vorgelegen. Die freudige Nachricht erhielt die SbZ-Redaktion von Ortwin Götz, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Hilfsvereins „Johannes Honterus“, der als Schuldner an der Versammlung im Gebäude des Insolvenzgerichts Heilbronn teilgenommen hat. In einer ersten Reaktion bekräftigte der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, MdB: „Wir werden nun das gemeinsam mit der Carl-Wolff-Gesellschaft erarbeitete Konzept zur Schaffung des ‚Siebenbürgischen Kultur- und Begegnungszentrum Schloss Horneck‘ beherzt umsetzen“.
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Kommentare

Artikel wurde 5 mal kommentiert.

  • gogesch

    1gogesch schrieb am 12.09.2015, 10:22 Uhr:
    Die Begeisterung über den Kauf des Schloßes hält sich aber ganz stark in Grenzen. Ich hätte jetzt eher eine Aufbruchstimmung erwartet.
    Kann es sein, dass diese Geschichte viele Landsleute gar nicht interessiert?
  • Melzer, Dietmar

    2Melzer, Dietmar schrieb am 12.09.2015, 12:56 Uhr:
    IHR SEID WIRKLICH KLASSE
    einfach toll und macht weiter sooooo....
  • nextgeneration

    3nextgeneration schrieb am 13.09.2015, 10:16 Uhr:
    Ihr habt aber schon gemerkt, dass man euch über den Tisch gezogen hat? Oder ist das nicht angekommen?
    Und nun habt Ihr euer eigenes Haus mit viel Geld zurückgekauft - von euch selbst???
  • Götz

    4Götz schrieb am 22.09.2015, 20:55 Uhr:
    Der große Irrtum bei vielen Mitmenschen besteht darin, dass der Glaube besteht, das Schloss hätte dem Verband der Siebenbürger Sachsen gehört. Dem ist nicht so, es gehörte dem Vereins "Johannes Honterus", dem das Geld ausging und insolvent wurde. Von zurückkaufen kann also nicht die Rede sein.
  • Fabritius

    5Fabritius schrieb am 23.09.2015, 00:28 Uhr (um 00:31 Uhr geändert):
    Hallo nextgeneration.

    Ohne Hintergrundinfos (die bereits veröffentlicht wurden) kann eine Meinung nur unzutreffend gebildet werden…

    Wenn eine Immobilie, die mit mehreren Millionen Schulden belastet war, für eine Million lastenfrei (!) aus einer Insolvenzmasse herausgekauft wird (die Schulden also in der Insolvenzmasse verbleiben), wurde man dann über den Tisch gezogen oder hat man evtl. ein "gutes Geschäft" gemacht? Darüber würde ich noch mal nachdenken ;-)

    zu "Zurückgekauft". Rechtlich gesehen hat natürlich Herr Götz recht, das Schloss stand im Eigentum des insolventen Trägervereines Johannes Honterus. Der hat das Schloss natürlich "für die Gemeinschaft" besessen (nicht zum Spaß der wenigen Vereinsmitglieder). Der neu gegründete Verein Siebenbürgisches Kulturzentrum hat das Schloss aus der Insolvenzmasse (OHNE die vorherigen Schulden) gekauft, wieder nicht zum Spaß der Mitglieder sondern wieder "für die Gemeinschaft", also damit die dort bereits vorhandenen Einrichtungen auch weiter dort bleiben können. Insoweit passt also "zurückgekauft".
    Oder anders erklärt: durch die Insolvenz des Trägervereines hatte unsere Gemeinschaft das Schloss an die Insolvenzmasse (zur Verfügung der Gläubigergemeinschaft - meist Banken) "verloren" und hat es nun aus dieser Insolvenzmasse (für viel weniger Geld als Schulden bestanden) wieder zurückgekauft.

    Hoffe mit diesen Erläuterungen einige Missverständnisse geklärt zu haben.
    Viele Grüße

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