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10. November 2020

Verschiedenes

Rumänien verabschiedet Gesetz zur Ergänzung des Dekretes 118/1990 und des Gesetzes 130/2020: Kinder von Deportationsopfern einbezogen

Das Klärungsgesetz für offene Fragen bei der Einbeziehung von Kindern in die Entschädigung der Opfer der kommunistischen Diktatur in Rumänien gemäß Dekret 118/1990 und Gesetz 130/2020 wurde jüngst im rumänischen Parlament verabschiedet, vom Staatspräsidenten Klaus Johannis unterzeichnet und im Amtsblatt Rumäniens „Monitorul Oficial“ XXXII – Nr. 1036 vom 5.11.2020 als Gesetz Nr. 232/2020 veröffentlicht und ist damit in Kraft. Durch dieses Gesetz ist jetzt endgültig geklärt: Auch Kinder, deren Eltern selbst keine Entschädigung beantragt hatten, obwohl sie antragsberechtigt gewesen wären, sind antragsberechtigt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 11.11.2020, 07:54 Uhr:
    Erfreulich ausführliche und präzise Hinweise für interessierte Leser.
  • Roemi

    2Roemi schrieb am 12.11.2020, 21:26 Uhr:
    Erstaunlich, die Erstfassung dieses Artikels wurde kurzfristig geändert.......
    Um das Wichtigste zusammenzufassen: alle noch lebenden Kinder von ehemaligen Deportierten profitieren im selben Maße von dem geänderten bzw. ergänzten Dekret-Gesetz 118/1990, egal ob die Eltern zu Lebzeiten eine Entschädigungsleistung hierfür beantragt hatten oder nicht.
    Eine gerechte Entscheidung!

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