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Rumänien kürzt Zahlung der Sozialleistungen aufgrund neuer Fiskalregelung
Relevante Unterschiede zwischen Renten der Sozialversicherung (pensii asigurări sociale) und Zahlungen von Entschädigungen für politische Verfolgung (Îndemnizaţii decret 118/1990) beachten. – Durch das Gesetz 141/2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens 699 vom 25.7.2025) wurden aus Gründen des rumänischen Haushaltsdefizits die Beitragszahlungen zur rumänischen Krankenversicherung neu geregelt. Geändert/neu eingeführt wurden wesentliche Vorschriften des Gesetzes 227/2015 (cod fiscal). mehr...
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1 • Peter Otto Wolff schrieb am 27.08.2025, 16:41 Uhr (um 17:07 Uhr geändert):Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius, herzlichen Dank für diesen ausführlichen und von jedem Betroffenen anwendbaren Beitrag. Große Klasse! Intuitiv habe ich gerade das getan, was Sie empfehlen, noch Anfang August bei meiner CJP (Brasov) Antrag eingereicht mit damals verfügbaren Formularen. Die dort zuständige Beamtin hat mir auch offen gestanden, dass sie von der Oberbehörde die Anweisung zur Kürzung, schon ab August, erhalten hat, und dass ich den Antrag auf "exceptare" bei einer anderen Behörde, der Casa de Asigurari de Sanatate, stellen muss, was ich auch umgehend tat. Krux des Ganzen, diese Behörde hat natürlich unsere Daten nicht, wie soll sie prüfen, selbst wenn ich die Nr. DOSAR und cod unic mitteile. Und...damit die CJP die Kürzung stoppen, und das zu Unrecht Eingezogene überweist, wartet sie auf Mitteilung von jener Casa de Asigurari de Sanatate. Ich befürchte, dass dieser Deal der Präsidenten der 2 Behörden gerade darum geschlossen wurde, damit die Unwissenden, Zaghaften, Furchtsamen und nicht Rumänisch Sprechenden, die Kürzung hinnehmen und die CASS-Kasse klingelt. dafür spricht auch, dass allein die CJP Timis vernünftig mit den Betroffenen kommuniziert hat. Erst das hat uns aufgeschreckt und gab Raum für Meinungen und Spekulationen! Hinweis für Betroffene aus Bukarest: da gibt es zwar pro Sektor Case de Asigurari de Sanatate, aber OHNE Email-Adresse. Zuständig für die Anträge auf Erlass ist die Bukarester Zentrale,
Email: contact@casmb.ro
Dank und Gruß,
Peter Otto Wolff
Anmerkung: bei wiederholtem Lesen fällt mir auf, dass Sie versäumt haben zu sagen, dass die Befreiungs-Anträge nicht an die CJP zu richten sind, sondern an die örtlichen CASE de Asigurari de Sanatate!! Auch die vormalige Empfehlung einer CONTESTATIE an die CJPs gegen den Einzug fehlt!
Rege an, das Thema der berühmten bilateralen deutsch-rumänischen Arbeitsgruppe mit Regierungsrang zur unbürokratischen Lösung vorzulegen! Das Ganze wäre sonst ein Bürokratie-Monster, völlig unnötig, an dem die rum. Behörden ersticken würden. Denn welcher vernünftige Mensch, der in DE lebt, käme auf die Idee von hier aus, das rum. Gesundheitssystem in Anspruch zu nehmen, wenn er hier versichert ist, wie 99% unserer Leute? Übrigens, wenn schon Abzug, wäre auch eine rum. Gesundheits-CARD eigentlich fällig. -
Sehr geehrter Herr Wolff, zuständig für die Entscheidung über die Anträge sind laut der im Artikel genannten "Notificare" zwar die Krankenversicherungsbehörden, die in der "Notificare" dann konkret zu benennen wären. In fast allen mir bisher bekannten Fällen wurden die Erklärungen mit den Anträgen aber von der Auszahlungsbehörde CJP angefordert. Ähnliches entnehme ich auch einigen Kommentaren von Betroffenen im Forum, die nach dem von mir empfohlenen Widerspruch gegen die Kürzung bereits solche Anforderungen von der CJP (nicht der bisher am Verfahren nicht beteiligten Krankenkasse) bekommen haben. Ich gehe davon aus, dass die CJP die Anträge dann unter Ergänzung nötiger Infos, die bei der Krankenkasse ja überhaupt nicht vorliegen, zur Bearbeitung weiterleiten.
Nach rumänischem Recht ist die Behörde sowieso verpflichtet, den Antrag im Falle von Unzuständigkeit an die zuständige Behörde weiterzureichen. Die Nationale Rentenkasse hat in ihrer offiziellen Antwort auf die dort gestellte Anfrage die Aussage über die zuständige Behörde für den Befreiungsantrag offen gelassen, wohl um nicht zu verwirren und den Anfragen der Auszahlungsbehörden CJP nicht entgegenzuwirken.
Wörtlich hat die Zentralbehörde geschrieben: "In vederea reglementarii statutului la Fondul national unic de sanatate are loc un schimb de informații (...) intre casele teritoriale de pensii competente si casele de asigurări de sănătate din raza caselor teritoriale de pensii competente (...). Es ist also ein Zusammenwirken der Behörden geplant, wobei sich die Rentenkasse an die "in ihrem Bereich wirkenden Krankenkasse" wendet und umgekehrt.
Das sind alles Details und Hintergrundinformationen, die in einem allgemeinen Informationsartikel in der Zeitung zu viel und verunsichernd wären.
Ich habe der Behörde in Bukarest bereits letzte Woche in einem Schriftwechsel angekündigt, gegen die Regelung mehrere grundsätzliche rechtliche Bedenken zu haben und das Thema deswegen auf die Tagesordnung der in Kürze stattfindenden bilateralen Regierungskommission zu nehmen, wenn es bis dahin nicht geklärt wird. Nach meinen Informationen wird in Bukarest jetzt gerade geprüft, ob der Abzug bei Entschädigungsleistungen gem. Dekret 118/1990 aufrechterhalten oder wieder zurückgenommen wird.
Bis aber eine solche Entscheidung getroffen wird, bleibe ich bei meiner Empfehlung, den Antrag einzureichen. WENN jemand eine "Notificare" bekommt, dann natürlich an die in der Notificare genannte Adresse. Wenn - wie in vielen Fällen - die Aufforderung zur Rücksendung (!) der Erklärung von der CAS kommt, würde ich sie natürlich hin schicken. Wenn es keine gibt, würde ich sie an die Behörde senden, von der die Zahlung kommt, weil diese dann eine Weiterleitung an genau die richtige Behörde vornehmen wird.
Die Sachlage wird sich in Kürze aber klären.
Meine Empfehlung, gegen die Kürzung jedenfalls einen Widerspruch einzulegen, fehlt natürlich nicht. Sie finden diese Empfehlung im letzten Satz des Artikels. -
3 • Peter Otto Wolff schrieb am 28.08.2025, 11:11 Uhr:Sehr geehrter Herr Dr. Fabritius, danke für die Lagebeurteilung. Fakt ist, dass die Kürzung in 99,9% der Fälle ohne jegliche Begründung durchgezogen wurde, und bis auf Weiteres auch wird, relativ egal wie wir strampeln. Mir ist kein Fall außer jenem von Timis im Forum bekannt, der eine notificare von seiner CJP erhalten hätte. Was von der GEPLANTEN Zusammenarbeit der rum. Behörden zu halten ist, wissen wir: die kriegen es nicht mal hin landesweit einheitlich zu agieren und unter sich zu kooperieren. Und die Beamten beider Behörden arbeiten am Anschlag, werden zugedeckt mit Änderungen der Änderungen der Kalkulation etc. Wie lange die üblichen Bearbeitungszeiten schon bisher sind, wissen wir alle. Eigentlich ist die einzig vernünftige Lösung die Rücknahme "in totto", wie man es schon für "detinuti politici" und "veterani de razboi" schon gemacht hat. Sonst gibt es ein jahrelanges Chaos in der Verwaltung, und wir bleiben dennoch mit dem Abzug. Darum wage ich es kaum auszusprechen was ich denke: die Kürzung hätte als schlichte Solidaritätsabgabe in schwierigen Zeiten offen so verkauft werden müssen. Aber so, Abzug CASS ohne Gegenleistung, per Order de Mufti, ohne "notificare", absurd.
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Hallo Zusammen. Ein weiterer Sachstand: Die Krankenversicherungskasse in Kronstadt stellt sich auf den sonderbaren Standpunkt, Anträge auf Befreiung von der im Artikel beschriebenen Beitragspflicht (für eine Versicherung, deren Mitglied man NICHT ist und deren Leistungen einem Berechtigten nach Dekret 118/1990 gem. Art. 8 DL 118/1990 sowieso beitragsfrei zustehen!) nur anzunehmen, wenn man auch die "Notificare" durch die Rentenbehörde (CJP) vorlegt. Das ist eine klar rechtswidrige Einschränkung, besonders weil gerade auch die CJP Kronstadt meist einfach kürzt und KEINE Notificare verschickt.
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass die Einlegung von Widersprüchen (Contestatie) angebracht ist und man sich nicht "abwimmeln" lassen soll. Zur Sicherheit würde ich den Widerspruch gegen die Kürzung und die Anträge auf Befreiung mit Kopie der Krankenversicherungskarte gemeinsam per Mail an die CJP senden, am besten gleich mit der im September sowieso fälligen Übermittlung der Lebensbescheinigung. Die Mailadresse findet man im Internet bei Suche nach "casa de pensii" mit Angabe des Ortes (z.B. casa de pensii Brasov).
Den Befreiungsantrag würde ich mit der Kopie der Krankenversicherungskarte zusätzlich an die Krankenversicherungsbehörde im selben Ort senden. Die Mailadresse findet man einfach im Internet, wenn man nach "casa de asigurari de sanatate" mit Ortsangabe (z.B. Sibiu, Brasov etc.) sucht. Dann kommt deren Homepage mit Mailadresse.
Viel Erfolg
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