6. März 2012

Lustrationsgesetz in Rumänien angenommen

Bukarest – Die Abgeordnetenkammer Rumäniens hat am 28. Februar dieses Jahres – und somit 22 Jahre nach der Wende – das abgeänderte Lustrationsgesetz angenommen.
Dem zufolge dürfen Funktionäre des früheren kommunistischen Apparats, d.h. bezahlte Amtsträger der Rumänischen Kommunistischen Partei, der Rumänischen Arbeiter-Partei, Regierungsmitglieder, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Geheimpolizei Securitate aus der Zeitspanne 1945-1989, nach Inkrafttreten des Gesetzes fünf Jahre lang keine öffentlichen Ämter bekleiden. Das passive Wahlrecht wird ihnen nicht entzogen: Sie dürfen bei den Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen kandidieren. Die Kritiker des Lustrationsgesetzes in seiner Endfassung behaupten, dass es auf bestimmte Personen zugeschnitten sei. So wurden kurz vor der Abstimmung Gesetzesartikel entfernt, die die früheren Leiter des kommunistischen Jugendverbands UTC und der diplomatischen Missionen betrafen. Zu diesen gehören auch der jetzige Premier Mihai Răzvan Ungureanu bzw. der am Tag der Abstimmung ernannte Direktor des Außennachrichtendienstes Teodor Meleșcanu. Andererseits brachte der Ungarnverband UDMR einen Artikel durch, der Staatsanwälte aus der kommunistischen Zeit für lustrationspflichtig erklärt – in diese Kategorie fällt die Europaparlamentarierin Monica Macovei.

CC

Schlagwörter: Rumänien, Gesetz, Politik, Securitate

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