24. Januar 2007

Europäische Krankenversicherungskarte gilt in Rumänien

Der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union hat auch für gesetzlich krankenversicherte Reisende aus Deutschland und anderen EU-Staaten Vorteile: die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nunmehr auch in dem südosteuropäischen Land als Anspruchsnachweis für eine ärztliche Behandlung. Die Behandlung erfolgt nach rumänischem Recht durch Vertragsärzte bzw. -zahnärzte sowie Krankenhäuser der Nationalen Krankenkasse.
Diese Neuregelung macht eine Auslandskrankenversicherung nicht überflüssig, da einige Leistungen (z.B. Rücktransport nach Deutschland) nicht eingeschlossen sind. Einzelheiten sind in einem Merkblatt zusammengefasst, das bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bzw. über die Krankenkassen erhältlich ist und im Internet (www.dvka.de, Rubrik „Urlaub im Ausland“) heruntergeladen werden kann.

uk

Schlagwörter: Tourismus, Recht

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