19. Mai 2011

Verband führt Mitgliedsausweis ein

Viele Kreisgruppen des Verbandes der Siebenbürger Sachsen haben in den letzten Jahren Ausweise für ihre Mitglieder eingeführt. Diese Ausweise wurden selbst entworfen und gestaltet und waren dementsprechend sehr unterschiedlich, ganz und gar nicht einheitlich.
Die Vorsitzenden der Landesgruppen und der Bundesvorstand des Verbandes haben danach das Thema „Einführung eines (bundes)einheitlichen Ausweises für alle Mitglieder des Verbandes“ in mehreren Besprechungen diskutiert und Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen. Der Bundesvorstand hat am 12. März 2011 die Einführung eines Ausweises beschlossen und diese Aufgabe an die Bundesgeschäftsführung und eine Arbeitsgruppe übertragen. Die Kosten für die Erstellung des Mitgliedsausweises werden vom Bundesverband, nicht von den Kreis- und Landesgruppen getragen. Für das Mitglied selbst entstehen also keine Kosten.

Der Mitgliedsausweis bietet einen mehrfachen praktischen Nutzen, der die Arbeit des Verbandes verbessern und erleichtern wird:

• Einige landsmannschaftliche Aktivitäten können einfacher und rechtssicherer durchgeführt werden. Z.B. können bei Abstimmungen und Wahlen die stimmberechtigten Mitglieder aufgrund ihres Ausweises ermittelt werden und durch Heben des Ausweises abstimmen.

• Auch der Einlass zu Veranstaltungen, bei denen den Mitgliedern des Verbandes ein Preisnachlass gewährt wird, wird dadurch erleichtert, falls die betreffende Kreisgruppe solche Nachlässe gewährt.

• Der Mitgliedsausweis ermöglicht dem Einzelnen, sich mit dem Verband zu identifizieren und stolz zu sein, der sächsischen Gemeinschaft anzugehören.

Vor allem die zuerst genannten Vorteile sind für den Verband relevant. Bei den jährlichen Mitgliederversammlungen, wo über die Tätigkeit des Vorstandes und des Kassenwartes eine Entlastung erteilt werden muss, oder bei Wahlen zu Kreisgruppenvorständen kommt es immer wieder vor, dass Nichtmitglieder des Verbandes abstimmen.

Erklärung: Es gibt Ehepaare, bei denen nur der Ehemann Mitglied des Verbandes ist (Hauptmitglied), weil nur er seinerzeit auf der Beitrittserklärung unterschrieben hat. Die Ehefrau weiß gar nicht mehr, ob sie auch unterschrieben hat oder nicht. In dem guten Glauben, sie sei Mitglied des Verbandes (Familienmitglied ohne Beitragszahlung), stimmt auch sie deswegen ab. Das dürfte sie aber nur dann tun, wenn sie auf der Beitrittserklärung ihre Unterschrift als Familienmitglied geleistet hat. Eine Wahlveranstaltung, bei der Nichtmitglieder wählen (oder sogar gewählt werden), ist jedoch ungültig. Die Kreisgruppe kann in der Regel keine Listen mit mehreren hundert Mitgliedern vor der Veranstaltung überprüfen. Da hilft ein Ausweis sehr viel, er ersetzt auch den Wahl- oder Delegiertenausweis.

Vor der Fertigung des Ausweises (Plastikkarte) für alle ca. 34.000 Mitglieder des Verbandes wird zurzeit die Mitgliedersituation in den Kreisgruppen möglichst genau überprüft. Der Bundesvorsitzende hat die Vorsitzenden der Kreis- und Landesgruppen in einem Brief um Mithilfe bei der Überprüfung der Mitgliedersituation gebeten.

Der Bundesvorstand appelliert auch auf diesem Wege an alle Kreisgruppenvorstände, die Überprüfung der Mitgliedersituation zügig durchzuführen. Den Mitgliedern wird versichert, dass ihnen keine finanziellen Nachteile durch die Einführung des Ausweises entstehen.

Alfred Mrass, Stellvertretender Bundesvorsitzender

Schlagwörter: Verbandspolitik, Mitgliedsausweis

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