26. August 2011

Online-Diskussionen über Aufschuberklärung

Neben Diskussionen über Gott und die Welt findet man in den Foren von Siebenbuerger.de auch ganz praktische Hinweise. Aus der Empfehlung an die Altersrentner, den Leistungsbeginn für Rentenzahlungen aus Rumänien aufzuschieben, ergaben sich einige Fragen, die in folgender Diskussion geklärt wurden.
So fragt gegi: „Seit dem 1. Januar 2011 bin ich Rentnerin und erhalte von der BFA [Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, seit 2005 Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anm. d. Red.] den Betrag als Rente ausgezahlt, der mir durch die eingereichten Unterlagen berechnet wurde, auch für die Dienstjahre in Rumänien. Am 15.Juni 2010 wurde ich von der BFA aufgefordert, noch Unterlagen nachzureichen: Personalausweis, Geburtsurkunde, Arbeitsbuch. Mein Arbeitsbuch befindet sich beim letzten Arbeitgeber, habe ich erklärt und es wurde vermerkt. Außerdem habe ich eine ,Declaratie pe propria răspundere pentru pensie...’ ausgefüllt. Bis jetzt ist noch keine Mitteilung über einen Bescheid aus Rumänien eingegangen. Nun zu meiner Frage: in der letzten SbZ wird eine Aufschuberklärung empfohlen. Soll ich eine Erklärung machen und, wenn ja, wo einreichen?“

Erhard Graeff, Bundesgeschäftsführer unseres Verbands, hat eine Empfehlung: „Rechtsanwalt Fabritius hat in seinem Artikel mitgeteilt, dass die Kombination Rente aus Rumänien + Rente aus Deutschland leider kein Nullsummenspiel mehr ist. Weil Rumänien von Ihrer Rente Krankenversicherungsbeitrag und eventuell Steuern abzieht, die deutsche Rentenbehörde bei der Differenzzahlung aber vom Bruttobetrag Ihrer rumänischen Rente ausgeht, haben Sie monatlich weniger Geld auf dem Konto. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie die Rentenantragsgleichstellung aufschieben. Ein Formblatt dafür hat Rechtsanwalt Fabritius auf seiner Seite zum Downloaden gestellt: www.fabritius.de. Der Antrag wird bei Ihrer deutschen Rentenbehörde eingereicht. Diesen Tipp finden Sie hier.

hdb

Schlagwörter: Siebenbuerger.de, Diskussion

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