19. September 2024

Lebensbescheinigung bis 30. September einsenden! Bundesvorsitzender Rainer Lehni über die Bestätigungen durch den Verband

Die rumänische Rentenkasse hat die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das Formular mit der Lebensbescheinigung müssen Bezieher von Entschädigungszahlungen und anderen sozialen Leistungen eigeninitiativ halbjährlich, zum ersten Mal bis spätestens den 30. September 2024, bei der zuständigen Rentenbehörde CJP in Rumänien einsenden.
Rainer Lehni, Bundesvorsitzender des Verbandes ...
Rainer Lehni, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.
Wenn Betroffene die rechtzeitige Übermittlung einer bestätigten Lebensbescheinigung vergessen, wird die Zahlung ab dem Folgemonat ohne Vorwarnung eingestellt (siehe ausführlicher Artikel von Dr. Bernd Fabritius in der SbZ Online).

Das neue rumänisch-deutsche Formular mit der Lebensbescheinigung können Sie in der SbZ Online unter www.siebenbuerger.de/go/25203A herunterladen oder in der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes, E-Mail: verband [ät] siebenbuerger.de, Telefon: (089) 236609-0, anfordern.

Bundesvorsitzender Rainer Lehni zur Bestätigung der Lebensbescheinigungen durch den Verband

Der Bundesvorsitzende Rainer Lehni erklärt zur jüngsten Vereinbarung betreffend die Bestätigung der Lebensbescheinigung durch die Aussiedlerverbände, die während des Besuchs der bayerischen Sozialministerin Ulrike Scharf am 4. September 2024 in Bukarest getroffen wurde (siehe Bericht in der SbZ Online vom 5. September 2024):

„Ich bin sehr froh und begrüße es ausdrücklich, dass die rumänischen Behörden den Aussiedlerverbänden in Deutschland, also auch unserem Verband, es ermöglichen, die Lebensbescheinigungen unserer Mitglieder, die Entschädigungszahlungen aus Rumänien erhalten, zu bestätigen.

Diese Bescheinigungen sind ab diesem September künftig zweimal im Jahr unaufgefordert an die zuständige Kreisauszahlungsbehörde zu senden. Die Gliederungen des Verbandes, und zwar die Landes- und Kreisgruppen, die den erforderlichen Erfassungsbogen an die Bundesgeschäftsstelle gesendet haben, sind ab sofort berechtigt, diese Lebensbescheinigungen zu bestätigen. Ich weise darauf hin, dass unser Verband diese Lebensbescheinigungen ausschließlich für Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen oder auch der Landsmannschaft der Banater Schwaben und der Sathmarer Schwaben ausstellen darf. Damit steht der Verband der Siebenbürger Sachsen unseren Mitgliedern als Dienstleister zur Seite, so wie er das seit 75 Jahren immer getan hat. Diese Hilfestellung erfolgt kostenlos!

Mein Dank geht vor allem an den BdV-Präsidenten Dr. Bernd Fabritius, der im Zusammenspiel mit der bayerischen Sozialministerin und den rumänischen Behörden die Vereinbarung, in Absprache mit unserem Verband, erst ermöglicht hat. Ich bin sicher, dass unsere Landes- und Kreisgruppen von dieser Dienstleistung für unsere Mitglieder nun verantwortungsvoll Gebrauch machen werden.“

Schlagwörter: Entschädigungszahlung, Rainer Lehni

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  • 19.09.2024, 14:17 Uhr von Peter Otto Wolff: Ich höre die Botschaft, aber...mir fehlt der Glaube, dass die regionalen CJP, die ein Eigenleben ... [weiter]

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