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19. September 2024

Verbandspolitik

Lebensbescheinigung bis 30. September einsenden! Bundesvorsitzender Rainer Lehni über die Bestätigungen durch den Verband

Die rumänische Rentenkasse hat die grenzüberschreitenden Zahlungen ins Ausland (also auch nach Deutschland oder Österreich) grundlegend geändert. Das Formular mit der Lebensbescheinigung müssen Bezieher von Entschädigungszahlungen und anderen sozialen Leistungen eigeninitiativ halbjährlich, zum ersten Mal bis spätestens den 30. September 2024, bei der zuständigen Rentenbehörde CJP in Rumänien einsenden. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 19.09.2024, 14:17 Uhr:
    Ich höre die Botschaft, aber...mir fehlt der Glaube, dass die regionalen CJP, die ein Eigenleben führen, von den Beschlüssen der Oberen erfahren, und auch gewillt sind, die zu befolgen. Vor allem glaube ich nicht, dass die Lebensbescheinigungen des Verbandes akzeptieren werden. Selbst die einheitliche Handhabung der LB ist keineswegs sicher. Erfahre gerade heute, dass CJP Brasov, eigentlich eine eher fortschrittliche Behörde, verkündet hat, sie hätte Formulare an die Bestandskunden geschickt, ich habe keines bekommen, und glaubte, man muss es selbsttätig bewirken. Ob der Versand per E-Mail von allen CJP akzeptiert wird, habe ich auch berechtigte Zweifel, obwohl so verkündet. Ich erhielt aus Kronstadt immerhin eine autom. Bestätigung des Eingangs der E-Mail, ob das auch bedeutet, dass der Inhalt goutiert wurde, wird sich noch herausstellen.

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