Lebensbescheinigungen für Entschädigungszahlungen: Hilfestellung durch den Verband
Aufgrund der Kooperationsvereinbarung, die der Verband der Siebenbürger Sachsen und die rumänische Rentenbehörde am 4. Oktober 2024 in München unterzeichnet haben (die Siebenbürgische Zeitung berichtete in der Folge 17 vom 28. Oktober 2024, S. 1 und 6), können die Bundesgeschäftsstelle sowie die Landes- und Kreisgruppen des Verbandes die Lebensbescheinigungen ihrer Mitglieder bestätigen. Die Bundesgeschäftsstelle hat diese neuen Möglichkeiten aufgegriffen und Vorkehrungen getroffen, um die Kreisgruppen und Mitglieder zu unterstützen.
Personen, die Rente oder Entschädigungszahlungen von der nationalen Rentenauszahlungsbehörde in Rumänien (CJP) erhalten, müssen dieser unaufgefordert zwei Mal im Jahr bestätigte (unterschriebene, gestempelte) Lebensbescheinigungen zuschicken, damit die Zahlungen fortgesetzt werden. Die Termine sind Januar bis März und Juli bis September, wobei der späteste Eingang jeweils der 31. März bzw. der 30. September ist.
Die Landes- und Kreisgruppen wurden per E-Mail am 17. September 2024 über die konkrete Vorgehensweise, wie Lebensbescheinigungen zu bestätigen (stempeln) und wie die Berechtigungen hierfür zu erlangen sind, informiert. In der Bundesgeschäftsstelle München haben sich bereits 39 ehrenamtliche Verbandsmitglieder angemeldet, die heute schon Lebensbescheinigungen bestätigen dürfen. Die noch nicht registrierten Kreisgruppen bitten wir auf diesem Weg, dies nachzuholen. In der Münchner Geschäftsstelle gehen täglich Nachfragen ein. Mitglieder erkundigen sich, wo sie ihre Lebensbescheinigung bestätigen lassen können: Bitte wenden Sie sich an Ihre Kreisgruppe, denn durch Ihre Nachfrage zeigen Ihrem/Ihrer Vorsitzenden, dass ein Bedarf besteht.
Als Hilfestellung finden Sie in dieser Zeitungsausgabe ein Muster einer ausgefüllten und bestätigten Lebensbescheinigung. Die erste Seite (MUSTER Lebensbescheinigung_A) zeigt die Felder (gelb markiert), die Sie als Empfänger der Leistung selbst ausfüllen müssen (bitte in Druckschrift und nur Großbuchstaben). Sie können als Vorlage Ihre Lebensbescheinigung, die Sie in den Vorjahren von der Rentenbehörde (CJP) ausgefüllt erhalten haben, verwenden. Die folgende Anleitung zeigt auf, was beim Ausfüllen der Lebensbescheinigung zu beachten ist.Muster für die erste Seite der Lebensbescheinigung A
In der Überschrift bei „Kreisrentenbehörde“ tragen Sie bitte den Namen Ihrer Kreisbehörde ein, an welche das Formular gehen soll (z.B. CASA JUDETEANA DE PENSII SIBIU). Es muss der rumänische Ortsname angegeben werden.
A1. 1.1 Hier ist ebenfalls die rumänische Behörde einzutragen, von welcher das Geld kommt und wohin die Lebensbescheinigung zu schicken ist. Die Daten finden Sie in dem Bescheid (Decizie), den Sie bekommen haben, in welchem die Höhe der Entschädigungszahlung mitgeteilt wurde (CASA JUDETEANA DE PENSII SIBIU). 1.2 Die Anschrift der CJP, wie sie in der Decizie steht. 1.3 Die WEB- und die E-Mail-Adresse, wie sie in der Decizie steht. Wenn Sie diese Daten nicht kennen, lassen Sie diese Zeile frei. 1.4 Den jeweiligen Termin ankreuzen. A 2. 2.1 Ihr eigener Name, wie er in der Decizie steht. 2.2 Hier tragen Sie die Nummer und das Datum der Decizie ein, mit welcher Ihnen die Höhe der Leistung mitgeteilt wurde. Das ist NICHT die Decizie der AJPIS, sondern die von der Casa Judeţeană de Pensii (CJP). 2.3 Wer seinen Code im rumänischen Rentensystem nicht kennt, lässt diese Zeile frei. A3. 3. Hier tragen Sie Ihre Adresse ein, so wie sie im Bescheid steht (sonst findet die Behörde die Akte nicht). Hat sich Ihre Anschrift zwischenzeitlich geändert, müssen Sie dieses der Behörde separat schriftlich mitteilen und eine Kopie Ihres Ausweises mit der neuen Anschrift mitsenden. 3.1-3.4 Hier müssen Sie Ihre Bankdaten eintragen. WICHTIG: Wenn diese sich ändern, müssen Sie eine neue Zahlungserklärung (Declaraţie de Transfer) auf dem dafür zugelassenen Formular an die Behörde senden. 4. Bitte hier nichts ausfüllen. Das sind vorgedruckte Erklärungen. 5. Hier müssen Sie selbst unterschreiben unter Vorlage des Personalausweises.Muster für die zweite Seite: Lebensbescheinigung B
Die zweite Seite (MUSTER Lebensbescheinigung_B) wird NICHT von Ihnen ausgefüllt. Es ist der Bereich, in welchem Ihre Unterschrift bestätigt werden muss. Ohne Unterschriftsbestätigung ist die Lebensbescheinigung NICHT gültig. Die Unterschriftsbestätigung kann bei vielen Stellen einfach und kostenfrei erfolgen: bei jedem Rathaus, bei jeder Sozialbehörde (Rentenamt, Krankenkasse, Sozialamt, Bürgeramt etc.), bei Ihrer Bank, bei jedem Notar, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Senioreneinrichtung und für unsere Mitglieder beim Verband der Siebenbürger Sachsen.
Die bestätigte Lebensbescheinigung können Sie per Post, per Fax oder auch per E-Mail an die zuständige Behörde senden. Die richtige Adresse finden Sie auf dem Bescheid oder im Internet auf der Seite der Behörde selbst. In einigen Fällen wurde eine extra E-Mail-Adresse für den Empfang der Lebensbescheinigungen eingerichtet.
Für den Inhalt trägt der Verband keine Verantwortung, auch nicht für die Übermittlung. Der Verband hat lediglich die Aufgabe zu bestätigen, dass der Leistungsempfänger lebt.
Die Bundesgeschäftsstelle und einige Landes- und Kreisgruppen sind bereits vorbereitet. Liebe Mitglieder, kommen Sie zu uns, wir unterstützen Sie gerne! Hier nochmals der Link zum Herunterladen des Formulars: www.siebenbuerger.de/go/25203A. Gerne schicken wir Ihnen das Formular zu, falls Ihnen die technischen Voraussetzungen fehlen. Anschrift Bundesgeschäftsstelle: Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Karlstraße 100, 80335 München, Telefon: (089) 236609-0, E-Mail: verband[ät]siebenbuerger.de.
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