21. Dezember 2024
In Deutschland geborene Kinder von Russlanddeportierten werden auch entschädigt
Die Rehabilitierung für politische Verfolgung in Rumänien (z. B. Deportation in die Sowjetunion oder die Bărăgan-Steppe, politische Verhaftung, Zwangswohnsitzverfügung etc.), vom rumänischen Staat in den Gesetzen (DL) 118/1990 geregelt und durch Gesetz 211/2013 auf Betroffene im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit angewendet, wurde durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet. Laut Gesetz werden auch im Ausland geborene Kinder von politischen Opfern entschädigt. Die Kreisbehörde AJPIS Arad wurde durch ein Gerichtsurteil verpflichtet, diese gesetzliche Regelung umzusetzen, wie Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius der Siebenbürgischen Zeitung mitteilt.

Die Behörde hat bereits angekündigt, dieses Urteil umzusetzen und die Leistung zu bezahlen. Wenn Betroffene in gleich gelagerten Fällen bisher Ablehnungsentscheidungen bekommen haben, lohnt sich ein Rechtsmittel unter Hinweis auf diese Entscheidung.
RA Dr. Bernd Fabritius, München
Schlagwörter: Rechtsfragen, Bernd Fabritius, Entschädigungszahlung
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- 15.01.2025, 13:32 Uhr von Georg.Maurer@t-online.de: Danke für das korrekte Aktenzeichen. Hier der Link dazu: ... [weiter]
- 10.01.2025, 09:49 Uhr von Fabritius: Das Urteil wurde bisher nur den Beteiligten zugestellt und (noch) nicht veröffentlicht. Probieren ... [weiter]
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