19. Februar 2007

Arbeitskreis für Eigentumsrückgabe in Rumänien gegründet

Viele enteignete Häuser und Grundstücke in Rumänien gehören immer noch nicht den rechtmäßigen Eigentümern oder deren Erben. Zu einem ersten Treffen im Dezember 2006 sind Betroffene und Interessierte aus der ganzen Bundesrepublik nach München angereist, um ihre Erfahrungen auszutauschen und ihr Wissen über weitere juristische Möglichkeiten zu vertiefen.
Natürlich darf man nicht vergessen, dass alle Fälle von Rückgabe sehr vielschichtig sind und es keine Musterlösung für alle geben kann. Dennoch hat sich der Arbeitskreis „Restitution“ vorgenommen, ein Merkblatt zu erstellen, das die wichtigsten Vorgehensweisen aufführt: Wer kann was wie wo beantragen und was gilt es dabei zu beachten. Außerdem haben sich die Teilnehmer über vertrauenswürdige Anwälte in Rumänien ausgetauscht, die Liste dieser Rechtsanwälte können Sie beim Arbeitskreis erhalten.

Viele Siebenbürger Sachsen haben ihre Ansprüche aus den unterschiedlichsten Gründen bisher gar nicht geltend gemacht. Auch ihnen ist zu raten – sofern sie rechtliche Schritte nicht scheuen – zumindest einen Antrag zu stellen.

Der Rechtsanwalt und stellvertretende Bundesvorsitzende der Landsmannschaft, Dr. Bernd Fabritius, hat dazu viele wichtige Ratschläge erteilt und wird auch bei der Erstellung des Merkblattes mitwirken.

Laura Schuppert


Arbeitskreis Restitution lädt nach Ulm ein


Wie bei der ersten Gesprächsrunde angekündigt, werden alle drei Monate Informationsabende stattfinden. All jene, die ihre Erlebnisse im Zusammenhang mit der Rückgabe von Grund und Boden oder Immobilien in Rumänien öffentlich machen wollen, treffen sich am Samstag, dem 3. März, ab 14.00 Uhr in Ulm, im Kulturzentrum der Banater Schwaben, Schillerstraße 1 (Zugang erfolgt vom Parkplatz des Donauschwäbischen Zentralmuseums – DZM).

Bitte fassen Sie ihre Ausführungen in Stichpunkten zusammen und bringen Sie wichtige Unterlagen in Kopie mit. Ein weiterer Punkt wird die Frage nach der angemessenen Organisationsform des Arbeitskreises sein. Alle Interessierten können uns via Post, Telefon oder E-Mail ihre Meinungen und Anregungen dazu mitteilen. Erneut laden wir auch alle Rechtsanwälte die mit dieser Problematik beschäftigt sind, ein.

Sprecherin dieser Initiative ist Karin Decker-That, Boschstraße 12 a, 86343 Königsbrunn, Telefon: (0 82 31) 95 87 09 (Anrufe bitte nur samstags nach 18 Uhr), E-Mail, ihre Stellvertreter sind Waltraut Gober, Zaisentalstraße 84, 72760 Reutlingen, Telefon: (0 71 21) 50 39 98, E-Mail, und Günter Czernetzky, Telefon: (01 79) 1 17 64 56, E-Mail.

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Rechtsfragen

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