6. Juni 2007

Rentenproblematik erneut thematisiert

Auf Vermittlung der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Dr. h.c. Susanne Kastner, MdB, fand am 22. Mai ein Gespräch von landsmannschaftlichen Vertretern mit dem für Rentenfragen zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, MdB, statt. Thema waren die unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften zur 40%-Kürzung sowie weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Rentenversorgung der Spätaussiedler aus Rumänien.
Bei den Gesprächen anwesend waren neben der Vizepräsidentin Susanne Kastner auf landsmannschaftlicher Seite der stellvertretende Bundesvorsitzende RA Dr. Bernd Fabritius, Bundesrechtsreferent RA Dr. Johann Schmidt, der Rechtsreferent des Landesverbandes Hessen, RA Udo Michael Dieners, der Rechtsreferent des Landesverbandes Berlin, RA Ferdinand Folch von Sydow, sowie der Landesvorsitzende des landsmannschaftlichen Verbandes in Berlin, Johann Schöpf, der auch tatkräftige organisatorische Hilfe geleistet hatte.

Mit Staatssekretär Thönnes und den zuständigen Ressortleitern im Ministerium wurden zunächst die Übergangsvorschriften zur 40%-Kürzung besprochen. In dem sehr konstruktiven Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass die getroffenen Regelungen nicht ausreichend seien. Die Entscheidung des Bundestages schöpfe den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen nicht aus und führe bei den Betroffenen zu großem Unmut und Unverständnis. Die Übergangsvorschriften seien schlicht nicht als gerechte Lösung vermittelbar. Deswegen müsse nach geeigneten Lösungen gesucht werden, um weiter bestehende Härten zu beseitigen. Zu von landsmannschaftlicher Seite angebotenen juristischen Lösungsansätzen sagten die Vertreter des Bundesministeriums eine eingehende Prüfung zu.

Ebenfalls angesprochen wurden die Problematik des Fiktivabzuges sowie die Verfahrensweisen der Rententräger bei Anwendung des seit dem EU-Beitritt Rumäniens für unsere Landsleute geltenden Leistungsrechtes in der Rentenversicherung (hierüber wurde in dieser Zeitung bereits umfassend berichtet). Auch hier wurden Vorschläge eingebracht, die geprüft werden.

Auch die Zahlung der Renten bei Auslandsaufenthalt der Berechtigten wurde angesprochen. Nach aktueller Praxis kürzen die Rententräger die Rente um Anteile, die auf Zeiten aus Vertreibungsgebieten beruhen, wenn Betroffene das Bundesgebiet „nicht nur vorübergehend“ verlassen (§§ 113 SGB VI, 30 SGB I). So sind z. B. Landsleute von solchen Kürzungen betroffen, die für mehrere Monate nach Siebenbürgen zurückgehen. Bereits nach sechs Monaten nehmen Rentenbehörden dann an, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben worden sei, und kürzen die Rentenzahlung.

Da das Bundesministerium zwar die Rechtsaufsicht, nicht aber die inhaltliche Fachaufsicht über die Rententräger führt, wurde zur Besprechung von Einzelheiten ein Gespräch mit der Leitung der Deutschen Rentenversicherung Bund geplant. Ein Termin wurde bereits festgelegt und findet in Kürze auf höchster Ebene statt (diese Zeitung wird darüber berichten).

Abschließend kam noch die Situation der abgelehnten Spätaussiedlerbewerber zur Sprache. Auch hier sagten die Gesprächspartner zu, in allen Problembereichen, die zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gehören, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.

Schlagwörter: Rente, Landsmannschaft

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