Kommentare zum Artikel

5. September 2024

Verbandspolitik

Große Erleichterung für Bezieher von Entschädigungszahlungen aus Rumänien

Menschen, die in Deutschland leben und aus Rumänien Entschädigungs- sowie Sozialleistungen beziehen, haben es künftig bedeutend leichter. Bei ihrem Arbeitsbesuch in Rumänien konnten Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf sowie der Präsident des BdV Dr. Bernd Fabritius mit ihrer rumänischen Amtskollegin Simona Bucura-Oprescu vereinbaren, dass die Aussiedlerverbände in Deutschland als Dienstleister im bilateren Leistungstransfer anerkannt werden. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 7 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 05.09.2024, 12:41 Uhr (um 12:44 Uhr geändert):
    Begrüße grundsätzlich die Zusammenarbeit des Verbandes mit den rum. Behörden, allerdings steckt der Teufel erfahrungsgemäß im Detail. Und die Details sind lt. diesem Beitrag noch zu klären. Wann, wie, in welchem Rahmen? Bez. der rum. Behörden ist es überhaupt lt. schmerzhafter Erfahrung so, dass die Zentralbehörde etwas beschließt, und dennoch jede örtliche Behörde tut, was sie will, nach Tagesform. Demgemäß kann man selten einen allgemein gültigen Rat erteilen. Mir fehlt der Glaube, dass sich daran was ändern wird. Bisher ist Herr Bulai jener, der die Rumänen bez. inländischer Renten völlig ins Bockshorn getrieben hat, durch fast täglich wechselnde Verlautbarungen. Zum Thema Lebensbescheinigung ab 2024 Beispiel des Verwirrspiels: es wäre für alle Seiten sinnvoll, wenn man die LB wirksam per E-Mail schicken dürfte, und der Erhalt umgehend per E-Mail bestätigt werden würde. Jetzt frage ich Sie: Wissen Sie welche CJP dieses Verfahren so akzeptiert, praktiziert. Was sagt Herr Bulai dazu, würde ja seine Behörde entlasten, würde den langen und auch unsicheren Postweg weglassen, etc. Nur darum machen vorsichtige Leute beides, mit erheblichem Zusatzaufwand und zusätzlichen (Post)Kosten.
  • wltrmllr

    2wltrmllr schrieb am 24.09.2024, 14:11 Uhr:
    In dem Artikel von S. B. wurden alle Beteiligten sehr viel gelobt, daß dies eine "große Erleichterung für Bezieher von Entschädigungszahlungen aus Rumänien" sei, weil die Aussiedlerverbände in Deutschland als Dienstleister im bilateren Leistungstransfer anerkannt wurden.
    Es wurde aber leider nicht erklärt, worin konkret diese Erleichterung für die Betroffenen besteht.
    Es wird nur allgemein gehalten erklärt, "dass die Landsmannschaften als Aussiedlerverbände mit Beratungsfunktion gemäß Art. 95 des BVFG künftig ihren Mitgliedern Hilfestellung bei der Erstellung und Übermittlung der Lebensbescheinigungen leisten können."
    Wie sieht nun diese Beratung und Hilfestellung für uns konkret aus?
    Wie wird uns bei der Übermittlung der Lebensbescheinigungen nach Rumänien konkret geholfen?
    Kann ich bei der Landsmannschaft in München die Lebensbescheinigung unterschreiben und Sie senden diese an die richtige Stelle nach Rumänien?
    Ich wäre Ihnen für eine konkrete Darstellung der Hilfestellung sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Müller
  • Horsti68

    3Horsti68 schrieb am 24.09.2024, 18:24 Uhr:
    Ich arbeite mit Casa Locala de Pensii Medias zusammen und habe sehr gute Erfahrungen schon zum zweiten mal gemacht, bezüglich Lebensbescheinigung. Das neue aktuelle Formular heruntergeladen, ausgefüllt, zum Rathaus gegangen, unterschrieben und via EMail zugesendet. Nächsten Tag eine Bestätigung des Eingangs mit einer aktuellen Registrierungsnummer mit Datum erhalten. Funktioniert. Grüße freundlichst. Horst
  • Siegbert Bruss

    4Siegbert Bruss schrieb am 25.09.2024, 16:35 Uhr:
    Beitrag um 16:36 Uhr von Moderation geändert.
    Sehr geehrter Herr Müller,
    als Mitglied des Verbandes werden Sie telefonisch beraten, können das neue Formular mit der Lebensbescheinigung anfordern (oder von der Homepage herunterladen), zudem können Sie die Lebensbescheinigung bei Ihrer Kreisgruppe, Landesgruppe oder Bundesgeschäftsstelle in München unterschreiben und durch diese bestätigen lassen (runder Stempel). Geholfen wird den Betroffenen auch durch die Mitteilung der E-Mail-Adresse der zuständigen Rentenbehörde in Rumänien. Diese Hilfestellung bedeutet für viele Landsleute eine große Erleichterung.
    Weitere Hinweise finden Sie in dem Artikel "Lebensbescheinigung bis 30. September einsenden! Bundesvorsitzender Rainer Lehni über die Bestätigungen durch den Verband", SbZ Online vom 19. September 2024.
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegbert Bruss
  • wltrmllr

    5wltrmllr schrieb am 25.09.2024, 18:27 Uhr:
    Sehr geehrter Herr Bruss,
    danke für Ihre Antwort.
    Dann sieht die neue "große Erleichterung" dergestallt aus, dass die Landsmannschaft die Mitglieder telefonisch berät, das neue Formular der Lebensbescheinigung auf Wunsch zusendet und die E-Mail-Adresse der zuständigen Rentenbehörde in Rumänien mitteilt, aber nicht dorthin auch zusendet. Was machen (ältere) Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse haben? Kann die Landsmannschaft nicht für (diese) Mitglieder die Lebensbescheinigung an die zuständige Rentenstelle in Rumänien zusenden? Das wäre eine große Erleichterung für viele Landsleute.
    Können Sie mir bitte die E-Mail-Adresse der zuständigen Rentenbehörde in Hermannstadt zusenden?
    Besten Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Müller
  • Fabritius

    6Fabritius schrieb am 26.09.2024, 11:32 Uhr:
    Beitrag um 11:51 Uhr von Moderation geändert.
    Sehr geehrter Herr Müller,

    1) wenn eine Kreisgruppe die Möglichkeit hat, Ihre Lebensbescheinigung einzuscannen und zu versenden, und Sie freundlich darum bitten, wird diese sicher - im Einzelfall - auch die Versendung für Sie übernehmen, wenn Sie keine Möglichkeit haben. Der Verband kann (und darf) aber keine ganzen Verfahrenshandlungen für einzelne Leistungsbezieher vornehmen und dafür auch nicht die Haftung übernehmen. Er kann hier in Deutschland Hilfe bieten, die Vordrucke zur Verfügung stellen, Bescheinigung abstempeln.Die individuelle Versendung ist aber nicht seine Sache, und auch nicht das weitere "Verwalten" des Vorganges übernehmen (Eingangsbestätigung überwachen, an den Betroffenen weiterleiten etc.). Es kommt für die rumänische Behörde zwar nicht darauf an, WER die Versendung vornimmt, sondern DASS die Lebensbescheinigung ankommt. Es bleibt aber die Aufgabe der Leistungsbezieher, eine Übermittlung der eigenen Lebensbescheinigung sicherzustellen. Sie kann ja auch per Post, von einem Enkelkind oder einem anderen Bekannten per Mail oder per Post verschickt werden...

    2) Es IST eine sehr große Erleichterung, dass nun auch die Geschäftsstellen des Verbandes eines Bestätigung vornehmen können. Viel zu oft ist es vorgekommen, dass örtliche Behörden Betroffene einfach weggeschickt haben ("wir stempeln keine ausländischen Papiere ab", "gehen Sie zu einem Notar", "wir geben Ihnen eine Meldebescheinigung, das muss reichen" - und viel mehr derartigen Quatsch bekomme ich jeden Tag auf den Schreibtisch...). Damit ist nun eine Ende, jeder KANN auch zu seinem Verband gehen. Und wie hilfreich ist es, wenn eine ältere Person bettlägerig ist, und einfach jemand vom seiner Kreisgruppe vorbeikommen kann, sich nicht nur nach dem Befinden erkundigt, sondern auch die Sache mit der Lebensbescheinigung erledigt. Mit fallen viel mehr Beispiele ein, wo es eine echte Hilfe ist.

    3) Die Daten, die in die Bescheinigung einzutragen sind, finden sich in der Decizie, die jeder bekommen hat. Diese liegt bei der Kreisgruppe nicht vor, also ist schon etwas Mithilfe und Mitmachen von dem Betroffenen angesagt, es geht schließlich um eine eigene Leistung, die er bekommt. Der Verband kann daher gerade NICHT selbst "die richtige Stelle" für den Betroffenen heraussuchen, dafür müsste dieser seine Decizie mitbringen und vorzeigen. Dann ist es natürlich möglich, aus der ersten Zeile der Decizie auch zu erkennen, welche CJP die "richtige Stelle" ist.

    Mit etwas gutem Willen ist auch die Mailadresse (selbst) ausfindig zu machen, wenn man ja weiß von welcher Behörde die eigene Leistung kommt. Ich empfehle da einfach Google ;-). Ich bekomme selbst auch viele solcher Anfragen und bin immer etwas verwundert, wenn Betroffene Anfragen wie "können Sie mir die Mailadresse nennen" an eine Anwaltskanzlei oder einen Verband richten, anstatt einfach selbst mal zu googeln... Gibt man etwa "certificat de viata Sibiu" ein, kommen alle Daten, die man braucht.

    Viel Erfolg
  • sibisax

    7sibisax schrieb am 26.09.2024, 12:42 Uhr:
    Eine sehr nützliche Info von Ihnen.Herzlichen Dank Hr.Dr Fabritius, ich glaube ich kann das im Namen aller sagen die diese Info für sich nutzen können.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.