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10. September 2007

Verbandspolitik

Rentenbehörden setzen Übergangsregelungen zur 40%-Kürzung um

Am 9. März 2007 hat der Deutsche Bundestag das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz verabschiedet. Im Artikel 16 des „Gesetzespaketes“ wurden auch die Übergangsregelungen zur Anwendung der 40-Prozent-Kürzung beschlossen. Danach erhalten Personen, die vor dem 1. Januar 1991 nach Deutschland zugezogen sind und deren Rente zwischen dem 1. Oktober 1996 und dem 30. Juni 2000 begonnen hat, eine Nachzahlung zum Ausgleich der Kürzungen, die nach einer bestimmten Formel berechnet wird, wenn die Kürzung rechtzeitig (bis zum 31. Dezember 2004) angegriffen worden ist. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 4 mal kommentiert.

  • Karl

    1Karl schrieb am 10.09.2007, 14:12 Uhr:
    Vielleicht kann die LM dazu sagen: Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.
    Hat die LM schon mal berechnet, wieviel Sb. Sachsen bzw. Mitglieder der LM durch diese ungerechte, willkürliche, Rentenkürzung denn nun zu Sozialfällen werden?
    Wenn diese Betroffenen beweglich wären, könnten Sie mit dem Sozialhilfegeld in Rumänien bzw. in der Heimat viel besser leben als hier in Deutschland.
    Hat die LM schon mal darüber nachgedacht, wie sie diesen
    "frischen" Sozialhilfeempfängern denn helfen will?
    Vielleicht baut die LM ja ein paar Altenheime oder die Kreisvorsitzenden besuchen nun regelmäßig die Betroffenen. Oder ist sowas schon passiert?
  • Erhard Graeff

    2Erhard Graeff schrieb am 11.09.2007, 14:47 Uhr:
    Es ist schon ein dickes Stück, die Landsmannschaft für die Änderung der Fremdrentengesetzgebung im Jahre 1996 verantwortlich zu machen. Sie verkennen damit das Potential unseres Verbandes.
  • Karl

    3Karl schrieb am 11.09.2007, 16:11 Uhr:
    Die LM ist doch der einzige Verein welcher die Interessen der Gesamtheit aller Sb. Sachsen in Deutschland usw. vertritt, oder?
    Was mich immer wieder wundert, ist, daß einerseits die LM sagt, daß sie die Interessen der Sb. Sachsen vertritt, anderseits, dann, wie in diesem Fall, dann doch nicht verantwortlich sein will bzw. niemanden mehr vertritt.
    Was ist nun richtig?
    Bzgl. der Entwicklung der Anzahl der Sozialhilfeempfänger in den Reihen der Sb. Sachsen bzw. der LM-Mitglieder wäre ich über eine Antwort Ihrerseits dankbar.
    Sicherlich haben Sie die Zahlen parat.

    Bzgl. des Potentials der LM bin ich der Meinung, daß die LM bisher nur sehr wenig Möglichkeiten ihres möglichen Potentials als Vertreter einer Minderheit (aus-)nutzt.
    Das hängt auch damit zusammen, daß sie
    - weder ein aktuelles Leitbild hat und danach handelt, bzw. die notwendige Professionalität und Flexibilität bzw. Offenheit zeigt, welche den Umständen entsprechend notwendig wurde nach 1990
    - noch entsprechend ihres Potentiales von Sb. Sachsen und Bundesbürgern wahrgenommen wird.

    Vielen Dank.

    [Beitrag am 11.09.2007, 16:14 von Karl geändert]
  • Erhard Graeff

    4Erhard Graeff schrieb am 11.09.2007, 18:44 Uhr:
    Auch wenn ein Verein die Interessen einer deutschen "Minderheit" in Deutschland vertritt, ist es möglich, dass der Gesetzgeber zu Ungunsten dieser Gemeinschaft entscheidet. Sie sollten nochmals nachvollziehen, wie das 1996 gelaufen ist.
    Die LM hat sich über die Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen sehr wohl für die Betroffenen Landsleute eingesetzt.
    Wieso sollte die LM eine Liste der Sozialhilfeempfänger aus den Reihen der Mitglieder führen?! Sie weiß auch so, dass viele wegen der Rentenkürzung gerade mal so zurechtkommen. Gerade deshalb der o.g. Einsatz.
    Mit dem Vorwurf des ungenügenden Einsatzes der LM für unsere Landsleute sollten Sie konkreter werden.
    Genauso mit Ihren Vorwürfen des fehlenden Leitbildes, der Flexibilität und der Offenheit. Das sind in den Raum geworfene (Vor)Urteile, die jeder Diskussion entbehren.
    Wenn Sie's trotzdem möchten, sollten wir uns am Treffpunkt (im Forum) begegnen.
    Mit besten Grüßen

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