3. August 2011

Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Securitateopfern in rechtlichen Auseinandersetzungen

Die Aufarbeitung der Machenschaften und Verbrechen der Securitate erfolgte in Rumänien bisher recht unbefriedigend, wenngleich intensivere Bemühungen in den letzten Jahren nicht zu verkennen sind. Dies wirkt sich auch auf die Lage und Handlungsmöglichkeiten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Opfer der politischen Polizei Rumäniens aus. Ihnen sind ihre Opferakten, wenn überhaupt, erst spät zugänglich geworden und die ausgehändigten Akten sind vielfach offenkundig unvollständig. Zudem ist bislang die nach rumänischer Rechtslage mögliche Auskunft der Klarnamen der Täter, also der Informanten und informellen Mitarbeiter der Securitate, nur zögerlich und lediglich in begrenzten Fällen erteilt worden.
Trotz dieser schwierigen Umstände ist es mittlerweile gelungen, eine Reihe aktiver Helfer der politischen Polizei Rumäniens in der Zeit der kommunistischen Herrschaft zu identifizieren, die durch ihre dokumentierte Zusammenarbeit mit der Securitate und nicht zuletzt durch ihre schriftlich vorliegenden Berichte einzelne Opfer nachweislich und gravierend geschädigt haben. Dies geschah auf drei Wegen: auf der Grundlage akribischer Studien der ausgehändigten Akten durch die Opfer selbst und des Austausches der Opfer über die aus ihren Aktenbeständen gewonnenen Einzelerkenntnisse; durch unabhängige wissenschaftliche Akten- und Archivuntersuchungen von ausgewiesenen Wissenschaftlern, die nach einschlägigen Methoden der Erforschung zeitgeschichtlicher Dokumente und Archivalien erfolgten; durch Recherchen und wissenschaftliche Untersuchungen der Mitarbeiter des Nationalen Rats für das Studium der Archive der Securitate („Consiliul național pentru Studierea Arhivelor Securității“/CNSAS) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags.

Nun ergibt sich zur Zeit die problematische Konstellation, dass Täter, die zum Teil auf allen drei Wegen enttarnt wurden, deren Taten in ihren Folgen für die Opfer ohne Zweifel als besonders schwerwiegend zu betrachten sind und die auf Grund ihrer vormaligen Funktionen und Tätigkeiten in Rumänien sowie ihrer späteren Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland als Personen der Zeitgeschichte bzw. Personen des öffentlichen Lebens zu betrachten sind, gegen ihre Enttarnung bzw. gegen die öffentliche Nennung ihres Namens und gegen die auf Aktenauswertungen und Aktendokumentationen gestützten Darstellungen ihrer Taten vor bundes- deutschen Gerichten rechtlich vorgehen. Dabei ist das rechtliche Vorgehen sowohl gegen Opfer wie auch gegen Wissenschaftler als Autoren entsprechender Veröffentlichungen gerichtet. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist solches Vorgehen zwar jedermann unbenommen, es würde aber wohl völlig unhinnehmbar erscheinen, wenn solche Rechtsverfahren in ihrem Ergebnis letztlich dazu führten, dass einschlägige Täter im Hinblick auf ihre öffentliche Enttarnung und Darstellung ihrer Untaten grund­sätzlich geschützt werden würden.

Zwar gelten in einem Rechtsstaat grundsätzlich die Unschuldsvermutung sowie der Schutz der Persönlichkeitsrechte verdächtiger Täter. Dies hat aber dann und dort seine Grenzen, wenn sich die Beweislage auch im material-rechtlich relevanten Sinne unzweifelhaft darstellt und es sich bei den Tätern um Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Lebens handelt. Wenn es empirisch gesicherte, nach einschlägigen wissenschaftlichen Methoden der Aktenanalyse und Zeitzeugenbefragung gewonnene Erkenntnisse über Täter, Tatumstände, Einzeltaten und Folgen dieser Taten gibt, müssen diese nach geltenden wissenschaftlichen Gepflogenheiten und Normen selbstverständlich veröffentlicht werden.

Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Fakten und Erkenntnisse handelt, die nicht nur durch Aktenrecherchen und Zeugenaussagen vielfach abgesichert sind, sondern die sich darüber hinaus auch durch die Behörde eines EU-Staates offiziell bestätigt finden.

Es wäre in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat zumindest aus drei gewichtigen Gründen nicht hinnehmbar, wenn die Veröffentlichung der Namen und Untaten solcher Personen allein aus formalrechtlichen Gründen, ohne materialrechtliche Prüfung der gegebenen Tatvorwürfe, verhindert werden würde.

Erstens wegen der Opfer, die in ihren Leiderfahrungen und in ihrer menschlichen Würde erneut gedemütigt würden, wenn ein weitgehender Schutz der Täter die Veröffentlichung ihrer Namen und die Darstellung ihrer Untaten verhindern würde. Dies würde die Opfer nämlich ein zweites Mal dem Willen der Täter unterwerfen und gleichsam ein zweites Mal zu Opfern werden lassen.

Zweitens wegen der in § 5, Abs. 3, des Grundgesetzes garantierten Freiheit der Wissenschaft, die sicherlich unzulässig eingeschränkt wäre, wenn nach gängigen Regeln und Methoden der empirischen Forschung gewonnene Erkenntnisse über Herrschaftsmechanismen und Unterdrückungsformen sowie die daran mitwirkenden Akteure, insbesondere soweit diese als Personen der Zeitgeschichte zu betrachten sind, nicht veröffentlicht werden könnten. Dem steht das Veröffentlichungsgebot wissenschaftlicher Forschungsergebnisse und Erkenntnisse geradezu diametral entgegen.

Drittens würde damit eine gründliche, anschauliche und kritische, ins Konkrete und Einzelne gehende Auseinandersetzung mit dem Kommunismus als repressiver Herrschaftsform, mit dessen Unterdrückungsmechanismen, Basisinstitutionen und herrschaftstragenden Akteurgruppen, zu denen die Securitate sowie deren Helfer und Helfershelfer in Rumänien zwei- fellos zählten, sowie mit entsprechenden historischen und moralischen Verantwortungs- und Schuldfragen in problematischer Weise eingeschränkt. Gerade in freiheitlich-demokratischen Gesellschaften ist es im Sinne der Weiterentwick­lung der politischen Kultur notwendig und geboten, das Bewusstsein für die Werte der Freiheit und gleichsam auch die Sensibilität für die Gefahren der Unfreiheit zu stärken. Einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzungen mit den Verbrechen des Kommunismus und die Machenschaften der Securitate zu ziehen, indem Täter und ihre Untaten vor der öffentlichen Darstellung und Diskussion geschützt würden, wäre im Sinne unserer politischen Kultur sowie unserer historischen Verantwortung völlig inakzeptabel, wie sehr dies auch manche, aus leicht nachvollziehbaren Gründen, wünschen und anstreben.

Leider sind derzeit rechtliche Auseinandersetzungen anhängig, bei denen sich Einzelne gegen ihre Enttarnung und die öffentliche Diskussion ihrer nachweisbaren Taten zu immunisieren suchen. Bei diesen Rechtsverfahren geht es nicht nur um Täter und Opfer und eine erneute Belastung der Opfer, sondern – wie bereits angesprochen – um darüber hinausgreifende Fragen der Freiheit wissenschaftlicher Forschung, der journalistischen Arbeit und Publikationstätigkeit sowie der gründlichen und konkreten Aufarbeitung der Verbrechen des Kommunismus in Ru­mänien. Damit auch diese rechtlichen Auseinandersetzungen mit aller notwendigen Konsequenz, Professionalität und Unterstützung betrieben werden können und letztlich zum erwar- teten Erfolg führen, schlagen wir vor, einen „Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Securitateopfern in rechtlichen Auseinandersetzungen“ einzurichten.

Wir (Peter Motzan und Anton Sterbling) sind bereit, diesen „Solidaritätsfonds“ mit einem substanziellen Grundbetrag auszustatten, und hoffen dabei natürlich auch auf weitere Zuwendungen und Spenden von Schriftstellern, Wissenschaftlern, Künstlern und Intellektuellen wie selbstverständlich auch anderer Bürger und nicht zuletzt aus dem Banat und aus Siebenbürgen stammender Landsleute, damit nicht die Täter über die Opfer, nicht das Unrecht über das Recht obsiegt, wie lange diese rechtlichen Auseinandersetzungen auch dauern mögen. Wir denken, dass wir in diesen Auseinandersetzungen sehr Wertvolles wie Freiheit, Anstand und Würde zu verteidigen haben. Bei entsprechender Zustimmung würden wir alsbald ein „Solidaritätskonto“ einrichten und für jede Zuwendung und Spende dankbar sein. Es geht dabei nicht nur um einen „Geldbetrag“, sondern auch und vor allem um „Solidarität“ mit den Opfern und um bewusste und konsequente Verurteilung der Verbrechen der Securitate.

A. St.

Schlagwörter: Securitate, Wissenschaft, Rechtsfragen

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