21. Dezember 2011

Wichtiges aus Rimsting

Da offensichtlich unter vielen unserer Landsleute die fälschliche Auffassung kursiert, ohne langjährige Voranmeldung gäbe es keinerlei Chance, in unser Siebenbürgerheim Rimsting aufgenommen zu werden, möchte der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen „Stephan Ludwig Roth“ e.V. als Träger des Alten- und Pflegeheimes in Rimsting am Chiemsee mit diesem Beitrag alle Landsleute über das System und die Möglichkeiten der Belegung unseres Heimes und zudem auch über die Problematik der monatlichen Heimkosten aufklären. Die folgenden Erläuterungen gelten sowohl für rüstige wie auch pflegebedürftige Interessenten. Das Siebenbürgerheim Rimsting ist – auch ohne Voranmeldung (Warteliste) – für alle Siebenbürger offen!
Für ernsthafte Interessenten, die kurzfristig in unser Heim ziehen möchten, gibt es – auch ohne langjährige Voranmeldung in unserer Warteliste – immer die Möglichkeit, kurzfristig in ein gerade freies Zimmer einziehen zu können. Wenn also ein ernsthaftes Interesse besteht, genügt ein Anruf unter Telefon: (0 80 51) 96 15 51 23 im Heim und ein Gespräch mit der Heimleiterin, Emilie Maurer. Versuchen Sie es doch, es wird sich sicher lohnen. In der Regel muss man sich allerdings, als grundsätzlich interessierter älterer Siebenbürger (Siebenbürgerin), rechtzeitig anmelden, um zu dem gewünschten/geplanten Zeitpunkt auch tatsächlich in unser Heim am Chiemsee einziehen zu können.

Dafür gibt es schon seit vielen Jahren eine Warteliste für Heimanwärter. Um auf diese Liste zu kommen, muss man ein Anmeldeformblatt ausfüllen, das im Heim telefonisch angefordert werden kann unter (08051) 96155111. Die wichtigste Angabe in diesem Formblatt ist das vom Antragsteller gewünschte bzw. geplante Einzugsdatum. Diese Angabe ist allerdings nicht bindend. Wenn der Antragsteller zum angegebenen Einzugsdatum doch noch nicht ins Heim ziehen will, aus welchen Gründen auch immer, kann er dieses Datum schieben, vorausgesetzt, er tut es bis Ende Oktober des laufenden Jahres, indem er mitteilt, dass er im folgenden Jahr noch nicht einziehen will, sondern den Einzug um ein Jahr ins darauffolgende Jahr schiebt. Diesen Vorgang kann man beliebig oft wiederholen, aber immer bis spätestens Ende Oktober des laufenden Jahres! Damit können dann eben auch ernsthafte Interessenten, die nicht auf der Warteliste eingetragen sind, egal ob rüstig oder pflegebedürftig, kurzfristig in gerade freie Zimmer in unserem Heim einziehen. Bei Bedarf können interessierte Heimanwärter auch eine Woche bei uns im Heim probewohnen, um den Ablauf und das Leben in unserem Heim kennen zu lernen. Seit geraumer Zeit bietet unser Heim auch Kurzzeitpflege an. Diese soll vor allem während der Urlaubszeiten von den Betreuern genutzt werden können. Die Abrechnung der Heimkosten für die Dauer der Kurzzeitpflege erfolgt nach der Pflegeversicherungsordnung.

Obige Erläuterungen gelten auch für Nichtsiebenbürger, da unser Heim bereits seit dem Jahr 2004 grundsätzlich auch diesen offen steht.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir stets bemüht waren und sind, unser Heim der heutigen Zeit anzupassen (Aufzüge in allen Häusern über alle Ebenen, Pflegebad auch im Rüstigenbereich und eine moderne Pflegeabteilung), dabei aber ebenso bemüht sind, seinen siebenbürgisch-sächsischen Charakter zu bewahren und zu pflegen, damit unsere Bewohner ihren Lebensabend in einer vertrauten heimatlichen Umgebung verbringen können.

Der „Siebenbürgische“ Generationenvertrag sollte den sicheren, betreuten Lebensabend in einem unserer Heime erfüllen. Auch wenn unser Siebenbürgerheim in Rimsting zu den preiswertesten Heimen im Land gehört, so können sich leider trotzdem viele Landsleute ihren Lebensabend in unserem Heim nicht mehr leisten. Die Zahl der Selbstzahler (Rente + Rücklagen) nimmt stetig ab, während die Zahl derer, die zwar gerne ins Heim kommen würden, es sich aber finanziell nicht leisten können, immer mehr zunimmt.

Jetzt ist unser ungeschriebener Generationenvertrag, der sich gerade bei uns Siebenbürger Sachsen über Jahrhunderte hinweg so bewährt hat, auch heute, allerdings unter veränderten Voraussetzungen, gefragt. Denn die Sozialämter sind heute nur dann bereit, die monatliche Differenz zwischen Rente und Heimkosten voll zu übernehmen, wenn die betroffene Person keine Kinder hat bzw. wenn das monatliche Einkommen der Kinder unter der gesetzlich festgelegten Höhe liegt. Liegt das Einkommen der Kinder über dieser Grenze, müssen sie für die monatliche Differenz aufkommen (nicht immer zu 100%).

Es ist aus Sicht unserer siebenbürgischen Tugenden und überlebenssichernden Traditionen einfach unverständlich und untragbar, dass sich in solchen Fällen die Kinder oft weigern, diese (in der Regel geringe Differenz) zu zahlen, obwohl sie finanziell dazu in der Lage sind!

Diese gegebenenfalls über Monate hinweg nicht geklärten und somit auch nicht bezahlten Differenzbeträge können einerseits zu finanziellen Schwierigkeiten des Heimes führen, andererseits wollen wir aber der nicht gezahlten Beträge wegen schon aus der sozialen Verantwortung heraus den Betroffenen den Heimaufenthalt nicht kündigen müssen. Deshalb appellieren wir an dieser Stelle an alle Betroffenen: Ermöglichen Sie aus Ihrer eigenen moralischen Selbstwerteinschätzung heraus Ihren Eltern den Lebensabend in siebenbürgisch-sächsischer Atmosphäre in unseren Heimen. Ihre Eltern haben es verdient und werden es Ihnen danken.

Abschließend wollen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie die oben behandelten Themen auch auf unserer Homepage nachlesen können. Besuchen Sie uns unter www.siebenbuergerheim-rimsting.de, dann erfahren sie auch alles über den Trägerverein und unser Heim.

Werner Philippi

Schlagwörter: Rimsting, Altenheim, Pflegeversicherung

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