26. Januar 2022

Dr. Bernd Fabritius: "Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte für nationale Minderheiten"

„Durch seine Entscheidung in der Rechtssache C-899/19.P vom 20. Januar 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte nationaler Minderheiten sowie das Institut Europäischer Bürgerinitiativen in der Europäischen Union gestärkt.“ Dies schreibt Dr. Bernd Fabritius, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, auf seiner Webseite www.aussiedlerbeauftragter.de. Seine Stellungnahme zum Gerichtsurteil wird ungekürzt wiedergegeben.
Bundesaussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius. ...
Bundesaussiedlerbeauftragter Dr. Bernd Fabritius. Quelle: Henning Schacht
Zum Mechanismus des Instituts Europäischer Bürgerinitiativen enthält dieses Urteil, durch welches eine Klage Rumäniens gegen die Registrierung einer solchen – konkret der Minority SafePack Initiative (MSPI) – abgewiesen wurde, ebenso wie das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in der Rechtssache T-495/19 vom 10. November 2021 zu einer anderen Europäischen Bürgerinitiative wichtige klärende Signale: Die Bedeutung einer Europäischen Bürgerinitiative erschöpft sich – so das EuG – nicht in der Gewissheit seiner Ergebnisse, sondern schaffe gerade durch das Prinzip der Registrierung für die Unionsbürger die Möglichkeiten einer politischen Debatte innerhalb der Unionsorgane, ohne konkrete Rechtssetzungsverfahren abwarten zu müssen. Diese politische Debatte hat die MSPI durch ihre hohe Bürgerbeteiligung mit über 1,2 Millionen Unterschriften in dem sich an die Registrierung der Initiative durch die Europäische Kommission anschließenden Verfahren, einschließlich der Vorstellung im Europäischen Parlament und vor der Kommission, vortrefflich erreicht.

Der EuGH hat – wie zuvor auch bereits das EuG – weiter festgestellt, dass die Registrierung einer solchen Bürgerinitiative nur dann abgelehnt werden darf, wenn die Kommission in dem betreffenden Bereich „offenkundig keine Handlungsbefugnisse“ habe. Im Falle der Rechte nationaler Minderheiten ergeben sich laut EuGH bereits aus den bestehenden Verträgen Handlungsbefugnisse für die Kommission der Europäischen Union. Damit hat der EuGH die Registrierung der Minority SafePack Initiative durch die Kommission am 29. März 2017 – ohne Präjudiz für deren Inhalt – bestätigt, gerade damit die politische Debatte zwischen den Unionsorganen zu dem Begehren der Initiative geführt werden kann.

Das ist eine gute Entscheidung für die Rechte nationaler Minderheiten in der Europäischen Union und eine Aufwertung des Instituts Europäischer Bürgerinitiativen. Nachdem die Kommission es in ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2021 abgelehnt hat, die Vorschläge der MSPI für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Minderheiten in der Europäischen Union aufzugreifen, bleibt nunmehr abzuwarten, ob die von den Organisatoren der MSPI hiergegen angestrengte Nichtigkeitsklage vor dem EuG Erfolg hat.

Dr. Bernd Fabritius

Schlagwörter: Bernd Fabritius, Aussiedlerbeauftragter, Minderheiten, Europäischer Gerichtshof

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