6. November 2006

Kindergeld für abgelehnte Spätaussiedler

Das Finanzgericht Nürnberg hat in einem neuen Urteil (AZ.: II 239/2006) entschieden, dass auch abgelehnten Spätaussiedlern Kindergeld zusteht. Bislang wurden abgelehnte Spätaussiedlerbewerber, die nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzen, vom Kindergeldanspruch ausgeschlossen. Argumentiert wurde damit, dass nur eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ausreichend für die Gewährung von Kindergeld sei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits mit Beschluss vom 6. Juli 2004 entschieden, dass diese Regelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die unterschiedliche Behandlung beim Kindergeld nach Aufenthaltstitel als Diskriminierung verurteilt (Urteil vom 25.10.2005, AZ.: 59140/00).

Auf Antrag des Rechtsanwaltes und Fachanwaltes Dr. Johann Schmidt in Nürnberg wurde ein diesbezüglich ruhendes Verfahren vom Finanzgericht Nürnberg wieder aufgenommen und im Sinne des Antragstellers entschieden: Auch abgelehnten Spätaussiedlerbewerber steht Kindergeld zu! Das Urteil wurde zur Revision zugelassen, ob die Bundesagentur für Arbeit davon Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten. Rechtsanwalt Dr. Schmidt, der auch Bundesrechtsreferent der siebenbürgischen Landsmannschaft ist, geht davon aus, dass auch in einem solchen Fall der Bundesfinanzhof für einen berechtigten Kindergeldbezug entscheiden würde.

Laura Schuppert

Schlagwörter: Rechtsfragen, Kinder, Aussiedlerfragen

Bewerten:

1 Bewertung: ––

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.