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19. März 2015

Verschiedenes

Dank an Bernd Fabritius

Offener Brief an Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • Schreiber

    1Schreiber schrieb am 19.03.2015, 16:26 Uhr:
    Folgende Info passt ganz gut dazu:

    http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/15366-rumaenien-verdoppelt-entschaedigung-fuer.html
  • Gustitau

    2Gustitau schrieb am 20.03.2015, 17:36 Uhr:
    Sehr geehrter Herr Kwieczinsky, ich finde diesen Offenen Brief für sehr gut und schließe mich an,
    nur gibt es da einen Hacken, denn nach dem FRG § 31, „(2) Der Berechtigte hat den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unverzüglich anzuzeigen, wenn ihm eine der in Absatz 1 genannten Stellen eine Rente oder eine andere Leistung gewährt“ muss der Berechtigte diese Leistung an die deutsche Rentenversicherung melden.
    Da die berechtigten im hohen alter sind und eine Rente in der Bundesrepublik Deutschland, für die Arbeitsjahre aus Rumänien beziehen, wird diese Leistung an die deutsche Rente angerechnet.
    Also bekommt die deutsche Rentenversicherung diese Leistungen. Es könnte sein das ich nicht recht habe, es währe aber gut dieses zu klären.
  • Erhard Graeff

    3Erhard Graeff schrieb am 21.03.2015, 11:54 Uhr:
    Zitat aus dem Artikel vom 17. Februar 2014 auf sbz.online von Dr. Bernd Fabritius „Entschädigungsgesetz für politisch Verfolgte wird umgesetzt“

    Muss man erhaltene Zahlungen auf andere Leistungen anrechnen oder versteuern?
    Bei dieser Zahlung handelt es sich um eine Entschädigungsrente“ für Kriegs- und Kriegsfolgeschicksal. Solche Zahlungen sind nach deutschem Recht weder auf eine andere Leistung anzurechnen, noch zu versteuern. Die einschlägige Vorschrift im Sozialrecht (§ 11 a SGB II) privilegiert solche Zahlungen und nimmt diese von der Anrechenbarkeit aus. Das wurde aus Gründen der Gleichbehandlung nach der Intention des Gesetzgebers ausdrücklich auch für vergleichbare ausländische Leistungen entschieden (BSG, Urteil v. 5.9.2007, B 11b AS 49/06 R, NZS 2008 S. 443). Im Steuerrecht regelt § 3 EStG in Ziff. 6-8a vergleichbare Ausnahmetatbestände, so dass ich auch von Steuerfreiheit ausgehe.

    Hier der gesamte Artikel:
    http://www.siebenbuerger.de/zeitung/artikel/verband/14181-entschaedigungsgesetz-fuer-politisch.html

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