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10. Januar 2008

Verschiedenes

Rentenzahlungen auch in andere EU-Länder

Deutsche Vertriebene dürfen nicht deswegen weniger Rente bekommen, weil sie nicht in Deutsch­land wohnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Dezember 2007 in Luxemburg entschieden. Der EuGH erklärte eine Sonderbestimmung in einer EU-Verordnung für unvereinbar mit dem Grundsatz der Freizügigkeit. Diese Bestimmung erlaubte es deutschen Rentenbehörden, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene Versiche­rungs­zeiten (z.B. nach dem Fremdrentengesetz) nur dann bei der Rentenbemessung zu berücksichtigen, wenn der Empfänger in Deutschland wohnt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • getkiss

    1 • getkiss schrieb am 06.07.2008, 17:53 Uhr:
    Da wäre Fragen...
    1.Die Meldung ist ja schon ein halbes Jahr lang.
    Gibt es seit damals in diesem Sinne (oder eben dagegen) entschiedene Fälle in der Rechtsprechung, bzw. Handhabung seitens der Rentenbehörde?
    2.Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesem Urteil und der "Verschiebung/Auszahlung/Überweisung" der Rente aus Rumänien?
    getkiss

    [Beitrag am 06.07.2008, 17:54 von getkiss geändert]
  • Fabritius

    2Fabritius schrieb am 06.07.2008, 20:26 Uhr:
    Hi getkiss,
    in Einzelfällen hat die Rentenbehörde mitgeteilt, dieser Entscheidung zu folgen und die FRG-Rente auch in andere EU-Länder (auch Rumänien) zu zahlen. Eine allgemeine Änderung der Dienstanweisung ist noch nicht erfolgt, daher würde ich in jedem Einzelfall anfragen und mir das bestätigen lassen.
    Ein Zusammenhang mit der Verschiebung des Leistungsbeginns oder der Zahlung von Renten aus Rumänien gibt es nicht.

    Grüße Bernd

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