27. Dezember 2024
Paul Schuster – 20 Jahre seit seinem Tod
Die Securitate verfolgte den siebenbürgischen Schriftsteller auch aufgrund seiner Freundschaft mit dem Bukowiner Lyriker Moses Rosenkranz.

1971 kehrte Schuster von einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr nach Rumänien zurück. Er ließ sich in West-Berlin nieder, wo er als freischaffender Schriftsteller lebte und als Schreibwerkstättenleiter seinen Unterhalt bestritt. Von seinen in Deutschland entstandenen und veröffentlichten literarischen Werken ist die Novelle Heilige Cäcilia seine wohl bedeutendste – eine herb erzählte Geschichte einer Liebe zwischen einem siebenbürgischen Bauernmädchen und einem bukowinischen Orgelbauer, die an rigiden sächsischen Wertevorstellungen scheitert.
Schuster, der bis zu seinem Tod am 5. Mai 2004 in Berlin wohnte, viel schrieb und vergleichsweise wenig veröffentlichte, stellte im Herbst 2001 eine Auswahl seiner vorwiegend zuletzt entstandenen Schriften zusammen, die er als Computerdruck unter dem Titel Heidelberger Auslese (zwei Bände) im Eigenverlag herausbrachte.
Seit Paul Schuster 1949 als Reporter für den Neuen Weg zu arbeiten begonnen hatte, galt er als überzeugter Kommunist, der, wohl auch zum Leidwesen seiner Eltern und vieler siebenbürgisch-sächsischer Landsleute, seine politische Gesinnung in Wort und Schrift nachhaltig verkündete. In zahlreichen journalistischen Beiträgen übte er ungehemmt Kritik an der „siebenbürgisch-sächsischen Bourgeoisie“ und der Evangelischen Kirche, denen er auch Verstrickung mit der Ideologie des Nationalsozialismus vorwarf. Doch selbst ein Schriftsteller und Journalist wie Paul Schuster, der seine kommunistischen Überzeugungen öffentlich immer wieder vertrat und sich dem „volksdemokratischen“ Regime gegenüber devot verhielt, wurde von der Securitate über Jahre gezielt ins Visier genommen, wie es die rund 1500 Seiten seiner im Archiv zum Studium der Unterlagen des rumänischen Geheimdienstes (Consiliul Naţional pentru Studierea Arhivelor Securităţii, CNSAS) in Bukarest aufbewahrten Akte belegen. In meinem 2022 im Berliner Frank & Timme Verlag erschienenen Buch „Bespitzelt und bedrängt – verhaftet und verstrickt. Rumäniendeutsche Schriftsteller und Geisteswissenschaftler im Blickfeld der Securitate“ ist Paul Schusters Fall detailliert beschrieben worden. Mit Auszügen aus dieser Veröffentlichung soll hier darauf verwiesen werden.
Die Aufmerksamkeit des rumänischen Sicherheitsdienstes hatte Paul Schuster zunächst durch seine Begeisterung für den Bukowiner deutsch-jüdischen Lyriker Moses Rosenkranz (1904-2003) erregt, den er nach dessen Rückkehr aus der sibirischen Deportation auch persönlich kennen gelernt hatte. Nachdem Rosenkranz von rumänischen Faschisten (Legionären) verfolgt und in mehrere Arbeitslager gesteckt worden war, wurde er nach Ende des Zweiten Weltkrieges – am 17. April 1948 – wegen angeblicher Spionage für den amerikanischen Geheimdienst zu 25 Jahren Freiheitsentzug verurteilt, eine Beschuldigung, die nach den hinlänglich bekannten Methoden des sowjetischen KGB jedoch aus der Luft gegriffen war. In einem Interview, das ich mit Rosenkranz im Jahre 1993 führen durfte, hatte er dazu gesagt, er habe in seinem damaligen Amt als Leiter der Bukarester Niederlassung des Internationalen Roten Kreuzes auch deutschen Kinder- und Altenheimen in Rumänien Hilfsgüter zugutekommen lassen, was in den ersten Nachkriegsjahren offiziell verboten war. Er sei angezeigt und von der sowjetischen Kommandantur, die seinen Fall übernahm, von der Straße entführt und über die rumänische Grenze nach Moskau geschafft worden. Dort habe man ihn zunächst verhört und danach in den berüchtigten GULAG abgeschoben, wo er rund zehn Jahre verbringen musste.
Paul Schuster war Moses Rosenkranz, wie er in einer Erklärung vom 31. Juli/1. August 1963 gegenüber der Securitate vermerkte, erstmalig im Herbst des Jahres 1958 in der Redaktion des Neuen Wegs begegnet. Rosenkranz habe den Autor der Erzählung Der Teufel und das Klosterfräulein kennen lernen wollen. Besuche und Gegenbesuche seien die Folge gewesen. Rosenkranz habe ihm dabei, betont Schuster, immer auch seine neuesten Gedichte vorgelesen, wobei er sich oft sehr kritisch zu einzelnen Texten des Lyrikers äußerte. Diese Offenheit beeindruckte Rosenkranz offenbar sehr. Deshalb habe er bei seinem Weggang aus Rumänien am 19. Juli 1961 Schuster sein gesamtes schriftstellerisches Werk zur Aufbewahrung und Verwaltung überlassen und ihn gebeten, er möge seine Gedichte einer kritischen Lektüre unterziehen, nach eigenem Gutdünken Änderungen und Streichungen vornehmen und ihm diese Varianten auf sicherem Wege, d. h. nicht per Post, da diese von den Behörden geöffnet werde, in sein neues ausländisches Domizil, zunächst in Österreich, danach in der Schweiz, später in der Bundesrepublik Deutschland, zukommen lassen.
Vor allem die Texte, die Schuster nach Rosenkranz’ Rückkehr aus der Sowjetunion in der Lektüre des Dichters zu hören bekommen hatte, beeindruckten den jungen siebenbürgischen Erzähler tief und nachhaltig. Er war von der Thematik, der Sprache und Bildlichkeit der Gedichte derart angetan, dass er nicht müde wurde, davon im Freundeskreis zu schwärmen und diese Begeisterung auch auf andere zu übertragen. Durch Vermittlung von solchen Texten machte sich Schuster in den Augen der Securitate zumindest verdächtig. Die Gedichte von Rosenkranz entsprachen nämlich keineswegs den ästhetischen Forderungen des damals offiziell im gesamten Ostblock propagierten sozialistischen Realismus’. Darüber hinaus gab es unter ihnen auch Texte, die Rosenkranz’ Aufenthalt in Sibirien zur Sprache brachten, zum Teil sehr allgemein, aber auch solche, die unmissverständlich auf seine politischen Erfahrungen und seine Haltung gegenüber den machtausübenden Organen beispielsweise beim „Verhör“, wie der Titel eines Gedichtes heißt, verweisen: „Quält ihr mich, und soll ich euch noch preisen, / wollt gewaltsam gegen mich mich wenden? / Soll, mit den von euch zerbrochnen Händen, / gegen mich erheben euer Eisen? […] // Fahrt nur fort zu reißen / jede Faser meines Leibes: / Ich kann bloß den Schrei in mir verbeißen, / das ist alles zwischen uns – und bleib’ es.“ Eindeutig werden die harten Strafmaßnahmen im Gedicht „Lebenslage“ aufgezeigt: „Im Kerkerhaus, im Mund den Knebel, / und auf der Brust das Stiefelknie, / was höher folgte, war Feldwebel, / das Fäuste mir ins Antlitz spie. // So lag ich hier auf dem Planeten, / von meiner Wiege bis zum Grab, / und wusste, dass sich Sonnen drehten / und Lenze blühten auf und ab. // Und wusste, dass die Sänger priesen / den Waibel, unter dessen Knie / ich selig war, mich auszuniesen, / wenn er einmal zur Seite spie.“
Wer solche Texte verfasste bzw. sie, auch im privaten Kreis, bekannt zu machen versuchte, wurde der Propaganda gegen die Sowjetunion, allgemein gegen die sozialistische Gesellschaftsordnung, deren Ideologie, Einrichtungen und Praktiken bezichtigt, und ist, wenn er angezeigt wurde, in der Regel mit schweren Strafen belegt worden. Als die Securitate hiervon Wind bekam, fasste die Abteilung II des Innenministeriums am 11. September 1961 den Beschluss („hotărîre“), die Überprüfungsakte Nr. 5252 („Dosar de verificare“) von Paul Schuster in eine individuelle Überwachungsakte („Dosar de urmărire individuală“, D. U. I, Nr. 3826) umzuwandeln. Das bedeutete, dass Paul Schuster, der bis dahin wie jeder andere Staatsbürger des „volksdemokratischen“ Rumäniens zwar unter der allgemeinen Beobachtung gestanden hatte, hinfort, zunächst 16 Monate, gezielt beobachtet und verfolgt werden sollte. Als Grund wurden die „engen Beziehungen“ angeführt, die Paul Schuster zu Moses Rosenkranz unterhalten habe, und dass er im Besitz „einiger Schriften feindlichen Inhalts“ des Autors sei. Es gelte nun vor allem herauszufinden, „in welcher Absicht“ Rosenkranz diese Texte Schuster hinterlassen habe.
Die Securitate ließ von zuverlässigen Zuträgern, die Paul Schuster seit längerem kannten und freundschaftlichen Umgang mit ihm pflegten, eine detaillierte Biografie erstellen. Recherchiert wurde das familiäre und berufliche Umfeld des Autors, ins Visier nahm man die Lebenspartnerin, seine Lebensgewohnheiten und Interessen, die Kontakte zu Nachbarn, Freunden und Kollegen und besonders jene zu Ausländern. Nicht zuletzt interessierte die Einstellung zum politischen Regime Rumäniens wie allgemein zu Sozialismus und Kommunismus. Das Endziel war das Bild einer möglichst vielseitig be- und durchleuchteten Person, über die eine Menge an Daten und Fakten gehortet wurde, um diese nach Bedarf jederzeit abrufen zu können.
Rund ein Jahrzehnt – seit der Ausreise von Moses Rosenkranz im August des Jahres 1961 bis 1972, als feststand, Paul Schuster habe die endgültige Entscheidung getroffen, nach einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland, nicht mehr nach Rumänien zurückzukehren – hat der kommunistische rumänische Geheimdienst den Schriftsteller mal zielstrebiger, mal nachlässiger verfolgt. Relevant für die Securitate in diesem Zusammenhang waren vor allem die Berichte einer Daktylografin, die unter dem Pseudonym „Marga“ Paul Schusters Manuskripte abtippte und sein Vertrauen genoss. Am 26. März 1963 beispielsweise ließ „Marga“ ihre Auftraggeber wissen, sie habe mit Paul Schuster vereinbart, für ihn jeden Montag, Dienstag und Donnerstag und jede zweite Woche auch mittwochs oder freitags Nachmittag in seiner Bukarester Wohnung Schreibarbeiten zu erledigen. Zwei Novellen, der dritte Teil seines Romans Fünf Liter Zuika und einige Zeitungsartikel stünden an, aber auch die Schriften von Moses Rosenkranz sollten abgetippt werden. Um alles zeitgerecht bewerkstelligen zu können, habe sie einen Schlüssel bekommen, so könne die Daktylografin, die das Vertrauen des Schriftstellers und seiner Frau genieße, auch in deren Abwesenheit ungestört arbeiten. Wenn sie alles richtig einschätze, habe Schuster wahrscheinlich vor, die Schriften von Moses Rosenkranz ins Ausland zu schmuggeln. Mit ihrer Vermutung sollte „Marga“ nicht falsch liegen. In ihrem Bericht vom 15. April 1963 teilt sie der Sicherheitsbehörde mit, sie habe den Auftrag von Schuster bekommen, die Gedichte von Moses Rosenkranz auf dünnes Papier zu tippen. Sie vermute, er wolle sie auf diese Weise leichter und unauffälliger ins Ausland schicken, und möglicherweise werde er dies über einen westdeutschen Touristen versuchen. In den Berichten, die „Marga“ bis Juni 1963 der Securitate liefert, ist hauptsächlich von dieser Aktion die Rede. Zuverlässig und dienstbeflissen leitet sie alles, was sie von Paul Schuster über Moses Rosenkranz zu hören bekommt, an ihre Führungsoffiziere weiter.
Am 4. Juni 1963 hatte „Marga“ ihre Auftraggeber informiert, sie habe Teile eines Briefes von Schuster an Rosenkranz zu schreiben gehabt. Dieser Brief sei ihm ein äußerst wichtiges Anliegen gewesen, weil Schuster eine Möglichkeit in Aussicht gehabt habe, ihn über eine vertrauenswürdige Person Rosenkranz direkt zukommen zu lassen. Sie vermute dies zumindest, weil Schuster „Marga“ gesagt habe, er werde am Wochenende nicht in Bukarest sein. Zwischenzeitlich hatte die Securitate, die Korrespondenz Schusters, besonders die, die er mit dem Ausland unterhielt, geöffnet und herausbekommen, dass er mit dem westdeutschen Staatsbürger H. R., einem gebürtigen Siebenbürger und ehemaligen Freund, einen lockeren Briefwechsel führe und dass beide eine Begegnung in Siebenbürgen vereinbart hätten. Daraufhin ließ das Bukarester Ministerium des Innern die ihm untergeordnete Zweigstelle in Kronstadt wissen, dass der Westdeutsche H. R. mit seiner Frau einen zweiwöchigen Urlaub in Kronstadt angetreten habe. R. stünde im Briefverkehr mit dem Bukarester Schriftsteller Paul Schuster, der von der rumänischen Sicherheitsbehörde überwacht werde, weil man vermute, er wolle ein Manuskript außer Landes befördern, das dem Dichter Moses Rosenkranz gehöre, der in die Bundesrepublik Deutschland ausgewandert sei. Man werde Paul Schuster, der in Bukarest bekannt gegeben habe, er werde in drei Tagen in die Provinz verreisen, verfolgen und beobachten, um festzustellen, ob er sich mit R. trifft. Drei Tage später, am 7. Juni 1963, erhielt die Kronstädter Abteilung des Innenministeriums einen weiteren Brief von der Bukarester Zentrale, Paul Schuster werde ein Konvolut von zirka zehn Seiten Umfang, beidseitig in Maschinenschrift beschrieben, dem Westdeutschen H. R. zu übergeben versuchen. Man solle Paul Schuster beobachten und feststellen, an wen er den Brief weiterreiche. Danach werde man den westdeutschen Touristen bei dessen Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland an der Grenze streng kontrollieren und den Brief beschlagnahmen.
Eine Woche später, am 13. Juni 1963, informierte die Kronstädter Abteilung des Innenministeriums die Bukarester Zentrale, man habe in einem Zimmer des Hotels „Carpaţi“ in Kronstadt den Koffer und die Tasche von H. R. in dessen Abwesenheit durchsucht und in einem Umschlag acht eng beschriebene dünne Blätter, insgesamt 16 Seiten, mit Gedichten in deutscher Sprache gefunden. Eine summarische Lektüre lasse erkennen, dass es sich um Texte mit doppelbödiger Aussage handle, die auch eine gegen das kommunistische Regime in Rumänien ausgerichtete Lesart anbieten würden. Den Gedichten sei auch ein Brief beigegeben, von Paul Schuster gezeichnet, in dem Bezug auf die literarischen Materialien genommen werde, mit der Bitte, das ganze Konvolut an Moses Rosenkranz weiterzuleiten. Alle Unterlagen seien sorgfältig fotokopiert, die Originale am Ort der Auffindung belassen worden, die Fotokopien werde man nach Bukarest schicken.
Nachdem Paul Schuster und seine Frau vom 7. Juni bis zum 11. Juni 1963 rund um die Uhr verfolgt und beobachtet worden waren, und es sich herausgestellt hatte, dass Schuster tatsächlich mit H. R. zusammengekommen war und ihm die Gedichte von Rosenkranz und den Brief an diesen übergeben hatte, verfügte die Securitate nun über alle nötigen Daten, die sie brauchte, um gegen Schuster vorgehen zu können. Um ihn zu überführen, solle man Schuster, die dem Touristen R. an der Grenze abgenommenen Materialien vorzeigen und ihn aufgrund dieser Beweislage befragen, befiehlt Oberstleutnant Cosma Neagu seinen Untergebenen.
Schuster habe die ihm nachgewiesenen Taten allesamt zugegeben und sämtliche Materialien, einschließlich die Korrespondenz mit Rosenkranz, der Behörde abgeliefert, heißt es im Bericht vom 2. August 1963. Hierdurch werde man vermeiden, dass weitere Gedichte von Moses Rosenkranz unter den deutschsprachigen Intellektuellen Rumäniens verbreitet werden. Vor allem aber hoffe man, dass Paul Schuster wieder in die Reihe der „fortschrittlichen“, d.h. der ideologiekonformen Dichter Rumäniens zurückgeholt werde.
Das war den Behörden zeitweilig tatsächlich gelungen. Schuster trat 1969 der Kommunistischen Partei Rumäniens als Mitglied bei und wurde bald daraufhin zum Stellvertretenden Vorsitzenden des 1968 gegründeten „Rates der Werktätigen deutscher Nationalität“ gewählt. Seine Bücher erschienen sowohl im In- als auch im deutschsprachigen Ausland, wurden von der Kritik positiv wahrgenommen und in den Reihen der deutschen Minderheit auch gelesen. Paul Schuster, der allerhand bewegen wollte, entfaltete in den Jahren einer relativen kulturellen Entspannung als Schriftsteller und Redakteur der Neuen Literatur eine äußerst anregende, für das Kulturleben der Deutschen in Rumänien geradezu wegweisende Tätigkeit.
Seit 1964 verfügten Paul Schuster und seine Frau, laut Securitate-Unterlagen, über Reisepässe, und Schuster selbst sogar über ein Dauervisum sowohl für die „sozialistischen“ als auch für die „kapitalistischen“ Länder. Ende des Jahres 1968 trat er eine Vortrags- und Lesereise in mehrere „kapitalistische“ Länder (Österreich, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Schweiz) an, von der er erst um die Mitte des Jahres 1969 zurückkehrte.
All diese Aktivitäten wie auch sein Anfang des Jahres 1972 endgültig gefasster Entschluss sind von der Securitate wachsam verfolgt und dokumentiert worden, können aber hier nicht weiter kommentiert werden.
Stefan Sienerth
Schlagwörter: Schriftsteller, Todestag, Securitate
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- 27.12.2024, 10:32 Uhr von Reini: Der Artikel gefällt mir gar nicht. Paul Schuster hat eine andere Würdigung verdient. [weiter]
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