7. Juli 2012

Neue Frist für Rückgabegesetz

Bukarest – Die rumänische Regierung soll neun Monate Aufschub bis zur Vorlage eines neuen Restitutionsgesetzes erhalten haben, berichtet die Nachrichtenagentur Mediafax unter Berufung auf Regierungsquellen. Rumänien muss das Gesetz nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2010 überarbeiten.
Die ursprüngliche Frist von 18 Monaten, die der Regierung in Bukarest eingeräumt wurde, ist kürzlich abgelaufen und wird nun um neun Monate verlängert. Von den aufgrund des bisherigen Gesetzes 10/2001 gestellten Anträgen auf Rückgabe des im Kommunismus enteigneten Privatbesitzes sind erst elf Prozent restituiert worden. Dies berichtet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien unter Berufung auf die rumänische Behörde für Rückerstattung (ANRP). So sei eine Rückerstattung nur in 23.382 Fällen von insgesamt 202.114 Anträgen erfolgt. Weniger als zehn Prozent der Antragsteller hätten den Besitz in natura zurück erhalten.

HW

Schlagwörter: Restitution, Gesetz, Politik

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