17. Mai 2013

Rumänischer Senat verabschiedet Gesetz zur Entschädigung von Russlanddeportierten

Der Rumänische Senat, das Oberhaus des rumänischen Parlaments, hat in seiner Plenarsitzung vom 14. Mai 2013 einstimmig eine Gesetzesänderung zur Entschädigung von ehemaligen Russlanddeportierten und anderen Zwangsarbeitern ohne rumänische Staatsangehörigkeit verabschiedet. Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzender des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, begrüßt den Beschluss des rumänischen Senats als „weiteren Schritt zu einer gerechteren Entschädigung der deutschen Zwangsarbeiter in Rumänien. Das überwältigende Votum belegt einen breiten politischen Konsens in Rumänien, mit dieser dunklen Seite der Geschichte entschlossen aufzuräumen.“
Das Gesetzesänderungsverfahren wurde aufgrund eines Änderungsvorschlags des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland eingeleitet, der sich seit Jahren für eine Wiedergutmachung der Russlanddeportierten einsetzt. Zum Durchbruch kam es nach einem Treffen des Bundesvorsitzenden Dr. Bernd Fabritius mit dem rumänischen Außenminister Titus Corlățean am 3. Februar 2013 in München (SbZ Online vom 5. Februar 2013).

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde von der rumänischen Regierung schon am 3. April 2013 (SGG 403/28.03.2013) beschlossen, diese Zeitung berichtete. Der Senat hat das Gesetz Nr. 89 vom 8.04.2013 „Über die Gewährung von Rechten an Personen, die die rumänische Staatsangehörigkeit nicht mehr haben, jedoch aus politischen Gründen von der nach dem 6. März 1945 eingerichteten Diktatur verfolgt oder nach dem 23. August 1944 ins Ausland verschleppt oder in Kriegsgefangenschaft genommen wurden“ einstimmig verabschiedet, und zwar mit 104 Ja-Stimmen und sechs Enthaltungen. Das Gesetz wurde noch am selben Tag vom Senatspräsidenten Crin Antonescu unterzeichnet.

Die Abgeordnetenkammer, das Unterhaus des rumänischen Parlaments, wird in wenigen Wochen abschließend über das Gesetz entscheiden. Angesichts der klaren Mehrheiten ist mit einer Verabschiedung zu rechnen. Durch die Gesetzesänderung wird das Gesetz 118/1990 auch auf im Ausland lebende politische Opfer und Zwangsarbeiter angewendet. Russlanddeportierte werden demnach eine Entschädigungsrente von rund 50 Euro für jedes Jahr der Verschleppung erhalten. Wer fünf Jahre verschleppt war, kann also mit einer monatlichen Rente von 250 Euro rechnen. Die Wiedergutmachung wird auch für nicht wieder verheiratete Ehepartner gelten, und zwar unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit (also auch nach einem Verzicht auf die rumänische Staatsangehörigkeit).

Der rumänische Außenminister Titus Corlățean wird als Festredner beim Heimattag der Siebenbürger Sachsen am 19. Mai 2013 in Dinkelsbühl erwartet und zum neuen Gesetz Stellung nehmen.

Externer Link:

Die Gesetzesänderung zur Entschädigung von Russlanddeportierten auf der Webseite des rumänischen Senats

Schlagwörter: Rechtsfragen, Russlanddeportation, Entschädigung

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