30. November 2014

Umstrittenes Amnestie- und Begnadigungsgesetz abgeschmettert

Bukarest – Die monatelang verschleppte Entscheidung zum umstrittenen Amnestie- und Begnadigungsgesetz wurde am 18. November überraschend im Parlament gefällt: Das Gesetz wurde mit 293 Gegenstimmen von 297 anwesenden Abgeordneten eindeutig abgeschmettert und ist damit endgültig vom Tisch.
Klaus Johannis hatte in der letzten öffentlichen Debatte mit seinem Kontrahenten Victor Ponta in der Endphase des Wahlkampfs appelliert, endlich gemeinsam eine Entscheidung gegen das umstrittene Gesetz herbeizuführen. In seiner ersten Pressekonferenz nach der Wahl hatte er erneut daran erinnert und angekündigt, die Nationalliberale Partei (PNL) werde das Gesetz ablehnen. Stunden später ließ auch Ponta verlauten, die Sozialdemokratische Partei (PSD) sei einverstanden, das Projekt so schnell wie möglich auf die Tagesordnung zu setzen und ebenfalls dagegen zu stimmen. Auch der Vorsitzende der Ungarnpartei UDMR, Kelemen Hunor, hatte sich schon vor der Abstimmung gegen das Gesetz ausgesprochen.

Das Gesetzesprojekt zur Amnestie und Begnadigung war im Februar 2013 von PSD-Mitglied Mădălin Voicu und dem Abgeordneten für nationale Minderheiten Nicolae Păun initiiert worden. Obwohl von Anbeginn mit ablehnendem ­Vermerk versehen, wurde es dennoch am 10. Dezember, dem sogenannten „schwarzen Dienstag“, zusammen mit einer Reihe vorgeschlagener Änderungen im Strafgesetz mehr oder weniger heimlich zur Debatte ins Plenum geschmuggelt. Während das Plenum für die vorgeschlagenen Veränderungen im Strafgesetz stimmte, wurde das Gesetz zur Amnestie und Begnadigung „zur weiteren Debatte“ zurückgeschickt und ist seither nicht mehr auf der Tagesordnung erschienen. Das Gesetz sollte die Rahmenbedingungen festlegen, unter denen Amnestien oder Begnadigungen möglich sind, mit dem Zweck, die Überfüllung der rumänischen Gefängnisse zu regeln. Nach dem Bericht der juristischen Kommission sei darin eine Amnestie für Verurteilte nach dem Strafgesetz oder nach speziellen Gesetzen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vorgesehen bzw. eine Begnadigung mit vollständigem Straferlass für mit bis zu sechs Jahren Gefängnisstrafe belegte Verurteilte.

NM

Schlagwörter: Rumänien, Gesetz, Johannis, Ponta

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