10. August 2015

Holocaust-Leugnung strafbar

Bukarest – Ein neues Gesetz, von Staatspräsident Klaus Johannis unterzeichnet, stellt die Leugnung des Holocaust, die Mitgliedschaft in faschistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Vereinigungen einschließlich der Verwendung entsprechender Symbole sowie die öffentliche Unterstützung von Kriegsverbrechern oder der paramilitärischen rechtsextremen Gruppe „Eiserne Garde“ ab sofort unter Strafe.
Bis 2003 war die Behauptung, in Rumänien hätte es keinen Holocaust gegeben, noch offiziell von der Regierung vertreten worden. Ein Umdenken fand erst im Vorfeld des EU-Beitritts auf europäischen Druck statt. Mit dem Gesetz distanziert sich Rumänien nun erstmals klar von der faschistischen Kollaboration unter Marschall Ion Antonescu und König Michael. Zwischen 1940 und 1944 waren über 280000 Juden und 11000 Roma brutal ermordet worden. 1941 kam es in Odessa zu einem Massaker an zehntausenden Juden durch die rumänische Armee. Wegen Holocaust-Leugnung musste zuletzt Pontas ehemaliger Studienfreund Dan Șova 2012 seinen Ministerposten räumen: Er hatte behauptet, den Juden sei im Zweiten Weltkrieg in Rumänien kein Leid geschehen. Aktuell von dem Gesetz betroffen sein könnten rechte Gruppierungen wie die „Noua Dreapta“, die den Führer der 1927-1941 aktiven nationalistischen Bewegung „Eiserne Garde“, Corneliu Zelea Codreanu, verehrt. Rumänien ist das 16. Land, das Holocaust-Leugnung per Gesetz untersagt. Die Straftat wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.

NM

Schlagwörter: Rumänien, Gesetz, Antisemitismus

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