2. Juli 2019

Eilverordnung verteuert Kirchenburgen-Restaurierung

Hermannstadt – Die von der rumänischen Regierung verabschiedete Eilverordnung 114/2018 zur Erhöhung des Mindestlohns im Bauwesen und der von Hand geleisteten Arbeit verteuert als Konsequenz die Kosten der aus EU-Mitteln vorgesehenen Sanierung der Kirchenburgen um 17 bis 20 Prozent. Betroffen sind 15 Projekte im Wert von über 15 Millionen Euro.
Der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen (DFDR), Ovidiu Ganț, stellte daraufhin eine parlamentarische Anfrage an den zuständigen Minister für regionale Entwicklung und öffentliche Verwaltung, Vasile Suciu, wer die Zusatzkosten tragen müsse. Nachdem der Minister in der ersten Antwort drei unpraktikable Lösungen vorgeschlagen hatte – das Ausgleichen aus den Preisdifferenzen, die nach Vertragsunterzeichnung mit jeder Firma zustande kommen; das Nutzen der zehn Prozent für unvorhergesehene Kosten im Vertrag; oder eine Zahlung der Differenz durch den Auftraggeber, d. h. die Gemeinschaften der evangelischen Kirche – hakte Ganț in einer zweiten Anfrage nach. Die vorgeschlagenen drei Lösungen seien nicht anwendbar, da es ohnehin schwierig sei, eine Baufirma zu finden, die bereit ist, Baudenkmäler zu sanieren, zumal dabei stets unvorhergesehene Kosten anfallen. Die Kirchgemeinden hingegen verfügen über keine entsprechenden Mittel. Daraufhin teilte Suciu mit, der Nutznießer, also die evangelische Kirche, habe für die Zusatzkosten einzustehen. Ovidiu Ganț riet daraufhin der evangelischen Kirche, gegen die Regierung gerichtlich vorzugehen, zumal es sich per Definition nicht um unvorhergesehene Kosten handelt, sondern um von der Regierung durch diese Eilverordnung entstandene.

NM

Schlagwörter: Rumänien, Politik, Kirchenburgen, Sanierung, Restaurierung, Finanzen, EU

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