12. August 2020

Deutschland verschärft Einreisebedingungen für sieben rumänische Landkreise

Reisende aus sieben rumänischen Landkreisen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, müssen seit dem 7. August 2020 entweder einen negativen COVID-19-Test vorweisen oder sich innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft einem Test unterziehen. Die sieben Landkreise, die von der Bundesregierung neuerdings als Risikogebiete eingestuft werden, sind Argeș, Bihor, Buzău, Neamț, Ialomița, Mehedinți und Temesch (Timiș). Lesen Sie im Folgenden die Pressemitteilung des Generalkonsulats von Rumänien in München über die aktuellen Reisebestimmungen und Hilfsangebote für rumänische Staatsangehörige.
Das Generalkonsulat von Rumänien in München ...
Das Generalkonsulat von Rumänien in München informiert umfassend über die Möglichkeiten, in Corona-Zeiten aus Deutschland nach Rumänien zu reisen (Screenshot).
Das rumänische Außenministerium teilt mit, dass die Behörden der Bundesrepublik Deutschland am Abend des 7. August die Liste der „Risikogebiete“ aktualisiert und die Bedingungen für die Einreise in das deutsche Hoheitsgebiet überarbeitet haben. Die deutsche Seite hat die rumänische Seite über die ergriffenen Maßnahmen auf diplomatischem Wege informiert, bevor beschlossen wurde, die Bedingungen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu überarbeiten.

Nach den neuen Entscheidungen wurden sieben Landkreise (județe) in Rumänien: Argeș, Bihor, Buzău, Neamț, Ialomița, Mehedinți und Temesch (Timiș) in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Diese Maßnahme ist am Tag der Veröffentlichung der Entscheidung, am 7. August dieses Jahres, in Kraft getreten.

Angaben der deutschen Behörden zufolge müssen alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität, die das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland betreten und sich vorher in einer als "Risikogebiet" aufgeführten Region aufgehalten haben, einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der spätestens 48 Stunden vor Ankunft durchgeführt wurde, oder sie müssen sich alternativ innerhalb von höchstens 72 Stunden nach Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland kostenlos auf COVID-19-Infektion testen lassen.

Der Test kann direkt am Flughafen, beim Hausarzt oder bei den örtlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung können die deutschen Behörden die Einreise verweigern oder die Selbstisolierung zu Hause anordnen. Unabhängig von der gewählten Option sind Tests für alle Personen aus den Risikogebieten obligatorisch.

Die Selbstisolierungsmaßnahme zu Hause gilt nicht für Personen, die einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der spätestens 48 Stunden vor Ankunft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Wird der Test hingegen bei der Ankunft in Deutschland durchgeführt, wird die Selbstisolierungsmaßnahme bis zum Eingang des Testergebnisses angeordnet.

Ausserdem müssen Personen, die aus einem „Risikogebiet“ (einschließlich der sieben genannten Landkreise Rumäniens) in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, ein Standardformular ausfüllen, dessen Variante in englischer Sprache vorliegt, Public Health Passenger Locator Form: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IGV/Aussteigekarte_Fluggast_EN.pdf?__blob=publicationFile.

Die aktuellen „Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI“, in denen seit dem 7. August 2020 auch sieben Kreise aus Rumänien aufgeführt werden, finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html (vollständige und aktuelle Liste der Risikogebiete).

Die in den einzelnen Bundesländern festgelegten Verhaltensregeln, Beschränkungen und Lockerungsmaßnahmen sind auf der Webseite der Bundesregierung abrufbar: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198. Informationen zu den von den deutschen Behörden getroffenen Maßnahmen und Empfehlungen, die sich an die Bevölkerung richten, können in mehreren Sprachen abgerufen werden: Deutsch, Englisch, Französisch.

Hilfsangebote für rumänische Staatsangehörige

Das rumänische Außenministerium erinnert daran, dass rumänische Staatsbürger unter den Telefonnummern der Botschaft von Rumänien in Berlin konsularische Unterstützung beantragen können: + 49 30 21239555, + 49 30 21239514 und + 49 30 21239516, des Rumänischen Generalkonsulats in Bonn: +49 228 6838135; +49 2286838211; + 49 228 6838244; + 49 228 6838254, des Generalkonsulats von Rumänien in München:+49 89 553307; +49 89 98106143, des Rumänischem Generalkonsulat in Stuttgart: +49 711 664 86 11, +49 711 664 86 12, +49 711 664 86 13, +49 711 664 86 14, +49 711 664 86 15. Die Anrufe werden an das Kontakt- und Unterstützungszentrum für rumänische Staatsbürger im Ausland (CCSCRS) weitergeleitet und von den Angestellten des Call Centers rund um die Uhr übernommen.

Ausserdem stehen rumänischen Staatsbürgern, die sich in einer schwierigen, besonderen Notsituation befinden, die Notrufnummern der rumänischen diplomatischen Vertretung in Berlin (+49 160 157 9938), des rumänischen Konsulats in Bonn (+49 173 5757 585), des rumänischen Konsulats in München (+49 160 208 7789) und des rumänischen Konsulats in Stuttgart (+49 171 681 3450) zur Verfügung.

Das rumänische Außenministerium empfiehlt, die Informationen dieser Websites abzurufen: https://www.mae.ro/node/51913, http://berlin.mae.ro/ und http://www.mae.ro.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen finden Sie auch in rumänischer Sprache auf der Webseite des Generalkonsulats von Rumänien in München.

Schlagwörter: Reisen, Corona, Generalkonsulat, Rumänien

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