24. August 2020

Evangelische Kirche A.B. in Rumänien hilft mit Bestätigungen für Kinder von Russlanddeportierten

Das Entschädigungsgesetz für Opfer der politischen Verfolgung in Rumänien wurde durch das Gesetz 130/2020 auf Kinder von Betroffenen ausgeweitet (siehe Schwerpunktthema in dieser Zeitung). Sehr viele Nachfragen von Antragstellern erreichen auch die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien (EKR). Dr. Gerhild Rudolf, Leiterin des Begegnungs- und Kulturzentrums Friedrich Teutsch der EKR in Hermannstadt, informiert im Folgenden, wie das Teutsch-Haus mit Bestätigungen für Kinder von Russlanddeportierten behilflich sein kann.

Eingang zum Begegnungs- und Kulturzentrum ...
Eingang zum Begegnungs- und Kulturzentrum "Friedrich Teutsch" der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (Teutsch-Haus) in Hermannstadt, wo auch das Zentralarchiv der EKR untergebracht ist. Foto: G.R.
Über das Landeskonsistorium oder direkt an das Zentralarchiv der EKR im Teutsch-Haus kommen nun per Mail oder Post immer mehr Anfragen von Nachkommen ehemals deportierter Personen um Bestätigung der Deportation. Aufgrund der hier vorhandenen Listen aus den Kirchengemeinden können wir die Daten für die Bestätigung der Deportation heraussuchen. Die Bestätigungen werden dann von der Kirchenleitung bzw. der Kanzlei des Landeskonsistoriums unterzeichnet, gestempelt, registriert und den Antragstellern per Post zugeschickt.

Vom Antragsteller benötigen wir:
1. den vollständigen Namen der deportierten Person und Geburtsdatum
2. Kopie/oder Foto/oder Scan des Geburtsscheins der deportierten Person
3. Angabe über die Ortschaft, aus der die Aushebung erfolgte (meist, aber nicht immer wurde die Person direkt aus dem Geburtsort ausgehoben!)
4. Name und Postanschrift des Antragstellers, wohin die Bestätigung geschickt werden soll.

Die Bitte um Bestätigung, die oben genannte Angaben enthalten soll, kann ganz simpel formuliert und per E-Mail an casa.teutsch [ät] gmail.com geschickt werden.

Bestätigt werden kann von unserem Archiv selbstverständlich nur das, was in den Archivunterlagen steht.

Im Falle der Deportation steht oft nur das Datum der Aushebung. Es fehlt häufig die Angabe des Arbeitseinsatz-Ortes in der UdSSR, und es fehlt oft auch das Datum der Rückkehr aus der Deportation.

Es entstehen für die Antragsteller keine Kosten; das Landeskonsistorium verzichtet auf eine diesbezügliche Bearbeitungsgebühr.

Wir bitten alle Betroffenen, erst zu prüfen, ob sie die nötigen Unterlagen über die Deportation ihrer Mutter/ihres Vaters nicht bereits besitzen. Dadurch könnte bürokratische Mehrarbeit sinnvoll vermieden werden.

In der Urlaubszeit sind alle Büros nur unvollständig besetzt, so dass es bei der Zusendung der Bestätigungen Verzögerungen geben kann.

Dr. Gerhild Rudolf

Anschrift:
Begegnungs- und Kulturzentrum Friedrich Teutsch der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien
Str. Mitropoliei Nr. 30
RO-550179 Sibiu (Hermannstadt)
E-Mail: casa.teutsch [ät] gmail.com
Internet: www.teutsch.ro

Schlagwörter: Rechtsfragen, Entschädigung, Entschädigungszahlung, Russlanddeportation

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