25. Juli 2008

Gute Nachrichten nicht verpflichtend

Das rumänische Verfassungsgericht hat das kürzlich verabschiedete Gesetz, wonach Nachrichten in Fernsehen und Radio zur Hälfte positive Themen behandeln sollen, für verfassungswidrig erklärt. Gegen das Gesetz hatte die liberaldemokratische PDL geklagt.
Proteste gab es auch seitens der rumänischen Journalistenverbände. Zuvor hatte der Senat einstimmig beschlossen, dass Nachrichtenprogramme in gleichem Maße positive wie negative Nachrichten verbreiten müssen.

Die Initiatoren des Gesetzes, der Ultranationalist Gheorghe Funar und Ioan Ghișe, Mitglied der Nationalliberalen Partei PNL, erklärten, ihr Ziel sei es, „das allgemeine Klima zu verbessern und dem Publikum die Chance zu geben, das Alltagsleben in ausgewogener Weise wahrzunehmen, sowohl psychisch als auch emotional”. Vor dem Senatsbeschluss hatte die Abgeordnetenkammer gegen das Gesetz gestimmt.

RS

Schlagwörter: Politik

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