29. Mai 2013

Podiumsdiskussion in Dinkelsbühl

Dinkelsbühl – Zum Ausklang des Heimattages ist der Pfingstmontagvormittag traditionell der Podiumsdiskussion gewidmet. Im Kleinen Schrannensaal waren nur wenige Plätze frei geblieben, als Robert Schwartz, Leiter der Rumänien-Redaktion der Deutschen Welle, das Thema anmoderierte: „60 Jahre Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) – Dank und Verpflichtung“. Hohe politische, juristische und geschichtswissenschaftliche Fachkompetenz war auf dem Podium vertreten mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Dr. Christoph Bergner, MdB, dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, dem Zeithistoriker Dr. Meinolf Arens (Universität Wien) und dem Rechtsreferenten des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Johann Schmidt.
Auch das im weiteren Diskussionsverlauf einbezogene Saalpublikum leistete seinen Beitrag zu einer ausgesprochen sachorientierten Auseinandersetzung mit einem insbesondere gesellschaftspolitisch wichtigen Kapitel der deutschen Nachkriegsgeschichte. Über die segensreichen Auswirkungen des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes herrschte Konsens. In der Retrospektive wurden freilich auch Defizite konkret aufgezeigt. Ein weiterer Debattenpunkt war die Erörterung des aktuellen Handlungsbedarfs sowie künftiger Herausforderungen.

In seiner kurzen Einführung in das Diskussionsthema unterstrich Robert Schwartz den Dank der Siebenbürger Sachsen für ihre Zugehörigkeit zu Deutschland und Europa, nach vorausgegangenem Heimatverlust, und ihre daraus abgeleitete Verpflichtung; dies solle jedoch nicht einseitig gelten („keine Einbahnstraße“). Umgekehrt reklamierte der Moderator „Dank und Verpflichtung auch aus Deutschland an die Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen“ angesichts ihrer so erfolgreichen Integrationsleistung.

Migrantenbegriff ist auf Aussiedler nicht anzuwenden

Schwartz erteilte den Podiumsteilnehmern das Wort, die nacheinander ihr Statement abgaben. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, erinnerte an die Notsituation nach Kriegsende mit 12 Millionen Flüchtlingen vornehmlich aus dem Osten, worauf mit dem vor 60 Jahren verabschiedeten Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) reagiert wurde. Es galt, Solidarität mit den Flüchtlingen zu üben und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Im Fokus der Kriegsfolgenbereinigung hätten in Deutschland stets zwei Aspekte gestanden, Wiedergutmachung und Versöhnung mit den Opfern des Nationalsozialismus, zum anderen die vom deutschen Staat geübte aktive Solidarität mit den Deutschen, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit ein besonders schweres Kriegsfolgenschicksal hatten. Dieses Anliegen des Gesetzgebers würde heute noch weiter wirken, so Dr. Bergner. Das BVFG habe den kollektiven Schuldzuweisungen einen kollektiven Solidaritätsgedanken entgegengesetzt. Der Kerngedanke schließe auch die noch in den Herkunftsgebieten lebenden deutschen Minderheiten ein; dementsprechend leiste die Bundesrepublik kontinuierliche Hilfenpolitik in den Herkunftsgebieten, seit 1989 im Umfang von rund einer Milliarde Euro. Auch in Zukunft ein wichtiges Anliegen bleibe die gemeinsame Kulturförderung. Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung stellte nachdrücklich fest: „Die Aufnahme von Deutschen nach dem BVFG hat eine völlige Eigenständigkeit innerhalb der Zuwanderungsdebatte in Deutschland. Ich wehre mich immer dagegen, den Migrantenbegriff auf Aussiedler anzuwenden.“ Starker Beifall des Saalpublikums.

In Österreich gab es die „Vertreibung nach der Vertreibung“

Dr. Meinolf Arens verglich den Umgang mit Vertriebenen und Spätaussiedlern nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland und Österreich, ein Feld, zu dem es bis heute keine moderne Forschung gibt. Nach Angaben des Historikers, dessen Fachgebiet die Osteuropäische Geschichte ist, befanden sich Ende 1945 etwa 450000 bis 500000 Vertriebene auf österreichischem Boden, darunter 40000 Siebenbürger Sachsen. Wie Dr. Arens ausführte, bestand das „Selbstverständnis Österreichs in den späten 1940er und in den 1950er Jahren“ in der „Abgrenzung von allem Reichsdeutschen“. Nicht anders als in Deutschland waren die zentralen Probleme der Vertriebenen seinerzeit die Bewahrung ihres kulturellen Erbes, Entschädigung und Integration. Ohne BVFG und im Einklang mit der Staatsdoktrin der Zweiten Republik galten die Vertriebenen als „Reichsdeutsche, die möglichst abzuschieben waren“ vermittels „merkwürdiger Gesetzesvorhaben, die dann auch umgesetzt wurden“. Arens sprach in diesem Zusammenhang von der „Vertreibung nach der Vertreibung“, die Altösterreicher und mithin Siebenbürger Sachsen traf. Immerhin waren 70 Prozent der Vertriebenen in Österreich Angehörige der zerfallenen K.u.K.-Monarchie. Im Unterschied zur Bundesrepublik hatten Vertriebene damals den Status von „rechtlosen Ausländern“. Bezüglich der 1950er Jahre registrierte der Historiker eine regelrechte „Hetzkampagne in der Boulevardpresse“. Infolge dieser „Staatenlosigkeit“ versuchte ein Großteil der Vertriebenen möglichst rasch nach Deutschland zu gelangen. 1959 lebten in Österreich dann noch 5000 staatenlose Siebenbürger Sachsen. 23000 Siebenbürger Sachsen waren innerhalb von zehn Jahren eingebürgert worden („Es war ein elendes Verfahren, hoch bürokratisiert.“), 10000 freiwillig ausgewandert, 13000 „teilweise mit Gewalt“ ausgewiesen worden und 15000 in andere Länder ausgewandert. Es habe zwar 1961, 1962, 1966 sogenannte Lastenausgleichsgesetze gegeben, jedoch sei verglichen mit der Bundesrepublik pro Person lediglich ein Drittel der Leistungen getätigt worden. 1982 erklärte Bundeskanzler Bruno Kreisky die Gesamtfrage für erledigt. Arens zufolge markiert das BVFG in Deutschland „den fundamentalen Unterschied“ zur Situation in Österreich.

Kulturförderungs- und Hilfenpolitik dauerhaft fortsetzen

Aus verbandspolitischer Perspektive bezog sich Dr. Bernd Fabritius in seinem Statement zunächst auf das diesjährige Heimattagsmotto „Wir gehören dazu“, das die „Essenz des Jubiläums“ des BVFG nicht als Forderung, sondern als „Zustandsbeschreibung“ zum Ausdruck bringe. Mit dem Zusatz des Mottos, „Dank und Verpflichtung“, verknüpfe sich die Dankbarkeit dafür, dass Deutschland diese selbstverständliche Zugehörigkeit auch „in Gesetzesform gegossen und damit der bundesdeutschen Gesellschaft in Erinnerung gerufen hat“.
„60 Jahre Bundesvertriebenen- und ...
„60 Jahre Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) – Dank und Verpflichtung“: Das hochkarätig besetzte Podium diskutierte am Pfingstmontag in Dinkelsbühl unter der Moderation von Robert Schwartz (Bildmitte) intensiv miteinander und mit dem Saalpublikum. Die weiteren Podiumsteilnehmer, von links: Dr. Johann Schmidt, Dr. Christoph Bergner, Dr. Bernd Fabritius und Dr. Meinolf Arens. Foto: Christian Schoger
Die noch vor dem BVFG verkündete Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 bezeichnete der Bundesvorsitzende, zugleich Vizepräsident des Bundes der Vertriebenen (BdV), als „eines der ältesten Instrumente europäischer Verständigungspolitik“ aufgrund des darin formulierten Verzichts auf Schuldzuweisung, auf Rache und Vergeltung, sowie der Willensbekundung zur Mitarbeit zur Schaffung eines geeinten Europa. Der im Motto verortete Gedanke der Verpflichtung leite sich auch aus dem Bundesvertriebenenrecht und dessen Anwendung ab. Danach sei unsere Kultur als Teil des gesamtdeutschen Erbes zu erhalten. Diese gegenseitige Verpflichtung hätten wir („Bringschuld“) ebenso wie der Bund und die Länder. Wir Siebenbürger Sachsen müssten dies im Sinne von §96 BVFG freilich entsprechend einfordern („Holschuld“).

Der Bundesvorsitzende erwähnte den in Arbeit befindlichen Masterplan, zu dem der Verband der Siebenbürger Sachsen von Bischof Reinhart Guib namens der Evangelischen Landeskirche A. B. in Rumänien eingeladen worden sei, „unser kulturelles Erbe auch in Siebenbürgen anzutreten“, „weil wir dazu gehören“, ergänzte Dr. Fabritius. Das 60-jährige BVFG sei keinesfalls „in Rente gegangen und abzuwickeln“, gerade weil es sich Zukunftsgestaltung zur Aufgabe gemacht habe. Darüber hinaus müsse auch die Hilfenpolitik zugunsten der deutschen Minderheit in Rumänien fortgeführt werden. Die deutsche Kulturförderungspolitik sollte auch die Siebenbürger Sachsen in Österreich, den USA und Kanada einbeziehen.

“Die Schrauben sind immer fester angezogen worden”

Rechtsanwalt Dr. Johann Schmidt thematisierte in Form einer kritischen Würdigung die wichtigsten Änderungen des Spätaussiedlerrechts seit 1989, einhergehend mit den politischen Umwälzungsprozessen in Europa. Vorneweg bemerkte der Rechtsreferent des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, dass „unabhängig von der parteipolitischen Couleur die Schrauben immer fester angezogen worden sind“. So sei das Aussiedleraufnahmegesetz durch die Verbindung mit dem Asylgesetz ein „fauler Kompromiss“ von CDU und SPD gewesen. Bis zu dessen Inkrafttreten am 1. Juli 1990 konnte jeder kommen, der seine deutsche Volkszugehörigkeit nachweisen konnte. Aus Angst vor einem zu großen Zustrom habe das Aussiedleraufnahmegesetz – durchaus nachvollziehbar – ein geregeltes Aufnahmeverfahren festgesetzt. Das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz vom 31. Dezember 1992 habe dann den bis dahin als Zuzugsgrund anerkannten allgemeinen Vertreibungsdruck ausgeklammert und ersetzt durch die Bedingung, dass Zuzugswillige persönlich glaubhaft machen können, dass sie Nachteile hätten, weil sie Deutsche sind, bzw. dass sie ihre persönliche Leidensgeschichte nachweisen. Der Verband habe durch intensives Bemühen und persönliche Kontakte auch über Richtlinien und Ergänzungsvorschriften wieder tausende Landsleute nach Deutschland gebracht, als das Bundesverwaltungsamt die Vereinsamung als Benachteiligung anerkannte. 1998 habe dann – „auf politischen Druck hin“ – das Bundesgericht festgestellt, dass die Vereinsamung kein Nachteil im Sinne des Gesetzes sei. In das 1997 im Bundestag verabschiedete Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz habe man, so empörte sich der Jurist vehement, eine Rentenkürzung für Aussiedler und Spätaussiedler um 40 Prozent „verpackt“. Den vom Verband dagegen unternommenen erheblichen Anstrengungen mit Gutachten und Prozessen bis zum Bundesverfassungsgericht sei letztlich kein Erfolg beschieden gewesen.

Rentenkürzung war „mit die schäbigste Entscheidung“

In einer Zwischenbemerkung bezeichnete der Bundesvorsitzende die 40-prozentige Rentenkürzung als „mit die schäbigste Entscheidung, die der Deutsche Bundestag treffen konnte“; die damals genannten Gründe, die Aufrechterhaltung des Rentensystems, seien vorgeschoben gewesen. Dr. Fabritius warb stattdessen für den Gesetzesänderungsvorschlag des Verbandes, „die Möglichkeit, den Artikel 31 des Fremdrentengesetzes im Rahmen der europäischen Rechtsanpassung insoweit zu korrigieren, dass Rentenleistungen, die jetzt nach dem Beitritt unserer Heimat zur Europäischen Union möglich sind, nicht voll angerechnet werden, sondern dass man einen Teil davon als Beitrag anrechnungsfrei bei den Betroffenen lässt.“ Denkbar sei ein 30-prozentiger Selbstbehalt.

Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung räumte ein, dass der Gesetzgeber aus politischen Gründen immer wieder gegen den Solidaritätsgrundsatz verstoßen habe. So habe die Politik unter dem Eindruck des Asylbewerberzustroms zu differenzieren begonnen zwischen pauschaler Kriegsfolgenschicksalsvermutung, die bei den Russlanddeutschen weiterhin gelte, und der individuellen Nachweispflicht des Kriegsfolgenschicksals.

Aussiedlerbeauftragter Dr. Bergner von Härtefallregelungen enttäuscht

Dr. Bergner betonte auch, „wenn ich die nachfolgende Gesetzgebung betrachte, so graust es mich an manchen Stellen mehr noch als bei den Siebenbürger Sachsen, Banater Schwaben und allen, die aus den jetzigen EU-Mitgliedsstaaten kommen, bei den Russlanddeutschen.“ Ungeachtet der Zusage des offenen Tors würden Hürden aufgebaut wie u.a. der Nachweis familiärer Sprachvermittlung. Die Fremdrentenkürzung habe eine „ganz schwere Zäsur in einer Versorgungszusage“ bedeutet, doch gegenwärtig herrsche bei den Russlanddeutschen eine stärkere Dringlichkeit vor. Als „größte Enttäuschung“ dieser Legislaturperiode stufte Bergner die Härtefallregelungen ein. Die gerade auch in Zusammenarbeit mit den Siebenbürger Sachsen, den Banater Schwaben und den Sathmarer Schwaben realisierte Hilfenpolitik der Bundesregierung sei ein europäisches Projekt.

Dr. Johann Schmidt dankte dem „unserem Personenkreis wohlgesonnenen“ Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung für sein engagiertes Wirken. Der Rechtsreferent unseres Verbandes sprach sich grundsätzlich dafür aus, dass unterschiedliche Aussiedlergruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. Kritik übte Schmidt an dem auf Verwaltungsebene bestehenden „Zuständigkeitswirrwarr“.

Der Bundesvorsitzende wies auf akute Probleme bei der Ausbildung von deutschsprachigen Lehrern für Schulen in Hermannstadt, allgemein in Siebenbürgen hin, und bat um Unterstützung.

Mangel an Deutschlehrern in Siebenbürgen alarmierend

Der Moderator eröffnete die Diskussion mit dem Publikum, die hier nur punktuell gestreift werden kann. Die identitätsstiftende Bedeutung der siebenbürgischen Kirchenburgen als „Symbol unserer freiheitlichen Kultur“ hob Bernddieter Schobel hervor. Der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Werner Jostmeier forderte, die Zahl der Deutschlehrer in Siebenbürgen und im Banat zu erhöhen. Fördermittel sollten im Haushalt von NRW berücksichtigt werden. Auch Dr. Christoph Bergner äußerte seine diesbezügliche Besorgnis. Die deutsche Sprachbindung sei ein unverzichtbares Identitätsmerkmal deutscher Minderheiten: „In Rumänien und Ungarn haben wir am meisten zu verlieren.“ Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung kündigte in diesem Zusammenhang eine Konferenz an, die demnächst in Hermannstadt stattfinden werde.

Kulturarbeit des Verbandes vorbildlich

Gegenüber der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bekundete der Bundesvorsitzende Dr. Fabritius seinen Dank für die „positiven Signale“, die Zülfiye Kaykın, Staatssekretärin für Integration beim Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Patenlandes unseres Verbandes, in ihrer Rede bei der Eröffnung des Heimattages zwei Tage zuvor übermittelt habe. Kaykın habe ihre Absicht bekräftigt, die Siebenbürger-Sachsen-Siedlung in Drabenderhöhe und überdies auch Rumänien besuchen zu wollen. Kritisch merkte der Bundesvorsitzende an, dass die deutschen Aussiedler in den Schulbüchern entgegen ihrer faktischen gesellschaftlichen Bedeutung marginalisiert würden. Dr. Bergner gab zu bedenken, dass der Schulunterricht diese Bildungsvermittlung nur teilweise anbiete und daher die Kulturarbeit der landsmannschaftlich organisierten Verbände umso bedeutsamer sei. Hierin leiste der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland in geradezu vorbildlicher Weise einen „ganz wichtigen Beitrag für die Gesellschaft“, anerkannte der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung.

Die Fülle an weiteren Beiträgen und Anstößen erwies sich als durchgehend sachlich und konstruktiv. Nach zweieinviertelstündiger intensiver Diskussion nutzte der Bundesvorsitzende die Gelegenheit, in seinem Schlusswort ein persönliches Fazit zu ziehen über den nunmehr zu Ende gehenden Heimattag 2013.

Christian Schoger

Schlagwörter: Heimattag 2013, Dinkelsbühl, Aussiedlerfragen, Podiumsdiskussion, Fremdrente, Aussiedler, Spätaussiedler, Rente

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