3. Mai 2017

Entschädigung für Zwangsarbeit: Antragsfrist endet am 31. Dezember 2017!

Am 1. August 2016 trat die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter („AdZ-Anerkennungsrichtlinie“) in Kraft. Vorausgegangen war die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages im November 2015, 50 Millionen Euro für die Entschädigung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegsbedingt bzw. kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht als Zivilpersonen Zwangsarbeit leisten mussten, bereitzustellen (siehe auch Siebenbürgische Zeitung Online vom 7. Juli 2016).
Seitdem informiert die Projektgruppe AdZ beim Bundesverwaltungsamt (BVA) regelmäßig über ihre Arbeit. Bis zum 31. März dieses Jahres sind insgesamt 21216 Anträge eingegangen; die Antragsteller stammen aus der ehemaligen Sowjetunion (14346), Rumänien (3498), Polen inklusive der ehemaligen deutschen Ostgebiete (1154), der ehemaligen Tschechoslowakei (622), Deutschland (438) und anderen Ländern (1119). Ca. 90 Prozent der Antragsteller sind 80 Jahre und älter. Wie in der Banater Post zu lesen war, teilte Gisela Schewell, zusammen mit Dr. Bernd Fabritius Vertreterin des Bundes der Vertriebenen (BdV) im Beirat zur Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, mit, dass „das Bundesverwaltungsamt im Interesse der oft sehr betagten Antragsteller und mit Blick auf ihr erlittenes Schicksal die Verfahren besonders konzentriert und mit dem Ziel bearbeitet, den Antragstellern für das erlittene schwere Schicksal die von der Richtlinie vorgesehene Anerkennung zukommen zu lassen“. Allein wegen der Vielzahl der gestellten Anträge nehme die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch, so Gisela Schewell weiter.

Anträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2017 an das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm, gerichtet werden. Anträge, die nach diesem Termin beim BVA eingehen, haben ohne Ausnahme keine Aussicht auf Erfolg. Auskunft erteilt das BVA unter der Telefonnummer: (0228) 99358-9800, E-Mail: AdZ[ät]bva.bund.de. Dort können auch die nötigen Antragsformulare angefordert werden.

Schlagwörter: Zwangsarbeit, Entschädigung

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