8. Mai 2020

Aussiedlerbeauftragter erinnert an Kriegsfolgenschicksal der deutschen Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen

Anlässlich des 75. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 2020 ruft der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Dr. Bernd Fabritius, auch Präsident des Bundes der Vertriebenen, in nachfolgender Pressemitteilung dazu auf, das Kriegsfolgenschicksal der deutschen Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen als Teil eigener kollektiver Erinnerungskultur wachzuhalten.
„Es ist nun 75 Jahre her, dass der furchtbringende Terror des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland, Europa und der Welt beendet wurde. Unvorstellbare Verbrechen wurden im Namen Deutschlands begangen. Die Erinnerung an die Shoah ebenso wie an die Verfolgung und Ermordung anderer gesellschaftlicher Gruppen muss fortwährende Bemühung von Politik und Gesellschaft in Deutschland sein.

Für die Millionen deutschen Vertriebenen, Flüchtlinge, Deportierten, aber auch den Heimatverbliebenen bleibt das Ende des Zweiten Weltkrieges neben seiner vielfach befreienden Wirkung leider auch immer schmerzhaft mit der Erinnerung an Flucht und Vertreibung, an Deportation und Zwangsumsiedlung, an Verfolgung, Entrechtung und Diskriminierung verbunden. Als Reaktion auf die Verbrechen des Hitler-Regimes wurden sie alleine wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit kollektiv in die Verantwortung für das begangene Unrecht der Nationalsozialisten genommen. Menschheitsverbrechen folgte nach Menschheitsverbrechen. Unrecht folgte auf Unrecht. Millionen Deutsche verloren ihre Heimat und alles, was Heimat ausmacht. Millionen Deutsche kamen während der ethnischen Säuberungen ums Leben.

Im neu geordneten Osteuropa litten die Heimatverbliebenen noch Jahrzehnte nach dem Krieg unter Stigmatisierung und Ausgrenzung. Der Vorwurf der Kollaboration und vielfache Ausgrenzungen zersetzten die Beziehungen zu Angehörigen der jeweiligen Mehrheitsgesellschaften, zu Nachbarn und vormaligen Freunden. In vielen Ländern wurde der Gebrauch der deutschen Sprache verboten oder anderweitig eingeschränkt. Die Folgen davon wirken auch heute noch in den deutschen Gemeinschaften in Mittel- und Osteuropa sowie den Staaten der früheren Sowjetunion spürbar nach, kulturelle Identität ist in Bedrängnis. Beschädigte Sprachkompetenz muss mühsam wieder aufgebaut werden. Erstaunlich und bemerkenswert ist, dass die Heimatvertriebenen bereits 1950, von Anfang an, in ihrer „Charta der Heimatvertriebenen“ den Kreislauf von Rache und Vergeltung unterbrochen und stattdessen den Blick nach vorne auf ein versöhntes und geeintes Europa richteten. Die Charta der Heimatvertriebenen ist eines der bedeutenden Gründungsdokumente der jungen Bundesrepublik und ein beachtliches Manifest zukunftsweisender Friedensarbeit und europäischer Verständigung.

Die Bundesregierung bekennt sich uneingeschränkt zum besonderen Kriegsfolgenschicksal der deutschen Heimatvertriebenen und Heimatverbliebenen und der Einstandspflicht Deutschlands dafür. Bis heute kommt die Bundesrepublik Deutschland mit der Aufnahme und Wiederbeheimatung von Aussiedlern und Spätaussiedlern, aber auch durch die identitätsstiftende Förderung der in ihren traditionellen Siedlungsgebieten verbliebenen deutschen Minderheiten ihrer Verantwortung für deren besonderes Kriegsfolgeschicksal nach. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Sicherung muttersprachlicher Kompetenz, auf einer zukunftsorientierten Jugendarbeit sowie einer Stärkung der Brückenfunktion.

75 Jahre nach Kriegsende befinden wir uns in einer Zeit des Übergangs. Es leben nur noch wenige Zeitzeugen, die uns von diesen historischen Ereignissen berichten können. Ohne persönlichen Bezug droht Geschichte zu verblassen. Das Unrecht der Nachkriegsgeschichte, die ethnischen Säuberungen, Flucht und Vertreibung der Deutschen, sowie deren Entrechtung, Ausgrenzung und Kollektivdiskriminierung in den Staaten des Ostblocks darf keine Randnotiz der Geschichte werden. Daher rufe ich dazu auf, die Erinnerung daran mahnend und als Grundlage besserer Erkenntnis wachzuhalten. Kultur und Geschichte der deutschen Heimatvertriebenen und der Heimatverbliebenen sind auch 75 Jahre nach Kriegsende als identitätsstiftender Teil unserer Gesamtgesellschaft weiterzutragen.

Gelingt dies generationenübergreifend, liegt darin auch ein kleiner Sieg über das damalige Nachkriegsunrecht: Wo immer heute russlanddeutsches Plautdietsch oder siebenbürgisch-sächsischer Dialekt gesprochen, Lieder aus Schlesien gesungen oder böhmische Spezialitäten zubereitet werden, wird dieser Unrechtsgeschichte etwas entgegengehalten und an einem Europa des Friedens, der Verständigung und der kulturellen Vielfalt gebaut.“

Schlagwörter: Aussiedlerbeauftragter, Bernd Fabritius, Heimatvertriebene, Kriegsfolgenschicksal, Weltkrieg, Gedenken

Bewerten:

20 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.