12. September 2005

Parteien auf den Zahn gefühlt

Hohe Arbeitslosigkeit und eine schwächelnde Wirtschaft im globalen Wettbewerb sind die großen Themen, die Deutschland weiterhin beschäftigen. Zur Stimmabgabe für die vorgezogene Bundestagswahl am 18. September aufgerufen sind im Sinne praktizierter Demokratie auch die Aussiedler in Deutschland und mit ihnen die hier lebenden Siebenbürger Sachsen. Ortung und Kenntnis der Positionen, die von den im Bundestag vertretenen Parteien gerade in Fragen der Aussiedlerpolitik eingenommen werden, können dabei Entscheidungshilfe leisten. Aufgrund von „Wahlprüfsteinen“ haben wir die Parteien befragt (siehe Siebenbürgische Zeitung Online vom 15. August 2005). Die Antworten werden im Folgenden zusammenfassend wiedergegeben.
Aufnahme und Integration der Aussiedler


Einen engen Zusammenhang zwischen der hohen Arbeitslosigkeit und den Eingliederungschancen der Aussiedler sieht Florian Hahn, politischer Referent der CSU-Landesleitung. Er schreibt: „Für die berufliche Eingliederung ist es wichtig, dass die Wirtschaft auf Grund besserer Rahmenbedingungen Arbeitsplätze schafft. Der Abbau der Arbeitslosigkeit ist eine weitere Voraussetzung dafür, dass Spannungen zwischen Einheimischen und Spätaussiedlern nicht entstehen bzw. vermindert werden. Hierfür wird sich die Union massiv einsetzen.“

Nach Ansicht der Christlich-Sozialen Union in Bayern sei die „Integration von Zuwanderern eine Aufgabe von hoher gesellschaftlicher Bedeutung“. Der Staat leiste Hilfestellung insbesondere durch die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführte Integrationskurse, an denen Spätaussiedler kostenfrei teilnehmen können. Die Sprachbeherrschung sei für die Akzeptanz in der Bevölkerung notwendig. Die CSU habe sich „immer für die politischen und persönlichen Belange der Aussiedler eingesetzt. Aussiedler, die nach Deutschland kommen, nehmen die Rechte unseres Grundgesetzes in Anspruch, die nicht beliebig zur Disposition gestellt werden können. Genau darauf zielt aber die Politik von Rot-Grün.“

Zum Problemkreis betreffend die Aufnahme und Integration der Aussiedler schreibt Dr. Dieter Wiefelspütz, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Nach § 7 des Bundesvertriebenengesetzes ist den Spätaussiedlern die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Hierbei handelt es sich um eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der Bund, Länder und Gemeinden mitwirken.

Die Eingliederung ist seit Mitte der 90er Jahre trotz rückläufiger Zuzugszahlen schwieriger geworden. Die Ursachen hierfür sind insbesondere schlechtere Deutschkenntnisse der heute zu uns kommenden Spätaussiedler. Dies erklärt sich vor allem daraus, dass viele der deutschen Volkszugehörigen in gemischtnationalen Ehen leben und dadurch die Verbindung zur deutschen Sprache und Kultur oftmals verloren haben. Daher ist die Sprachförderung vor der Ausreise und unmittelbar nach der Einreise besonders wichtig.

Wir unterstützen es, dass die Mittel, die der gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern dienen, dazu genutzt werden, Aussiedler und Ausländer verstärkt an örtliche Vereine heranzuführen und in die sozialen Gemeinschaften einzubinden. Für die Durchführung altersunabhängiger Integrationsmaßnahmen stehen im Haushalt des BMI daher im Jahr 2005 insgesamt 14,18 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Maßnahmen beziehen auch Siebenbürger Sachsen ein.

In Form von Projektförderung zielt unser Konzept zur sozialen Integration im Wohnumfeld insbesondere auf die präventive Arbeit, die Entschärfung sozialer Konflikte, die Akzeptanzsteigerung bei der einheimischen Bevölkerung, die Verbesserung der Kontakte zwischen Spätaussiedlern, Ausländern und Einheimischen sowie die Heranführung an soziale Einrichtungen ab. Mit den BMI-Integrationsmitteln werden im Jahr 2005 zahlreiche örtliche Einzelmaßnahmen gefördert. Hinzu kommen noch das bundesweite DSB-Projekt ‚Integration durch Sport‘ (ehemals ‚Sport mit Aussiedlern‘), das seit seiner Initiierung im Jahr 1989 mit bisher insgesamt 74,6 Millionen Euro aus Integrationsmitteln des BMI gefördert wird.“

Der Bundesgeschäftsführer der CDU, Dr. Johannes von Thadden, verweist in seinem Schreiben an die Siebenbürgische Zeitung auf die Antwort, die CDU und CSU auf die Wahlprüfsteine des Bundes der Vertriebenen (BdV) erarbeitet haben. Angesichts der Kürze des Wahlkampfes sei es nicht möglich, eine speziellere Beantwortung der Wahlprüfsteine einzelner Landsmannschaften vorzunehmen. Deshalb werden dort, wo ähnliche Fragen gestellt wurden, im Folgenden auch politische Aussagen der Unionspartien auf die Wahlprüfsteine des BdV zitiert. „CDU und CSU haben sich stets für die politischen und persönlichen Belange der Aussiedler und Spätaussiedler eingesetzt. Für die Unionsparteien ist es daher selbstverständlich, dass das im Grundgesetz garantierte Recht zur Aussiedlung nach Deutschland auch weiterhin erhalten bleibt und dass an der gesetzlichen Vermutung des allgemeinen Kriegsfolgenschicksals für die Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion festgehalten wird. Der erfolgreichen Regierungspolitik von CDU und CSU bis 1998 ist es zu verdanken, dass den Spätaussiedlern vielfältige Hilfen zur Eingliederung zur Verfügung stehen. Die meisten Spätaussiedler sind integriert sowohl in den Arbeitsmarkt als auch in die Nachbarschaft, in die Vereine, Verbände, das kommunale Leben und die Kirchengemeinden. Beispielsweise im Sport, in der Musik und im Handwerk gibt es viele Spätaussiedler, die Spitzenleistungen erbringen.“

Die FDP bekennt sich ebenfalls zu den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Heimatvertriebenen, Spätaussiedlern und deutschen Minderheiten. „Wir wollen keine Änderung des Artikels 116 Grundgesetz. Die Siebenbürger Sachsen haben in der Vergangenheit eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie es gelingen kann, die landsmannschaftliche Identität zu bewahren und unter Verzicht auf Vergeltung und Aufrechnung Brücken zu bauen – so wie auch zuletzt mit dem diesjährigen Heimattag unter dem treffend gewählten Leitsatz ‚Tiefen überstehen - Brücken bauen‘.

Die Liberalen halten an den gegenwärtigen Regelungen zum Zuzug und zur Integration von Aussiedlern fest: „Es war richtig, das Zuwanderungsgesetz unter das Motto ‚Fördern und Fordern‘ zu stellen. Das gilt insbesondere für den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, denn ein Schlüssel zur Integration liegt im Verständnis der deutschen Sprache. Wir wollen auch, dass Ehegatten und Kindern die gemeinsame Einreise mit einem Spätaussiedler ermöglicht wird, denn gemeinsam klappt die Integration von Familien am besten.“

Wie FDP-Generalsekretär Dirk Niebel schreibt, „gilt es, die wertvollen kulturellen Erfahrungen, die Aussiedler mitbringen, stärker als bisher zu nutzen, beispielsweise beim Aufbau und der Pflege von Partnerschaften mit Städten in ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten. Dieser Aspekt ist auch deshalb wichtig, weil der Bund immer nur eine Erstintegration bieten kann und die eigentliche Integration sich insbesondere vor Ort, also auf kommunaler Ebene vollzieht. Einen ganz entscheidenden Beitrag zur Integration der Siebenbürger Sachsen leistet beispielsweise das 1986 in Dinkelsbühl ins Leben gerufene Sozialwerk.“

Mark Holzberger, Referent für Flüchtlings- und Migrationspolitik des Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, stellt fest, dass seit den fünfziger Jahren etwa 4,5 Millionen Aussiedler in Deutschland aufgenommen worden seien, davon 430 000 aus Rumänien. Der Zuzug aus Rumänien sei „jetzt allerdings nahezu beendet“. Den aus der ehemaligen Sowjetunion zugewanderten Spätaussiedlern attestieren die Politiker parteiübergreifend mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache, wodurch auch die berufliche, soziale und gesellschaftliche Eingliederung erheblich beeinträchtigt wird.
In den siebenbürgischen „Wahlprüfsteinen“ wurde auch der Sachverhalt bei Familien erwähnt, die im Vertrauen auf die Aufnahmebescheide des Bundesverwaltungsamtes ihre Lebensgrundlage im Herkunftsland aufgegeben haben, nach Deutschland eingewandert sind und hier nun - anders als im Aufnahmebescheid zugesagt – nicht als Spätaussiedler anerkannt werden. Diese Siebenbürger Sachsen werden in Deutschland rechtlich wie Ausländer behandelt.

Die SPD verweist in ihrem Antwortschreiben auf die Ständige Konferenz der Innenminister- und –senatoren, die Innenministerkonferenz (IMK), die in ihrer Sitzung vom 23. und 24. Juni 2005 in Stuttgart keine Verständigung darüber erzielt habe, Ehegatten und Kindern, die keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen, die gemeinsame Ausreise mit einem Spätaussiedler zu ermöglichen. Diese „Ungleichbehandlung“ ist nach Ansicht von Dr. Dieter Wiefelspütz, dem Innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nicht integrationsförderlich. „Denn die Großfamilien der Spätaussiedler können damit nicht gemeinsam einen Integrationskurs besuchen. Die SPD wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Innenministerkonferenz ihre Beschlüsse so ändert, dass Ehegatten und minderjährige ledige Kinder ebenso wie Schwieger- und Stiefkinder gemeinsam mit einem Spätaussiedler einreisen können.“

Nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit dem Zuwanderungsgesetz eine „sinnvolle Bündelung der Zuständigkeiten im Aufnahmeverfahren beim Bund vorgenommen: Früher waren für das Aufnahmeverfahren das BVA und für das Bescheinigungsverfahren die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig“. Mit dem Zuwanderungsgesetz werde jetzt sowohl das Aufnahme- als auch das Bescheinigungsverfahren durch das BVA durchgeführt. Auf eine erneute Prüfung der Deutschkenntnisse nach Einreise werde dabei verzichtet.

Auch Florian Hahn von der CSU-Landesleitung verweist auf die Änderungen des Zuwanderungsgesetzes: Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 erfolge die Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung bei den ab Jahresanfang einreisenden Personen unmittelbar vom Bundesverwaltungsamt, das bereits das Aufnahmeverfahren durchgeführt und den Aufnahmebescheid erteilt habe. Dadurch werde es künftig unterschiedliche Rechtsauslegungen in der Aufnahmeerteilung durch das BVA und der späteren Beurteilung des Spätaussiedlerstatus durch die Länderflüchtlingsverwaltung nicht mehr geben.

Die oben zitierten Antworten betreffen überwiegend Deutsche aus Russland und nicht den erfragten Sachverhalt. Damit ist keine Partei auf Lösungen der Härtefälle eingegangen.

Kulturarbeit und Siebenbürgisches Museum


In der Frage des kulturellen Erbes der Vertriebenen und Aussiedler sowie des Erhalts des siebenbürgischen Kulturzentrums in Gundelsheim verteidigt Dieter Wiefelspütz, Innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, die im Jahr 2000 verabschiedete Neukonzeption von Rot-Grün: „§ 96 BVFG verpflichtet den Bund und die Länder, die kulturellen Traditionen in den ehemals deutschen Kulturlandschaften Mittelosteuropas im politischen und historischen Bewusstsein zu bewahren. Angesichts der Öffnung der Grenzen in Mittel- und Osteuropa sowie der Deutschen Einheit war eine zeitgemäßere Definition dieser Aufgabe überfällig. Die Koalition hat sich von einer einseitigen Vertriebenenpolitik gelöst und entwickelte im Jahr 2000 mit der ‚Neukonzeption zur Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa‘ eine zeitgemäße Form des Umgangs mit deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. Dies geschah unter Einbeziehung des Aspekts der historischen Aussöhnung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarstaaten als auch unter dem Gesichtspunkt des Bewusstseins eines gemeinsamen europäischen Kulturerbes. Kulturarbeit nach § 96 BVFG wurde als ein Beitrag zur Geschichte der europäischen Identität definiert.

Die siebenbürgischen Kultureinrichtungen und Kulturarbeit in Deutschland unterfallen der Förderung nach § 96 BVFG. Die SPD steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Erlebnisgeneration und zunehmend stärker der nachgeborenen Generationen in Deutschland [Hervorhebung der Redaktion] und im Ausland zu erhalten und zu fördern.

Im Rahmen der Konzeption 2000 wurden u.a. fünf bestehende Kulturreferentenstellen von den Landsmannschaften zu den vom Bund geförderten Museen im Bereich des § 96 BVFG verlagert. Eine Streichung der Personalmittel oder Stellen ist nicht erfolgt. Die Verlagerung der Stellen führte zur gewünschten Professionalisierung, insbesondere auch im Bereich der kulturellen Breitenförderung. Sie vermittelt Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung und bringt diese in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit, über den Wirkungskreis der einst Vertriebenen und ihrer unmittelbaren Nachkommen hinaus. Die Kulturreferenten initiieren und begleiten mit ihrer Tätigkeit auch die sehr wertvolle ehrenamtliche Breitenarbeit vor Ort und halten engen Kontakt zu den Siebenbürgern Sachsen in Rumänien. Ebenso wurde der Kontakt zu den Landsmannschaften aufrechterhalten. Die breitenkulturelle Arbeit konnte durch diese rein strukturelle Änderung professionalisiert und in ihrer Qualität und Effizienz gesteigert werden.

Als ein weiteres wichtiges Projekt wird die SPD-geführte Bundesregierung das Siebenbürgische Museum im Gundelsheim ab 2006 im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel für eine behutsame museale Erweiterung mit bis zu 200 000 Euro fördern. Damit wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung siebenbürgischer Kultureinrichtungen in Deutschland für die nächsten Jahre geleistet.“

CDU und CSU setzen sich erklärtermaßen dafür ein, „den gesetzlichen Auftrag zur Wahrung, Pflege und Fortentwicklung des ostdeutschen Kulturgutes zu erfüllen“. Die Kultur der Deutschen aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa und das kulturelle Erbe der deutschen Vertriebenen seien „fester Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der gesamtdeutschen Identität. Die Pflege der ostdeutschen Kultur nach § 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) ist nach der staatlichen Einheit Deutschlands im Jahre 1990 und der Osterweiterung der Europäische Union im Jahre 2004 aktueller denn je. Sie ist Auftrag und Verpflichtung für Bund, Länder und Kommunen und richtet sich an das ganze Volk.“

„Bei Rot-Grün finden die Vertriebenen immer weniger Unterstützung“, kritisieren die Unionsparteien in ihrer Antwort auf die Wahlprüfsteine des Bundes der Vertriebenen. Dies zeige sich insbesondere an den erheblichen Mittelkürzungen zu Lasten ostdeutscher Kulturarbeit (1998 unter Bundeskanzler Helmut Kohl: ca. 23,5 Millionen Euro; 2005: 12,9 Millionen Euro). Das von der rot-grünen Bundesregierung entwickelte Konzept zur Vertriebenenkulturarbeit aus dem Jahre 2000 habe zu „massiven strukturellen Eingriffen und oftmals zu einem Herausdrängen der Vertriebenenvertreter aus den Stiftungen, Landesmuseen und Bundeskultureinrichtungen geführt. Dies ist ein Schlag gegen den geistigen Besitz der Heimatvertriebenen und der deutschen Kulturnation. Die rot-grüne Konzeption muss deshalb dringend verändert werden. Die Heimatvertriebenen müssen wieder stärker in ihre Kulturarbeit einbezogen werden. Die Bedeutung der kulturellen Breitenarbeit muss wieder einen höheren Stellenwert erlangen.“

Florian Hahn erklärt, dass die CSU „der Kulturarbeit hinsichtlich der Herkunftsgebiete unseres Volkes im Osten und Südosten außerordentliche Bedeutung“ beimesse. „Dieses Aufgabenfeld hat in der öffentlichen Wahrnehmung bisher ein Nischendasein geführt. Für uns handelt es sich hierbei um einen untrennbaren Bestandteil unseres nationalen Kulturerbes.“

Auch FDP-Generalsekretär Dirk Niebel kritisiert die Kulturpolitik der derzeitigen Bundesregierung: „Unter der rot-grünen Bundesregierung wurden die Mittel für die Kulturarbeit in unzulässiger Weise gekürzt. Daher setzt sich die FDP dafür ein, dass die Kürzungen zurückgenommen werden. Die Kulturarbeit der Vertriebenen und die Erforschung und Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa stellen einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Menschen in Mittel- und Osteuropa dar. Besonders wichtig ist es uns, mit Hilfe der Kultureinrichtungen der Siebenbürger Sachsen einen lebendigen Brückenschlag nach Südosteuropa zu leisten. Wir leben in einem vereinigten Europa und gerade der kulturelle Austausch kann einen wichtigen Beitrag zur Verständigung leisten.“

Bündnis 90/Die Grünen bekennt sich zwar zu § 96 BVFG, findet aber die derzeitige Kulturförderung der in Deutschland lebenden Spätaussiedler ausreichend. Aufgrund der Neukonzeption aus dem Jahr 2000 „konnte inzwischen die institutionelle wie auch die projektbezogene Förderung gestrafft, die Vernetzung zwischen den Institutionen verbessert und die kulturelle Breitenarbeit effektiver gestaltet werden. Gleichzeitig konnte das Netzwerk gut nachbarschaftlicher Zusammenarbeit bei der Pflege und Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes ausgebaut werden. Neben dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa fördert der Bund auch Museen (wie z. B. das Siebenbürgische Museum oder das Donauschwäbische Zentralmuseum) und wissenschaftliche Einrichtungen. Über grundlegenden Änderungen wird bei uns diesbezüglich nicht nachgedacht“, schreibt Mark Holzberger, Referent für Flüchtlings- und Migrationspolitik von Bündnis 90/Die Grünen.

Förderung deutscher Minderheiten


Die finanziellen Hilfen für die in den Siedlungsgebieten lebenden deutschen Minderheiten werden grundsätzlich von allen Parteien befürwortet. Die Sozialdemokraten erklären, dass die deutschen Minderheiten in den Herkunftsländern durch vielfältige Hilfsmaßnahmen von der SPD-geführte Bundesregierung unterstützt werde: durch kulturelle, wirtschaftliche, humanitäre und gemeinschaftsfördernde Maßnahmen. „Die Angehörigen der Minderheiten sollen durch gezielte Bleibehilfen in die Lage versetzt werden, als eigenverantwortliche Staatsbürger ihres Landes an dessen Aufbau mitzuwirken und aktiv an den Bindungen zu Deutschland teilzuhaben. Dabei ist das Umfeld angemessen in die Projekte einzubeziehen. Die Hilfen sind als Hilfe zur Selbsthilfe gestaltet. Unsere Hilfenpolitik ist eingebettet in den OSZE-Prozess, die Vereinbarungen des Europarates zum Minderheitenschutz und die bestehenden bilateralen Verträge. Sie hat zum Ziel, Spannungen und Vorurteile zwischen Minderheits- und Mehrheitsbevölkerung abzubauen, und ist damit Teil einer aktiven Friedenspolitik“, schreibt Dr. Wiefelspütz.

Eine kritische Prüfung der bisherigen Projekte habe ergeben, dass Infrastrukturmaßnahmen und investive Großprojekte im Bereich der Wirtschaft und Landwirtschaft nicht mehr durchgeführt werden. Begonnene investive Projekte werden allerdings zu einem sinnvollen Abschluss geführt, um Investitionsruinen zu vermeiden. Stattdessen werden Maßnahmen gefördert, „die den Menschen konkrete Perspektiven in ihren angestammten Wohngebieten bieten“. Die Haushaltsmittel seien zwar verringert worden, reichen aber aus, „um die neuen Schwerpunkte wie die Breitenarbeit, Begegnungsstättenarbeit, Sprachkurse, Jugendarbeit, Aus- und Fortbildung und die Städtepartnerschaften zu fördern. Diese Partnerschaften zwischen deutschen Kommunen, Kreisen, Ländern oder gesellschaftlichen Organisationen mit entsprechenden Partnern in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa müssen vermehrt aufgebaut und genutzt werden.“

Im Regierungsprogramm der CDU und CSU wird die über Jahrzehnte praktizierte, wichtige Brückenfunktion, die die deutschen Heimatvertriebenen und die deutschen Volksgruppen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa bei der Zusammenarbeit mit unseren östlichen Nachbarn innehaben, ausdrücklich hervorgehoben. In der Antwort der Unionspartien auf die Wahlprüfsteine des BdV heißt es: „Wir können uns alle darüber freuen, welche Fortschritte hier in den letzten Jahren möglich waren. Der weitere Ausbau grenzüberschreitender Kontakte mit den Herkunftsgebieten, insbesondere auch mit den Deutschen Freundschaftskreisen, Länder übergreifende Zusammenarbeit in der wissenschaftlichen Erforschung des Kulturgutes, Paten- und Partnerschaften und gezielte Verstärkung der kulturellen Zusammenarbeit sind für die Unionsparteien wichtige Bausteine einer auf weiteres Zusammenwachsen in Europa und einer auf Völkerverständigung ausgerichteten Kulturpflege. Wichtig dabei ist, dass nicht nur die Höhe der Zuwendungen an die deutschen Volksgruppen sichergestellt ist, sondern dass bei der Verwendung der Mittel partnerschaftlich zusammengearbeitet, die Möglichkeit der weitgehenden Selbstverwaltung der Mittel eingeräumt wird und Brücken auch zu der Bevölkerungsmehrheit geschlagen werden. Nur so kann der Erfolg der kulturellen, gesellschaftlichen, sozialen und kirchlichen Projekte gewährleistet werden. Ohne Planungssicherheit hinsichtlich der Fördermittel lassen sich die mittel- und langfristigen Projekte nicht erfolgreich betreiben.

Die Unterstützungsleistungen für die deutschen Volksgruppen in den MOE-Staaten und der GUS wurden durch die rot-grüne Bundesregierung von rund 71,6 Millionen Euro, die noch im Jahre 1998 unter Bundeskanzler Helmut Kohl hierfür bereit gestellt wurden, auf rund 21 Millionen Euro im Jahre 2005 abgesenkt.“ Diese Politik bedarf dringend einer Korrektur.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel schreibt, dass die Hilfsprojekte „in Abstimmung mit den zuständigen rumänischen Stellen und der deutschen Minderheit weiter fortgeführt werden. Dazu gehören auch die Förderung der deutschen Sprache durch muttersprachlichen Unterricht sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum Erhalt von deutschen Kulturgütern sowie Dörfern und Städten in den Siedlungsgebieten.“

Beharren auf Fremdrentenkürzungen


Von besonderer Wichtigkeit sind für Spätaussiedler die Positionsnahmen in der Rentenfrage. Die frühere Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hatte im September 1996 das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) im Bundestag durchgesetzt und damit die Renten der Spätaussiedler drastisch beschnitten.

Diese Maßnahme wird inzwischen auch von der SPD verteidigt: „Nicht alle Berechtigten, deren Rente erst nach dem 30. September 1996 beginnt, sind unmittelbar von der von Union und FDP beschlossenen pauschalen Kürzung der Entgeltpunkte für FRG-Zeiten von 40 Prozent betroffen. Lediglich Berechtigte, die vor dem 1. Januar 1991 zugezogen sind, gehören hierzu. Für Berechtigte, die nach dem 31. Dezember 1990 zugezogen sind, wurde die schon bestehende pauschale Kürzung der Entgeltpunkte lediglich von 30 Prozent auf 40 Prozent erhöht.“ Weiter wird darauf hingewiesen, dass in vielen Fällen auch die Vorschrift des § 262 SGB VI über Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt eingreife. „Insbesondere bei Frauen hat diese Regelung zum Teil zu einem vollständigen Ausgleich der Anwartschaftsminderung geführt. Die Einschätzung der Rentenversicherungsträger, dass die durchschnittliche Minderung deutlich unter 40 Prozent liegt, dürfte vor diesem Hintergrund zutreffen. Aber auch eine Kürzung von 5, 10 oder gar 20 Prozent stellt einen erheblichen Eingriff für den einzelnen Betroffenen dar. Von daher sind Ihre Einwände gegen diese Maßnahme durchaus verständlich.

Die vom 4. Senat des Bundessozialgerichts vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken halten wir aber für nicht durchgreifend und gehen auch nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dieses anders beurteilen wird. Eine solche Entscheidung wäre angesichts der von uns ausgewerteten und bewerteten Stellungnahmen überraschend.

Eine unter sozialpolitischen Gesichtspunkten zumindest überlegenswerte teilweise Abschwächung der pauschalen Kürzung der Entgeltpunkte für FRG-Zeiten erscheint uns aber derzeit schon nicht finanzierbar. Sowohl die Staatseinnahmen als auch die Finanzmittel der gesetzlichen Rentenversicherung bieten hierfür keinen hinreichenden Handlungsspielraum“, schreibt der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Dieter Wiefelspütz.

Die CSU erklärt dazu: „Die Frage der Rentenkürzungen der Spätaussiedler wird derzeit für Bundesverfassungsgericht geprüft, dessen Entscheidung ist abzuwarten. In den letzten Jahren gab es wiederholt Initiativen, Fremdrenten für neu nach Deutschland zuziehende Spätaussiedler abzuschaffen, da das Vertreibungsgeschehen 60 Jahre nach Kriegsende im wesentlichen als beendet anzusehen ist. Die CSU ist immer für den Erhalt der Leistungen des Fremdrentengesetzes für neu einreisende Spätaussiedler eingetreten. Dies war jedoch nur unter Inkaufnahme erheblicher Leistungseinschränkungen, nicht nur im Bereich des Fremdrentengesetztes möglich.“

Der Generalsekretär der Liberalen, Dirk Niebel, schreibt: „Die FDP setzt sich immer dafür ein, dass keine Bevölkerungsgruppe überproportional unter sozialpolitischen Reformen zu leiden hat. Im Umkehrschluss müssen bei der Konsolidierung unserer maroden Sozialsysteme alle gesellschaftlichen Gruppen mit einbezogen werden. Ziel unserer Rentenpolitik ist Beitragssatzstabilität zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und eine ausreichende finanzielle Sicherung der Rentner im Alter, bei einem fairen Interessenausgleich zwischen den Generationen. Um eine flächendeckende Altersarmut zu vermeiden, wollen wir die schnelle Förderung privater wie betrieblicher Altersvorsorge in den Mittelpunkt stellen.“

Parteien können ihre Wahlversprechen freilich nicht immer einhalten, weil es die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklung im Lande gar nicht erlaubt. Dennoch sollte der mündige Bürger ihre Positionen, Ziele und Absichtserklärungen kennen, bevor, jeder für sich selbst, eine Wahlentscheidung trifft. Zudem wäre es empfehlenswert, wenn auch Siebenbürger Sachsen den Wahlkampf dazu nutzten, die eigenen Anliegen im Gespräch mit den Kandidaten der verschiedenen Parteien zu artikulieren.

Siegbert Bruss


Schlagwörter: Parlamentswahlen, Verband

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