5. April 2007
Übergangsregelungen im Bundesrat beschlossen
Berlin – Der Bundesrat hat am 30. März 2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. März 2007 verabschiedeten Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz über die Rente mit 67 zuzustimmen.
Damit werden auch die in Artikel 16 des Gesetzes enthaltenen Übergangsregelungen zur Anwendung der 40-Prozent-Kürzung für Fremdrenten im Gesetz festgeschrieben. Da die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland die Übergangsregelungen für unzureichend befindet, wird die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ diese einer rechtlichen Überprüfung im Rahmen der bereits laufenden Verfahren zuführen.
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Schlagwörter: Rente, Rechtsfragen, Landsmannschaft
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