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12. August 2009

Verbandspolitik

Verband durch Beitritte stärken

Vor kurzem haben die Vorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V., Dr. Bernd Fabritius, und des Hilfsvereins Johannes Honterus e.V., Stuttgart, Dipl.-Ing. Berndt Schütz, das Protokoll über den Beitritt des Hilfsvereins zum Verband der Siebenbürger Sachsen unterzeichnet. Damit wurde der Hilfsverein Mitglied unseres Verbandes. Im Beitrittsprotokoll werden die Modalitäten der Zusammenarbeit geregelt und bestehende Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten. So wird der Hilfsverein strukturell als Mitglied der Landesgruppe Baden-Württemberg zugeordnet und vom Landesvorstand betreut. Anhand dieses Beispiels werden im Folgenden die Rahmenbedingungen erläutert, unter denen auch andere Vereine dem Verband beitreten können. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 5 mal kommentiert.

  • gogesch

    1gogesch schrieb am 12.08.2009, 12:54 Uhr:
    Das ist alles recht schwierig zu verstehen und mit sehr vielen "kanns" und "solls" versehen.

    Wenn ich den Punkt 3 richtig versthe, kann eine HOG, die als eingetragener Verein organisiert ist, zusätzlich zum HOG-Verband, dem Verband (Ex-LM) beitreten.

    Welche Folgen, außer dem Mitgliedsbeitrag, hätte dieser Beitritt für die betreffende HOG?
  • Erhard Graeff

    2Erhard Graeff schrieb am 12.08.2009, 15:29 Uhr:
    Hallo gogesch,
    für weitere Infos empfehle ich die Beitrittsordnung zu lesen http://www.siebenbuerger.de/verband/dateien/verbandsrichtlinien-verbandtag-2007.pdf#page=5
    Eine HOG müsste danach kein eingetragener Verein sein. Was die Mitgliedschaft einem Verein und dem Verband, zu dem sie beitritt, bringt, soll in Beitrittsgesprächen geklärt und im Beitrittsprotokoll festgehalten werden. Der Verband und ganz unterschiedliche Beitrittskandidaten (in Struktur, Größe, Potenz) mit sicherlich unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen setzen sich zusammen und legen den Rahmen fest, in dem sie sich gemeinsam bewegen wollen. Die siebenbürgisch-sächsische Gemeinschaft als Ganzes kann davon nur profitieren.
  • gogesch

    3gogesch schrieb am 12.08.2009, 16:51 Uhr:
    Wenn die siebenbürgisch-sächsische Gemeinschaft davon nur profitieren kann, warum ruft dann der HOG-Verband nicht zur Beitretung der einzelnen HOGs auf oder tritt selbst als Verband bei?

    Wenn ich den Gedanken weiter verfolge: der HOG-Verband versucht selbst die HOGs als Mitglieder im HOG-Verband zu werben.

    Ich verstehe das alles nicht. Hoffentlich kapieren es die restlichen HOG-Verantwortlichen in Deutschland.

    [Beitrag am 12.08.2009, 16:53 von gogesch geändert]
  • Erhard Graeff

    4Erhard Graeff schrieb am 12.08.2009, 20:01 Uhr:
    Deine Frage (erster Absatz) kann ich nicht beantworten. Vielleicht bringt das die Zukunft.
    Eine Privatperson kann Mitglied im Kleintierzuchtverein sein (weil man da mit anderen zusammen ist, die z.B. ebenfalls Kaninchen züchten), dann kann diese Person Mitglied in einem Chor sein (weil man mit den Leuten am besten singen kann) und dann gibt es noch den Sportverein, weil man ja gerne Skigymnastik macht, um dann fit für den Wintersport zu sein. Durch eine Mitgliedschaft in unterschiedlichen Vereinen können Aktivitäten mit unterschiedlichem Schwerpunkt am besten ausgeübt werden.
    Genauso ist es z.B. mit einem Chor, der Mitglied z.B. einer Kreisgruppe unseres Verbandes ist (weil er hier als Trachtenchor firmiert). Zusätzlich singen die Herrschaften aber auch Madrigale, wozu die Mitgliedschaft im Oberbayerischen Sänger-Verband Sinn macht. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht hoch unbd man verspricht sich z.B. fachliche Unterstützung, bessere Probemöglichkeiten und vielleicht auch irgendwelche Zuwendungen, wenn man Mitglied dieses Dachverbandes ist.

    Eine HOG kann Mitglied im Verband der siebenbürgisch-sächsischen Heimatortsgemeinschaften sein, weil die HOG z.B. vor allem Unterstützung, Austausch von fachlichem Wissen usw. im Bereich Friedhofspflege und Sanierung von Kirchenburgen und Pfarrhäusern benötigt. Genauso kann sie die Mitgliedschaft in unserem Verband anstreben, weil sie vor allem "dazugehören will", wenn es darum geht, die Interessen unserer Landsleute hier in Deutschland zu vertreten und den Verband in dieser Arbeit (auch zahlenmäßig) zu unterstützen. Zudem können u.U. Aktivitäten der HOG hier in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Verband der Siebenbürger Sachsen evtl. leichter "von der Hand gehen". Könnte sein und dann heißt es abwägen und eine Entscheidung treffen. Es gibt jedenfalls Dinge, die der HOG-Verband besser kann und anderes wiederum, mit dem sich unser Verband leichter tut.


    [Beitrag am 12.08.2009, 20:07 von Erhard Graeff geändert]
  • gogesch

    5gogesch schrieb am 13.08.2009, 09:34 Uhr:
    Vielen Dank für Deine Erklärungsversuche.

    Für mich heißt es jetzt: als HOG kann ich HEUTE wählen ob ich zum Verband der Siebenbürger Sachsen oder zum HOG-Verband oder zu Beiden gehören will.

    Die Rolle des Verbandes (Ex-LM), als Interessenvertretung der Siebenbürger Sachsen und festen, arbeitsfähigen Strukturen, sehe ich sehr klar.

    Was ich nicht auf Anhieb erklären könnte, wäre die Rolle des HOG-Verbandes?
    Die einzelnen HOGs arbeiten komplett selbständig. Der Leitfaden des HOG-Verbandes ist ein in sich stimmendes Werk, das denen sicherlich weiter helfen kann, die diese Hilfe brauchen.
    Aus meiner Sicht ist momentan der richtige Zeitpunkt für den HOG-Verband seine Rolle zu überdenken und neu zu definieren.
    Ansätze gibt es sicherlich einige: Verbindung zur rumänischen Gemeinde am siebenbürgischen Heimatort, Dokumentation der sächsischen Geschichte im Heimatort in Siebenbürgen.. usw.

    [Beitrag am 13.08.2009, 09:35 von gogesch geändert]

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