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30. September 2024

Verschiedenes

Neue rumänische Rentenbescheide nach Gesetz 360/2023 – Unterstützung bei Erstellung der Lebensbescheinigungen durch den Verband

Rumänien hat im letzten Jahr eine umfassende Reform des Rentenrechtes beschlossen (Gesetz 360/2023). Neben einigen Verfahrensänderungen (Verfahren zur Lebensbescheinigung für Leistungsbezieher, vgl. Siebenbürgische Zeitung, Folge 13 vom 5. August 2024, S. 1 und 3, siehe auch SbZ Online vom 26. Juli 2024) wurde auch die Formel zur Rentenberechnung grundlegend geändert und eine stärkere Beitragsbezogenheit eingeführt. Damit ist der rumänische Gesetzgeber einer Forderung der Europäischen Union nachgekommen. Als Folge dieser Änderung erhält nun jeder Bezieher einer Rente aus Rumänien einen neuen Berechnungsbescheid (Decizie Nr. XYZ privind aplicarea prevederilor art. 144 din Legea 360/2023 – XYZ ist die meist sechsstellige individuelle Nummer des Bescheids). mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Peter Otto Wolff

    1Peter Otto Wolff schrieb am 01.10.2024, 09:58 Uhr:
    Im Prinzip eine gute Sache, wenn ....sie denn funktioniert. Wie ich die CJP kenne, wird es sicher welche geben, die von Kreisverbänden bescheinigte LB nicht anerkennen werden. Frage mich auch, wird die Erteilung der Bescheinigung mit der Mitgliedschaft konditioniert? Einerseits verständlich, aber irgendwie unfair gegenüber Landsleuten, da LB bei staatl. Ämtern kostenfrei sind.

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