11. April 2012

Fünfjährige Grundschule in Rumänien

Das Anfang 2011 verabschiedete rumänische Unterrichtsgesetz sieht eine verpflichtende Vorschulklasse, also einen fünfjährigen Grundschulunterricht vor. Mit der Durchführung wird im Schuljahr 2012/2013 begonnen.
Diese Veränderung der Schulstruktur stellt die Schulen vor Probleme. Die Projektfassung des neuen Lehrplans der Vorklasse wurde auf einer Webseite des Ministeriums veröffentlicht und jeder konnte Vorschläge einschicken. Die Endfassung hat natürlich Auswirkungen auf die Lehrpläne der folgenden Grundschulklassen. Gespannt wird man auf die Zahl der Deutschstunden in den deutschsprachigen Schulen und Abteilungen sein. Die Einschreibungen erfolgen ab dem 5. März in Etappen, zunächst für Kinder aus dem Einzugsgebiet einer Schule, wobei Kinder, die der deutschen Minderheit angehören, in den deutschsprachigen Schulen und Abteilungen ihres Einzugsgebiets Vorrang haben.

Problematisch: „Tests jedwelcher Art werden laut Gesetz verboten, wodurch auch die Möglichkeit entfällt, die Sprachkompetenz der Schulanfänger als Aufnahmekriterium festzulegen“, heißt es in einem Beitrag der Schulinspektorin Monika Hay (die im Kreis Hermannstadt für das Projekt zuständig ist) in der Zeitschrift des ­Zentrums für Lehrerfortbildung in deutscher Sprache. Das Hauptproblem aber ist der Lehrerbedarf. „Woher plötzlich 20% mehr deutschsprachige Grundschullehrer/innen“, schreibt ein Schulleiter.

W. K.

Schlagwörter: Rumänien, Schule, Gesetz

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