19. Mai 2010

Schnellere Rückgabe mobiler Kulturgüter in Rumänien

Hermannstadt – Künftig können mobile Kulturgüter, die während des Kommunismus in Rumänien enteignet wurden, schneller ihren rechtmäßigen Eigentümern rückerstattet werden, berichtet die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien. Durch eine Änderung des Artikels 99 des Gesetzes 182/2000 sollen Sammlungen, deren Klassifizierungsverfahren läuft, den Eigentümern jährlich in Teilbeständen zurückgegeben werden, sobald die entsprechenden Gutachten abgeschlossen sind.
Das Gesetz wurde bisher so interpretiert, dass Sammlungen mobiler Kulturgüter erst nach deren Gesamtbewertung erstattet werden können. Im Brukenthalmuseum in Hermannstadt läuft beispielsweise seit Jahren ein Bewertungsverfahren, das zu einer Blockade geführt hat: An die evangelische Gemeinde werden keine Kulturgüter zurückgegeben.

Die erwähnte Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag von Dr. Sabin Luca, Direktor des Hermannstädter Brukenthalmuseums, zurück. Der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, Ovidiu Ganț, brachte ihn im Parlament ein, wo der Novellierungsvorschlag am 5. Mai angenommen wurde.

HW

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Hermannstadt

Bewerten:

10 Bewertungen: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.