26. Juli 2016

Kommunalpolitikergesetz verfassungswidrig

Bukarest – Das Gesetz, wonach „nur“ auf Bewährung verurteile Kommunalpolitiker ihre Mandate behalten, wurde am 6. Juli nun auch vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig befunden. Staatspräsident Klaus Johannis hatte Verfassungsklage gegen das Gesetz eingelegt, nachdem das Parlament einige umstrittene Änderungen zum Status der Kommunalpolitiker eingefügt hatte.
Demnach sollten nur zur Haft verurteilte Politiker ihr Mandat verlieren – eine völlig neue Differenzierung zwischen Gefängnis- und Bewährungsstrafe. Verfassungswidrig sei diese, weil sie Kommunalpolitiker, die wegen Korruptionsdelikten verurteilt wurden, gegenüber anderen Bürgern privilegiere. Johannis hatte das Gesetz schon einmal zur Prüfung an das Parlament zurückgeschickt, doch dieses hatte eine Änderung der entsprechenden Passagen abgelehnt. Wenige Tage später forderte die Kovorsitzende der Liberalen (PNL), Alina Gorghiu, unter Bezugnahme auf das Urteil, dass dieses gleichsam auch für Parlamentarier gelten sollte. Die PNL-Chefin spielte damit auf den wegen Wahlbetrug auf Bewährung verurteilten PSD-Vorsitzenden Liviu Dragnea an. Die PNL sei dabei, Unterschriften für ein derartiges Gesetz zu sammeln, so Gorghiu.

NM

Schlagwörter: Gesetz, Kommunalpolitiker, Johannis

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