9. Juli 2020

Entschädigung auch für Kinder der Deportierten

Bukarest – Das Gesetz zur Entschädigung für die Opfer des Kommunismus – dazu gehören politische Verfolgung, Verschleppung, Zwangsarbeit und Zwangsumsiedelung – wird auf deren Nachkommen ausgeweitet. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag, initiiert vom Abgeordneten der serbischen Minderheit Slavoliub Adnagi und unterstützt vom DFDR-Abgeordneten Ovidiu Ganț, wurde kürzlich vom Parlament angenommen.
Begünstigt sind Personen, deren Eltern nach dem 6. März 1946 unter dem kommunistischen Regime zu leiden hatten. Schon im vorigen Jahr hatte Ganț zusammen mit den Abgeordneten der PNL und der nationalen Minderheiten eine Gesetzesinitiative im Parlament durchgesetzt, derzufolge die monatlichen Renten der Opfer des Kommunismus deutlich angehoben wurden. Auf Basis des am 26. Juli 2019 in Kraft getretenen Gesetzes (die Siebenbürgische Zeitung berichtete) erhielten Zwangsarbeiter in der ehemaligen Sowjetunion (Russlanddeportierte) und Bărăgan-Deportierte 700 Lei Entschädigung für jedes Jahr in der Deportation. Im Gesetzesentwurf war auch vorgesehen, die Kinder politisch Verfolgter zu entschädigen, was die Abgeordnetenkammer mit Regierungsmehrheit (PSD und ALDE) ablehnte. Das neue Gesetz wird in Kürze im Amtsblatt veröffentlicht, danach werden Details über das Antragsverfahren bekannt.

NM

Schlagwörter: Entschädigung, Opfer, Kommunismus, Deportation

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Neueste Kommentare

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