30. Januar 2025

Venedig-Kommission über die Grundsätze von Wahlannullierungen

Bukarest – Wahlen dürfen nicht ausschließlich aufgrund von geheimen Informationen, sondern können nur aufgrund von klaren, transparenten und der Öffentlichkeit zugänglichen Beweisen annulliert werden. Zudem sollen betroffene Wahlparteien die Möglichkeit bekommen, eigene Standpunkte und Beweise vor der Justiz vorzulegen. Diese Grundsätze legte die Venedig-Kommission (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht), eine Einrichtung des Europarates, in einem Dringlichkeitsbericht am 27. Januar dar.
Wie die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien meldet, habe die Kommission klargestellt, dass sie nicht zuständig sei, den konkreten Fall Rumänien zu prüfen. Es sei äußerst schwierig, durch Online-Kampagnen und soziale Medien verübte Rechtsverstöße nachzuweisen. Das rumänische Verfassungsgericht hatte am 6. Dezember 2024 die Präsidentschaftswahl annulliert, in der der unabhängige Kandidat Călin Georgescu im zweiten Wahlgang gegen die USR-Vorsitzende Elena Lasconi antrat.

Die ausbleibenden Beweise für diesen tiefen Eingriff in das Wahlrecht führten zu Massenprotesten am 12. Januar in Bukarest (diese Zeitung berichtete). Zehntausende Rumänen feierten am 24. Januar in mehreren Großstädten die Union der Fürstentümer Walachei und Moldau, die 1859 unter Alexandru Ioan Cuza vollzogen wurde. Während Georgescu in Bukarest von den Menschen umjubelt wurde, blieben die führenden Politiker den öffentlichen Kundgebungen fern – bis auf PNL-Chef und Senatspräsident Ilie Bolojan, der in Focșani ausgebuht wurde.

Siegbert Bruss

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Dringlichkeitsbericht der Venedig-Kommission vom 27. Januar 2025 (in englischer Sprache): Urgent Report on the cancellation of election results by Constitutional Courts

Politisches Erdbeben in Rumänien, SbZ Online vom 28. November 2024

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Schlagwörter: Rumänien, Präsidentschaftswahlen

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