10. März 2017

Neues von der Restitutionsbehörde ANRP

Im Zuge des Informationsaustauschens unseres Verbandes mit der rumänischen Restitutionsbehörde (Autoritatea Națională pentru ­Restituirea Proprietăților – ANRP) hat die Bundesvorsitzende Herta Daniel am 27. Januar 2017 bei dem Präsidenten George Băeșu den Stand der Erledigung der Fälle angefragt. Im persönlichen Gespräch am 17. Oktober 2016 hatte Präsident Băeșu versichert, dass bis Ende des Jahres 2016 die Bearbeitung aller liegengebliebenen Fälle bis zur Eingangsnummer 10000 abgeschlossen („gelöst“) sein würden (siehe Eigentumsrückgabe auf dem Prüfstand: ANRP-Präsident führt Gespräch mit Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben).
Auf die entsprechende Anfrage ließ Băeșu über den rumänischen Botschafter Emil Hurezeanu am 21. Februar 2017 mitteilen, dass im Jahre 2016 eine Anzahl von 4392 Dossiers/Fälle aufgrund des Gesetzes 10/2001 gelöst worden seien. Weitere 6404 würden bearbeitet, wobei von den berechtigten Personen oder Erben weitere Unterlagen zur Ergänzung der Dokumentation angefordert worden seien. Zusätzlich wurde der Verband darüber informiert, dass die Mitarbeiter der rumänischen Behörde dabei seien, die Dossiers mit den Registriernummern ab 10000 bis 12000 zu bearbeiten.

Diese nicht befriedigende Antwort veranlasste die Bundesvorsitzende, am 5. März eine erneute Anfrage an die Restitutionsbehörde zu richten. Denn aus den beiden genannten Zahlen lässt sich nicht erschließen, wie viele der Anträge unserer Mitglieder aus der Aufstellung, die unser Verband der ANRP zur Verfügung gestellt hat, sich darunter befinden. Zudem ist offensichtlich, dass nicht alle Fälle bis zur Dossier-Nummer 10000 gelöst worden sind. Wie kommt es, dass uns Beispiele von Dossiers mit einer Nummer unter 10000 bekannt sind, bei denen der Restitutionsbehörde die erbetenen Unterlagen bis Mitte des Jahres 2016 zugegangen sind und trotzdem bis jetzt, Anfang März 2017, keine Nachricht über deren Erledigung eingegangen ist? Wenn diese Fälle unter die oben genannten, im Jahr 2016 bearbeiteten 6404 Dossiers fallen, so wäre es für unsere Mitglieder gut zu wissen, bis wann mit dem Abschluss dieser Verfahren – das Vorliegen aller erbetenen Dokumente vorausgesetzt – zu rechnen ist.

Der Bitte um eine klärende Stellungnahme durch den Präsidenten George Băeșu hat Bundesvorsitzende Daniel in ihrem Schreiben folgenden Absatz vorangestellt: „Aus der uns zwischenzeitlich zugegangenen Korrespondenz der ANRP ist kein einziger Abschluss der von unserem Verband bei der ANRP eingereichten Fälle ersichtlich. Wir haben unseren Mitgliedern angekündigt, regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten der ANRP zu berichten. Das werden wir auch tun. Zurzeit können wir aber unseren Mitgliedern leider keine allzu positive Meldung übermitteln.“

EG

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Restitution, Rumänien, Bernd Fabritius, Herta Daniel

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Neueste Kommentare

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  • 10.03.2017, 12:19 Uhr von gogesch: Hat wirklich jemand einen anderen Umgang seitens der rumänischen Behörden erwartet? Wer über diese ... [weiter]

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