3. Dezember 2019

BdV fordert: Bundesregierung soll Rentennachteile für (Spät-)Aussiedler beseitigen

Die Bundesversammlung des Bundes der Vertriebenen (BdV) ist das oberste Organ des BdV. Kraft eines am 29. November in Berlin einstimmig beschlossenen Entschließungsantrags fordert die Bundesversammlung die Bundesregierung auf, „im Sinne ihrer staatlichen Verantwortung endlich für die von Altersarmut betroffenen und bedrohten Aussiedler und Spätaussiedler tätig zu werden und benachteiligende gesetzliche Regelungen aus früheren Jahren zurückzunehmen“. Lesen Sie im Folgenden den Entschließungsantrag.
„lm 30. Jahr nach dem Fall des Eisernen Vorhanges in Europa darf man das Schicksal von über vier Millionen Mitbürgern nicht vergessen, die jahrzehntelang nicht die Möglichkeit hatten, in die Heimat ihrer Vorfahren, nach Deutschland zurückzukehren. Für viele davon reichte die Zeit hier nicht, um ausreichende Vorsorge für das Alter zu treffen. Sie haben auf die Zusicherungen der Bundesregierung vertraut und wurden Mitte der 1990er Jahre bitter enttäuscht: Zum einen wurden die durch Beitragszahlung vor dem Zuzug erworbenen Anwartschaften pauschal um 40 Prozent gekürzt und zusätzlich eine lebensleistungsunabhängige Deckelung der Entgeltpunkte auf einen Betrag unterhalb der Armutsgrenze beschlossen. Erschwerend wirkt zudem, dass schon seit 1993 Ehegatten und Abkömmlinge nicht mehr zum FRG-berechtigten Personenkreis (FRG - Fremdrentengesetz; die Redaktion) gehören und damit zum Familienunterhalt im Alter nicht beitragen können.

Die bestehenden Nachteile und die Gefahr der Altersarmut können zu erheblichem sozialem Unfrieden führen und haben schon jetzt zu Unwillen und Misstrauen gegenüber staatlichem und politischem Handeln geführt. Ihre Beseitigung ist eine Notwendigkeit für die Generationengerechtigkeit unseres Rentenrechtes. Die Bundesregierung muss sich jetzt dieser Verantwortung stellen.

Wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der bestehenden Nachteile im Rentenrecht sind:

- Aufhebung der Deckelung der FRG-Entgeltpunkte,
- Aufhebung der pauschalen 40-Prozent-Kürzung der FRG-Rente,
- Aufhebung der pauschalen Kürzung von Kindererziehungszeiten sowie eine Verlängerung der Erklärungsfrist bzw. eine gesetzliche Zuweisung zum berechtigten Elternteil,
- Abbau bürokratischer Hürden und finanzieller Belastungen beim Rentenbezug aus dem Ausland.

Die von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD auf den Weg gebrachte Grundrente kann für den Kreis der Aussiedler und Spätaussiedler die bestehenden Nachteile im Rentenrecht nicht ausgleichen. Die Anerkennung der Lebensleistung bei Aussiedlern und Spätaussiedlern muss sich in der Korrektur der personenkreisbezogenen Benachteiligung bei Anerkennung von Anwartschaften aus den Herkunftsgebieten spiegeln. Erst die Anwartschaften auf das Armutsniveau zu kürzen, um sie dann durch einen sozialen Rentenaufschlag wieder aufzustocken, der die vorgenommenen Kürzungen in der Regel nicht ausgleicht, wird nicht nur bei den Betroffenen Unverständnis hervorrufen. lm Sinne der Betroffenen sollten zunächst die bestehenden Nachteile im Rentenrecht ausgeglichen werden, bevor dann der Anspruch auf Grundrente überprüft wird.“

Quelle: Bund der Vertriebenen

Schlagwörter: BdV, Bundesversammlung, Berlin, Bundesregierung, FRG, Aussiedler, Spätaussiedler, Fremdrente

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