12. Oktober 2007

Verbandstag: Weichenstellungen für die Zukunft

Der Bundesvorstand der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen hat in einer außerordentlichen Sitzung am 30. September in München den Verbandstag vorbereitet. Das Füh­rungsgremium hat ausführlich über einen Satzungsentwurf beraten und ihn einstimmig den Delegierten zur Abstimmung am 3.-4. November 2007 in Bad Kissingen empfohlen. Der Ver­bands­tag wird als ranghöchstes Organ über einige wesentliche Neuerungen, darunter eine mögliche Namensänderung und eine strukturelle Öffnung, zu entscheiden haben. Mit das Wichtigste aber werden wieder die turnusmäßig anstehenden Wahlen zum Bundesvorstand sein. Stimmberechtigt bei der Versammlung in Bad Kissingen sind rund 150 Delegierte der Kreis- und Landesgruppen, Bundesvorstandsmitglieder und die Regionalgruppenleiter der Heimatortsgemeinschaften, teilnehmen können jedoch alle Mitglieder der Landsmannschaft.
In der Begegnungsstätte in der Karlstraße 100 konnte der Bundesvorsitzende Dipl.-Ing. Arch. Volker Dürr unter den Vorstandsmitgliedern Michael Konnerth, Vorsitzender des Verbandes der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsge­mein­schaften, und Peter Pastior, Vorsitzender des Sozialwerks der Siebenbürger Sachsen, begrüßen. Die teilweise brisanten Themen wurden sehr sachlich und der Satzungsentwurf wurde Punkt für Punkt behandelt und einstimmig den Delegierten zur Abstimmung empfohlen.

Damit spricht sich der Bundesvorstand erstmals geschlossen für eine Namensänderung in „Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.“ aus, möchte allerdings „ergebnisoffen“ in den Verbandstag gehen, wie der Bundesvorsitzende klarstellte. Volker Dürr sprach dem Satzungs­ausschuss einen großen Dank für den erheblichen Einsatz aus. Der Satzungsentwurf kann auf der Internetseite der Landsmannschaft eingesehen oder in der Bundes­ge­schäftsstelle unter (0 89) 23 66 09-0 angefordert werden (siehe auch erläuternderBeitrag in der Siebenbürgischen Zeitung Online).

Mit der neuen Satzung strebt der Verband eine Öffnung an

Der Entwurf wurde im Auftrag des Bundes­vorstandes von einer Kommission, bestehend aus den Juristen Dr. Bernd Fabritius und Rolf-Dieter Happe sowie Erhard Graeff, Rainer Lehni und Robert Sonnleitner, erarbeitet. Ausschuss­mitglied war auch Michael Konnerth, der Vor­schläge zur strukturellen Annähe­rung zwischen Landsmannschaft und Heimatortsgemeinschaf­ten eingebracht hat. Der Stellvertretende Bundesvorsitzende Dr. Bernd Fabritius erläuterte die Schwerpunkte des Satzungsentwurfs. Die Landsmannschaft wolle sich auch für andere juristische Personen öffnen und ihre Entscheidungsstrukturen verschlanken: So wird der geschäftsführende Bun­desvor­stand künftig identisch sein mit dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB, bestehend namentlich aus dem Bundesvorsitzenden und den bis zu vier Stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Zudem solle die neue Satzung eine einheitliche Linie und nur das Notwendigste enthalten, da jede Änderung in einem aufwändigen Verfahren beim Vereinsregister und Fi­nanzamt zu melden sei. Die Neuerungen wurde übrigens nicht nur vorab mit dem Finanzamt abgesprochen, sondern auch teilweise von diesem eingefordert, weil die bisherige Satzung in mehreren Punkten nicht mehr der aktuellen Gesetzgebung entspricht. Die Beitrittsverhandlungen mit anderen Vereinen will man „auf gleicher Augenhöhe“, individuell und je nach Bedarf führen. Dazu wird der Verbandstag eine Beitrittsordnung verabschieden, die lediglich den Rahmen für mögliche Situationen festlegt und konkrete Verein­barungen zulässt.

Demokratische Übung für einen lebendigen Verein

Ein „Findungsausschuss“ unter dem Vorsitz von Alfred Mrass, Vorsitzender der Landes­gruppe Baden-Württemberg, hat in den letzten Monaten Vorschläge für die personelle Beset­zung des neuen Bundesvorstandes entgegengenommen. Für die Spitzenämter bewerben sich gleich mehrere Kandidaten, was sicherlich als demokratische Übung für einen lebendigen Ver­band zu begrüßen ist. Die Fachreferenten stel­len sich für eine weitere Amtzeit zur Wahl. Ein Antrag der Kreisgruppe Mannheim-Hei­delberg auf eine Namensänderung ist bereits im Satzungsentwurf enthalten.

Die Landesgruppe Baden-Württemberg stellt in einem weiteren „Antrag an den Verbandstag“ mehrere Grund­sätze und Prinzipien auf, die der landsmannschaftlichen Arbeit zugrunde gelegt werden sollten (siehe Bericht in dieser Zeitung). Diese Gedanken könnten nach Ansicht von Dr. Bernd Fabritius re­daktionell in die neuen „Verbands­richtlinien“ als Soll-Bestimmungen aufgenommen werden. Alfred Mrass forderte die Lands­mannschaft auf, ein „klares Zeichen“ für die siebenbürgisch-sächsischen Kultureinrichtungen in Gundelsheim zu setzen. Der Bundesvorsitzen­de Volker Dürr wies darauf hin, dass der Ver­bandstag eine Reso­lution verabschieden könnte, in der sich die Siebenbürger Sachsen unter anderem zu ihrem kulturellen Erbe bekennen.

Einsatz in der Rentenfrage geht weiter

Der Bundesvorstand beschloss, sich weiterhin in der Rentenfrage für die Mitglieder einzusetzen. Die „Interessengemeinschaft gegen Fremdren­tenkürzungen“ hat bezüglich der Übergangsre­gelungen zur 40-Prozent-Kürzungen namhafte Gutachter mit einer Überprüfung beauftragt und möchte eine neue Vorlage beim Bundessozial­gericht einbringen. Es handelt sich um bestehende Fälle, die noch offen sind.

Die Resonanz auf die Siebenbürgisch-sächsische Kulturwoche, die die Landsmannschaft gemeinsam mit dem Siebenbürgenforum vom 1. bis 6. August als Beitrag zum Kulturhaupt­stadtjahr eingebracht hat, sei sehr positiv gewesen. Er dankte dem stellvertretenden Bundes­vorsitzenden Dr. Fabritius für dessen Initiative und seinen Einsatz vor Ort. In diesen Dank schloss er alle Beteiligten ein: „Unsere Kultur­schaffenden haben eine hervorragende Leis­tung erbracht“, betonte Alfred Mrass.

Die letzte Bundesvorstandssitzung in dieser Amtszeit findet am 2.-3. November, vor dem Verbandstag, in Bad Kissingen statt.

Siegbert Bruss

Schlagwörter: Landsmannschaft, Verbandstag, Neuwahlen

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